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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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In Summa / wie droben gemeldt / Gott schaffet wol die verderbte Natur / aber die Sünde in derselben / welche eine böse Qualitas oder Seuche ist / schaffet er nicht. Gleich wie der Meister die Feule im Holtz nicht schaffet / sondern darinnen findet: Also schaffet Gott die Sünde / die in der Natur ist / vnd damit sie verderbt ist / nicht / sondern er findet sie darinnen / vnd ob er wol auß bösem oder verderbten Samen den Menschen schaffet / so schaffet er darumb die Boßheit vnnd Verderbung selbst nicht / welche ohn sein Zuthun oder Geschöpff darinnen ist.

Derwegen fällt diß gantz Dilemma in Kot hinein / darauß es her genommen ist.

Ob auch die Erbsünde ein Werck deß Teuffels genannt wirdt / heißt doch (Werck) in dieser Rede nicht ein Creatur / sie ein Substantz oder qualitet, dann der Teuffel nichts solcher Gestallt schaffen kan / sondern darumb wird sie also genannt / weil er ein Aufänger vnd Verursacher derselben ist. Vnd ist ein schändtliche Sophisterey / der sich das Gegentheil in diesem Stück befleissiget / die keines Weges zu loben ist.

Wann man auch dieses Orts wolte das Gegentheil bezahlen / were es nicht schwer / auß jhren Schrifften zu erweisen / daß sie den Teuffel zum Schöpffer machen / etc. Aber dauon an seinem Ort.

N. 1. fac. ij. Vnd hernach.

Wie Philippi vnd D. Lutheri Wort / welche sie an diesem Ort auß seinem seruo arbitrio anziehen: Ob wol Gott die Sünde nicht schaffet / etc. der wir auch droben erwehnet / jhre falsche vnd jrrige Meynung / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / widerlegen / ist daselbst gründtlich dargethan / derwegen hie von vnnöten ferrner darauff zu antworten.

N. iij. fac. ij.

Ja / sagt das Gegentheil / GOTT strafft offt Sünde mit Sünden / vnd ist doch nicht ein Vrsach der Sünden. Ergo so folgt es nicht / ob wir sagen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / daß er derenthalben müst ein Vrsacher der Sünden seyn.

Hie antworten wir per distinctionem: Gott straffe Sünde

In Summa / wie droben gemeldt / Gott schaffet wol die verderbte Natur / aber die Sünde in derselbẽ / welche eine böse Qualitas oder Seuche ist / schaffet er nicht. Gleich wie der Meister die Feule im Holtz nicht schaffet / sondern darinnen findet: Also schaffet Gott die Sünde / die in der Natur ist / vñ damit sie verderbt ist / nicht / sondern er findet sie darinnen / vnd ob er wol auß bösem oder verderbten Samen den Menschen schaffet / so schaffet er darumb die Boßheit vnnd Verderbung selbst nicht / welche ohn sein Zuthun oder Geschöpff darinnen ist.

Derwegen fällt diß gantz Dilemma in Kot hinein / darauß es her genommen ist.

Ob auch die Erbsünde ein Werck deß Teuffels genannt wirdt / heißt doch (Werck) in dieser Rede nicht ein Creatur / sie ein Substantz oder qualitet, dann der Teuffel nichts solcher Gestallt schaffen kan / sondern darumb wird sie also genannt / weil er ein Aufänger vnd Verursacher derselben ist. Vnd ist ein schändtliche Sophisterey / der sich das Gegentheil in diesem Stück befleissiget / die keines Weges zu loben ist.

Wann man auch dieses Orts wolte das Gegentheil bezahlen / were es nicht schwer / auß jhren Schrifften zu erweisen / daß sie den Teuffel zum Schöpffer machen / etc. Aber dauon an seinem Ort.

N. 1. fac. ij. Vnd hernach.

Wie Philippi vnd D. Lutheri Wort / welche sie an diesem Ort auß seinem seruo arbitrio anziehen: Ob wol Gott die Sünde nicht schaffet / etc. der wir auch droben erwehnet / jhre falsche vnd jrrige Meynung / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / widerlegen / ist daselbst gründtlich dargethan / derwegen hie von vnnöten ferrner darauff zu antworten.

N. iij. fac. ij.

Ja / sagt das Gegentheil / GOTT strafft offt Sünde mit Sünden / vnd ist doch nicht ein Vrsach der Sünden. Ergo so folgt es nicht / ob wir sagẽ / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / daß er derenthalben müst ein Vrsacher der Sünden seyn.

Hie antworten wir per distinctionem: Gott straffe Sünde

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[0068] In Summa / wie droben gemeldt / Gott schaffet wol die verderbte Natur / aber die Sünde in derselbẽ / welche eine böse Qualitas oder Seuche ist / schaffet er nicht. Gleich wie der Meister die Feule im Holtz nicht schaffet / sondern darinnen findet: Also schaffet Gott die Sünde / die in der Natur ist / vñ damit sie verderbt ist / nicht / sondern er findet sie darinnen / vnd ob er wol auß bösem oder verderbten Samen den Menschen schaffet / so schaffet er darumb die Boßheit vnnd Verderbung selbst nicht / welche ohn sein Zuthun oder Geschöpff darinnen ist. Derwegen fällt diß gantz Dilemma in Kot hinein / darauß es her genommen ist. Ob auch die Erbsünde ein Werck deß Teuffels genannt wirdt / heißt doch (Werck) in dieser Rede nicht ein Creatur / sie ein Substantz oder qualitet, dann der Teuffel nichts solcher Gestallt schaffen kan / sondern darumb wird sie also genannt / weil er ein Aufänger vnd Verursacher derselben ist. Vnd ist ein schändtliche Sophisterey / der sich das Gegentheil in diesem Stück befleissiget / die keines Weges zu loben ist. Wann man auch dieses Orts wolte das Gegentheil bezahlen / were es nicht schwer / auß jhren Schrifften zu erweisen / daß sie den Teuffel zum Schöpffer machen / etc. Aber dauon an seinem Ort. Wie Philippi vnd D. Lutheri Wort / welche sie an diesem Ort auß seinem seruo arbitrio anziehen: Ob wol Gott die Sünde nicht schaffet / etc. der wir auch droben erwehnet / jhre falsche vnd jrrige Meynung / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / widerlegen / ist daselbst gründtlich dargethan / derwegen hie von vnnöten ferrner darauff zu antworten. Ja / sagt das Gegentheil / GOTT strafft offt Sünde mit Sünden / vnd ist doch nicht ein Vrsach der Sünden. Ergo so folgt es nicht / ob wir sagẽ / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey / daß er derenthalben müst ein Vrsacher der Sünden seyn. Hie antworten wir per distinctionem: Gott straffe Sünde

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/68>, abgerufen am 21.11.2024.