Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Von persönlichen und Familien-Rechten. annehmen dürfen, in zwiefacher Rücksicht, des Staats- undVölkerrechts, zu beurtheilen. In jener Hinsicht ist zwar in wahren Collisionsfällen die Erhaltung des Staats allen übrigen Pflichten vorzuziehn und sofern der Satz wahr, daß der Staat keine Verwandte habe, in andren Fällen aber verlieren Prinzen die einen fremden Staat beherrschen und Prinzessinnen die durch ihre Vermählung nicht selten das Opfer der Politik ihres Staats wurden nicht allen Anspruch auf den Schutz des Landes in welchem sie geboren wurden. Das Völkerrecht aber wird nicht beleidiget, wenn ein Re- gent sich der gerechten Sache seiner auswärtigen Verwand- ten in Fällen annimmt in welchen er sich selbst des gering- sten seiner Unterthanen oder sogar eines völlig fremden Für- sten aufgefordert annehmen dürste. a) Beyspiele neuerer Zeiten wurden auf sehr verschiedene Weise Ca- roline Mathilde in Dänemark, Friderike Sophie in Holland, Marie Antoinette in Frankreich. Sechstes
Von perſoͤnlichen und Familien-Rechten. annehmen duͤrfen, in zwiefacher Ruͤckſicht, des Staats- undVoͤlkerrechts, zu beurtheilen. In jener Hinſicht iſt zwar in wahren Colliſionsfaͤllen die Erhaltung des Staats allen uͤbrigen Pflichten vorzuziehn und ſofern der Satz wahr, daß der Staat keine Verwandte habe, in andren Faͤllen aber verlieren Prinzen die einen fremden Staat beherrſchen und Prinzeſſinnen die durch ihre Vermaͤhlung nicht ſelten das Opfer der Politik ihres Staats wurden nicht allen Anſpruch auf den Schutz des Landes in welchem ſie geboren wurden. Das Voͤlkerrecht aber wird nicht beleidiget, wenn ein Re- gent ſich der gerechten Sache ſeiner auswaͤrtigen Verwand- ten in Faͤllen annimmt in welchen er ſich ſelbſt des gering- ſten ſeiner Unterthanen oder ſogar eines voͤllig fremden Fuͤr- ſten aufgefordert annehmen duͤrſte. a) Beyſpiele neuerer Zeiten wurden auf ſehr verſchiedene Weiſe Ca- roline Mathilde in Daͤnemark, Friderike Sophie in Holland, Marie Antoinette in Frankreich. Sechstes
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0233" n="205"/><fw place="top" type="header">Von perſoͤnlichen und Familien-Rechten.</fw><lb/> annehmen duͤrfen, in zwiefacher Ruͤckſicht, des Staats- und<lb/> Voͤlkerrechts, zu beurtheilen. In jener Hinſicht iſt zwar<lb/> in wahren Colliſionsfaͤllen die Erhaltung des Staats allen<lb/> uͤbrigen Pflichten vorzuziehn und ſofern der Satz wahr, daß<lb/> der Staat keine Verwandte habe, in andren Faͤllen aber<lb/> verlieren Prinzen die einen fremden Staat beherrſchen und<lb/> Prinzeſſinnen die durch ihre Vermaͤhlung nicht ſelten das<lb/> Opfer der Politik ihres Staats wurden nicht allen Anſpruch<lb/> auf den Schutz des Landes in welchem ſie geboren wurden.<lb/> Das Voͤlkerrecht aber wird nicht beleidiget, wenn ein Re-<lb/> gent ſich der gerechten Sache ſeiner auswaͤrtigen Verwand-<lb/> ten in Faͤllen annimmt in welchen er ſich ſelbſt des gering-<lb/> ſten ſeiner Unterthanen oder ſogar eines voͤllig fremden Fuͤr-<lb/> ſten aufgefordert annehmen duͤrſte.</p><lb/> <note place="end" n="a)">Beyſpiele neuerer Zeiten wurden auf ſehr verſchiedene Weiſe Ca-<lb/> roline Mathilde in Daͤnemark, Friderike Sophie in Holland,<lb/> Marie Antoinette in Frankreich.</note> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <fw place="bottom" type="catch"> <hi rendition="#b">Sechstes</hi> </fw><lb/> </body> </text> </TEI> [205/0233]
Von perſoͤnlichen und Familien-Rechten.
annehmen duͤrfen, in zwiefacher Ruͤckſicht, des Staats- und
Voͤlkerrechts, zu beurtheilen. In jener Hinſicht iſt zwar
in wahren Colliſionsfaͤllen die Erhaltung des Staats allen
uͤbrigen Pflichten vorzuziehn und ſofern der Satz wahr, daß
der Staat keine Verwandte habe, in andren Faͤllen aber
verlieren Prinzen die einen fremden Staat beherrſchen und
Prinzeſſinnen die durch ihre Vermaͤhlung nicht ſelten das
Opfer der Politik ihres Staats wurden nicht allen Anſpruch
auf den Schutz des Landes in welchem ſie geboren wurden.
Das Voͤlkerrecht aber wird nicht beleidiget, wenn ein Re-
gent ſich der gerechten Sache ſeiner auswaͤrtigen Verwand-
ten in Faͤllen annimmt in welchen er ſich ſelbſt des gering-
ſten ſeiner Unterthanen oder ſogar eines voͤllig fremden Fuͤr-
ſten aufgefordert annehmen duͤrſte.
a⁾ Beyſpiele neuerer Zeiten wurden auf ſehr verſchiedene Weiſe Ca-
roline Mathilde in Daͤnemark, Friderike Sophie in Holland,
Marie Antoinette in Frankreich.
Sechstes
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |