Marperger, Paul Jacob: Beschreibung Des Hutmacher-Handwercks. Altenburg, 1719.Beschreibung Hutmacher billichen Preiß (jedoch so, daß sieauch dabey leben können, und vor ihre saure Ar- beit an der Waare etwas haben mögen) geben, auch feine und geringe Waar genugsam in Vor- rath anschaffen, und wenn das Commercium ins Groß darinn zu blühen anfing, dasselbe mit genugsamer, und von denen Kauffleuten verlang- ter Waar versehen und verlegen könten. Wo- bey noch zu bemercken, daß weil der Hutmacher ihr Handwerck ohne dem nicht viel abwirfft, daß ihnen auch allerhand kleines Wollen-Zeug, nicht aber gantze Stücken Tuch schwartz zu färben, müste zugelassen seyn, sonderlich in kleinen Städ- ten, welche einen eigenen Schwartz-Färber nicht erhalten können. Da wir auch oben eines Hutmacher-Jnnungs- sie
Beſchreibung Hutmacher billichen Preiß (jedoch ſo, daß ſieauch dabey leben koͤnnen, und vor ihre ſaure Ar- beit an der Waare etwas haben moͤgen) geben, auch feine und geringe Waar genugſam in Vor- rath anſchaffen, und wenn das Commercium ins Groß darinn zu bluͤhen anfing, daſſelbe mit genugſamer, und von denen Kauffleuten verlang- ter Waar verſehen und verlegen koͤnten. Wo- bey noch zu bemercken, daß weil der Hutmacher ihr Handwerck ohne dem nicht viel abwirfft, daß ihnen auch allerhand kleines Wollen-Zeug, nicht aber gantze Stuͤcken Tuch ſchwartz zu faͤrben, muͤſte zugelaſſen ſeyn, ſonderlich in kleinen Staͤd- ten, welche einen eigenen Schwartz-Faͤrber nicht erhalten koͤnnen. Da wir auch oben eines Hutmacheꝛ-Jñungs- ſie
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Beſchreibung
Hutmacher billichen Preiß (jedoch ſo, daß ſie
auch dabey leben koͤnnen, und vor ihre ſaure Ar-
beit an der Waare etwas haben moͤgen) geben,
auch feine und geringe Waar genugſam in Vor-
rath anſchaffen, und wenn das Commercium
ins Groß darinn zu bluͤhen anfing, daſſelbe mit
genugſamer, und von denen Kauffleuten verlang-
ter Waar verſehen und verlegen koͤnten. Wo-
bey noch zu bemercken, daß weil der Hutmacher
ihr Handwerck ohne dem nicht viel abwirfft, daß
ihnen auch allerhand kleines Wollen-Zeug, nicht
aber gantze Stuͤcken Tuch ſchwartz zu faͤrben,
muͤſte zugelaſſen ſeyn, ſonderlich in kleinen Staͤd-
ten, welche einen eigenen Schwartz-Faͤrber nicht
erhalten koͤnnen.
Da wir auch oben eines Hutmacheꝛ-Jñungs-
Magazin oder Gewoͤlbs gedacht, ſo koͤnte ſolches
dergeſtalt eingerichtet werden, daß wer etwas
weit abgelegen wohnte, und keine eigene Bude
oder Gewoͤlb zu ſeinen eigenhaͤndig gemachten
Huͤten auff oder um den Marckt herum, oder
ſonſt an einem gelegenen Ort haben wolte, der
koͤnte ſeine Huͤte in der Hutmacher allgemeines
Gewoͤlb zum Verkauff hingeben. Jn dieſem Ge-
woͤlb moͤchten ſie auch wohl auslaͤndiſche, feine
und grobe Sorten Huͤte zum Kauff haben, auch
ſolche, ſo lang ſie ſelbige nicht ſelbſt zu verferti-
gen, die Mittel und die Wiſſenſchafft haͤtten, aus
der Frembde kommen laſſen, welches aber auch
denen Kraͤmern frey ſtehen muͤſte, um die Hut-
machers dadurch zu zwingen und anzureitzen, daß
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