Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs. I. Punct. BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will. II. Punct. Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der Kirchen erhalten werden. Fol. 8. & deinceps. Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach. Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.
Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs. I. Punct. BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will. II. Punct. Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der Kirchen erhalten werden. Fol. 8. & deinceps. Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach. Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.
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Summarischer Inhalt dieses gantzen Buchs.
I. Punct.
BEweiß daß die Erbsünde nicht deß Menschen gantz verderbte Natur vnnd Wesen / Leib / Seel / Hertz / etc. sey: Vnd Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil seine jrrige Meynung bestättigen will.
II. Punct.
Widerlegung der Gründe / damit das Gegentheil erweisen will / daß kein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur / vnd zwischen der Erbsünde sey: Vnd Christlicher Gegenbeweiß / daß gemelter Vnterscheidt solle vnd müsse in der Kirchen erhalten werden. Fol. 8. & deinceps. Verantwortung auff die Beschüldigung / daß das Concordibuch vnrecht auß dem Artickel von der Schöpffung / einen Vnterscheidt mache zwischen der Natur vnd zwischen der Erbsünde: Vnd Christlicher Beweiß / daß deß Concordi Buchs Grundt auß gemeldtem Artickel genommen / noch fest stehe. Fol. 20. Gründtlicher Bericht auff die Anklag / daß das Concordi Buch vnrecht auß dem Artickel von der Erbsünde erweisen solle / daß ein Vnterscheidt zwischen der verderbten Natur selbst / vnnd zwischen der Sünde sey: Vnd Christlicher Beweiß / daß gemeldter Grundt vnvmbstößlich sey. Fol. 33. vnnd hernach. Beweiß / daß Christus die Erbsünde nicht erlöset. Fol. 36.
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