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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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sind / sondern Geschenck vnd Gaben / so der Natur deß Menschen vor dem Fall auß Gnaden eingepflantzt gewesen.

V. Daß Christus auß seiner Menschlichen Natur nicht ein Kind deß Zorns vnnd der Verdamniß / als wir sind / beweiset auch nicht / daß ein Vnderscheidt sey zwischen Christi vnnd vnserer Menschlichen Natur / so viel das Wesen der Natur selbst betrifft / sondern bezeugt nur dieses / daß Christus / weil er nach seiner angenommenen Menschlichen Natur nicht in Sünden entpfangen vnd geboren / als wir / auch dem Zorn Gottes vnd der ewigen Verdamniß nicht vnderworffen sey. Was thut aber dieses zum Vnderscheid der Natur selbst / welchen das Gegentheil dar auß darthun vnd erzwingen will?

Ferrner kompt das Gegentheil auff vnsern Grundt / vnd wolte denselben gerne vmbstossen / richtet aber mehr nicht auß / als daß es sich selbst mehr vnd mehr zu schanden machet.

I. Christus habe die Erbsünde nit erschaffen / etc. Spricht es / das sey wahr / nemmlich / daß die Erbsünde für sich selbst ein besonder vnder schiedenes selbstendig Wesen im Menschen sey / Solchs aber ist jhr eygen Gedicht. Dann wir stracks Nein darzu sagen / daß die Erbsünde im Menschen ein besonders vnderschiedenes selbstendig Wesen seyn solle / etc. So haben wol die alten Manicheer vor zeiten geschwermet / wir aber verdammen solchen Schwarm von Grundt vnsers Hertzens. Darumb sie dann auch mit dieser jhrer Calumnien nichts außrichten.

Was hie fürbracht wird / daß Fleisch / alter Adam vnd Erbsünde einerley seyn / thut nichts zur Sache.

Dann Fleisch heist in der Schrifft nicht alleine die Erbsünd / sondern begreifft zweyerley / nemmlich das Wesen deß Menschen vnd die Boßheit / so darinnen ist. Johan. 3. 6. Das Wesen deß Fleisches hat Christus angenommen / aber die Boßheit vnd Vnart deß Fleisches hat er nit angenommen. Dann sein Fleisch ist in der Entpfängnüß von aller Boßheit / Vnreinigkeit vnd Sünde durch den H. Geist gereiniget vnd geheiliget worden. Luc. 1.

sind / sondern Geschenck vnd Gaben / so der Natur deß Menschen vor dem Fall auß Gnaden eingepflantzt gewesen.

V. Daß Christus auß seiner Menschlichen Natur nicht ein Kind deß Zorns vnnd der Verdamniß / als wir sind / beweiset auch nicht / daß ein Vnderscheidt sey zwischen Christi vnnd vnserer Menschlichen Natur / so viel das Wesen der Natur selbst betrifft / sondern bezeugt nur dieses / daß Christus / weil er nach seiner angenommenen Menschlichen Natur nicht in Sünden entpfangen vnd geboren / als wir / auch dem Zorn Gottes vnd der ewigen Verdamniß nicht vnderworffen sey. Was thut aber dieses zum Vnderscheid der Natur selbst / welchen das Gegentheil dar auß darthun vnd erzwingen will?

Ferrner kompt das Gegentheil auff vnsern Grundt / vñ wolte denselben gerne vmbstossen / richtet aber mehr nicht auß / als daß es sich selbst mehr vnd mehr zu schanden machet.

I. Christus habe die Erbsünde nit erschaffen / etc. Spricht es / das sey wahr / nem̃lich / daß die Erbsünde für sich selbst ein besonder vnder schiedenes selbstendig Wesen im Menschen sey / Solchs aber ist jhr eygen Gedicht. Dañ wir stracks Nein darzu sagen / daß die Erbsünde im Menschen ein besonders vnderschiedenes selbstendig Wesen seyn solle / etc. So habẽ wol die alten Manicheer vor zeiten geschwermet / wir aber verdammen solchen Schwarm von Grundt vnsers Hertzens. Darumb sie dann auch mit dieser jhrer Calumnien nichts außrichten.

Was hie fürbracht wird / daß Fleisch / alter Adam vnd Erbsünde einerley seyn / thut nichts zur Sache.

Dann Fleisch heist in der Schrifft nicht alleine die Erbsünd / sondern begreifft zweyerley / nem̃lich das Wesen deß Menschen vnd die Boßheit / so darinnen ist. Johan. 3. 6. Das Wesen deß Fleisches hat Christus angenommen / aber die Boßheit vnd Vnart deß Fleisches hat er nit angenom̃en. Dann sein Fleisch ist in der Entpfängnüß võ aller Boßheit / Vnreinigkeit vñ Sünde durch den H. Geist gereiniget vnd geheiliget worden. Luc. 1.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/82>, abgerufen am 21.11.2024.