Martens, Georg Friedrich von: Einleitung in das positive Europäische Völkerrecht auf Verträge und Herkommen gegründet. Göttingen, 1796.Achtes Buch. Siebentes Hauptstück. senen Handelsverträge auf eben diesen Grundsätzen gebauetsind, wirklich auch in dem nachmaligen Kriege Rußlands mit Schweden und der Pforte sich bleibende Wirkungen desselben geäußert haben g), so ist zu hoffen, daß selbst die Schritte zu welchen Rußland in dem gegenwärtigen Kriege sich veranlasset gesehn h), ein System nicht über den Haufen stoßen werden, dessen wohlthätiger Einfluß auf den neutra- len Handel es allen friedlichen Staaten so theuer macht. a) So trat Dänemark bey durch die Convention mit Rußland vom Jun. 1780. Schweden durch die vom [Formel 2] 1780. Die verein. Niederlaude [Formel 3] Preußen den 8. May 1781. Der Röm. Kaiser den 9. Oct. 1781. Portugal den 13. Jul. 1782. Neapel 1783. und notificirten größtentheils ihren Beytritt nicht nur den kriegführenden Mächten, sondern auch einander, worauf zum Theil Acceptations-Urkunden erfolgten. S. m. Recueil T. II. IV. Wiefern durch diese einzelnen Beytritte, Erklärungen, Acceptationen eine Art eines allgemeinen Vertrags bewürkt wor- den sey; s. m. Essai concernant les armateurs §. 59. b) So legte damahls Rußland in Ansehung der Bestimmung der Contrebande, Güter den 10. und 11. Art. seines Vertrags mit Großbritannien von 1766 zum Grunde, und dehnte dessen Wir- kung auch auf Frankreich und Spanien aus. Dänemark bezog sich gegen Großbritannien auf seinen Vertrag von 1670. art. 3. gegen Frankreich auf seinen Vertrag von 1670. art. 27, den es auch auf Spanien erstreckte. Schweden bezog sich gegen Groß- britannien auf seinen Vertrag von 1661. art. 11. gegen Frank- reich auf den von 1741 den es auf Spanien erstreckte. Die ver- einigten Niederlande bezogen sich gegen Spanien auf den Ver- trag von 1674. art. 3, gegen Frankreich auf den von 1739. art. 16. Preußen das keine Verträge über den Punct mit den kriegführen- den Mächten hatte, erklärte sich in Ansehung der Contrebande, die Bestimmung des 10ten und 11ten Artikeis des Tractats zwi- schen Großbritannien und Rußland von 1766 anzunehmen. c) S. die Antworten in Dohm Materialien IVte Lieferung S. 191. 193. in m. Recueil T. IV. p. 345. 346. 348. d) S.
Achtes Buch. Siebentes Hauptſtuͤck. ſenen Handelsvertraͤge auf eben dieſen Grundſaͤtzen gebauetſind, wirklich auch in dem nachmaligen Kriege Rußlands mit Schweden und der Pforte ſich bleibende Wirkungen deſſelben geaͤußert haben g), ſo iſt zu hoffen, daß ſelbſt die Schritte zu welchen Rußland in dem gegenwaͤrtigen Kriege ſich veranlaſſet geſehn h), ein Syſtem nicht uͤber den Haufen ſtoßen werden, deſſen wohlthaͤtiger Einfluß auf den neutra- len Handel es allen friedlichen Staaten ſo theuer macht. a) So trat Daͤnemark bey durch die Convention mit Rußland vom Jun. 1780. Schweden durch die vom [Formel 2] 1780. Die verein. Niederlaude [Formel 3] Preußen den 8. May 1781. Der Roͤm. Kaiſer den 9. Oct. 1781. Portugal den 13. Jul. 1782. Neapel 1783. und notificirten groͤßtentheils ihren Beytritt nicht nur den kriegfuͤhrenden Maͤchten, ſondern auch einander, worauf zum Theil Acceptations-Urkunden erfolgten. S. m. Recueil T. II. IV. Wiefern durch dieſe einzelnen Beytritte, Erklaͤrungen, Acceptationen eine Art eines allgemeinen Vertrags bewuͤrkt wor- den ſey; ſ. m. Eſſai concernant les armateurs §. 59. b) So legte damahls Rußland in Anſehung der Beſtimmung der Contrebande, Guͤter den 10. und 11. Art. ſeines Vertrags mit Großbritannien von 1766 zum Grunde, und dehnte deſſen Wir- kung auch auf Frankreich und Spanien aus. Daͤnemark bezog ſich gegen Großbritannien auf ſeinen Vertrag von 1670. art. 3. gegen Frankreich auf ſeinen Vertrag von 1670. art. 27, den es auch auf Spanien erſtreckte. Schweden bezog ſich gegen Groß- britannien auf ſeinen Vertrag von 1661. art. 11. gegen Frank- reich auf den von 1741 den es auf Spanien erſtreckte. Die ver- einigten Niederlande bezogen ſich gegen Spanien auf den Ver- trag von 1674. art. 3, gegen Frankreich auf den von 1739. art. 16. Preußen das keine Vertraͤge uͤber den Punct mit den kriegfuͤhren- den Maͤchten hatte, erklaͤrte ſich in Anſehung der Contrebande, die Beſtimmung des 10ten und 11ten Artikeis des Tractats zwi- ſchen Großbritannien und Rußland von 1766 anzunehmen. c) S. die Antworten in Dohm Materialien IVte Lieferung S. 191. 193. in m. Recueil T. IV. p. 345. 346. 348. d) S.
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Achtes Buch. Siebentes Hauptſtuͤck.
ſenen Handelsvertraͤge auf eben dieſen Grundſaͤtzen gebauet
ſind, wirklich auch in dem nachmaligen Kriege Rußlands
mit Schweden und der Pforte ſich bleibende Wirkungen
deſſelben geaͤußert haben g), ſo iſt zu hoffen, daß ſelbſt die
Schritte zu welchen Rußland in dem gegenwaͤrtigen Kriege
ſich veranlaſſet geſehn h), ein Syſtem nicht uͤber den Haufen
ſtoßen werden, deſſen wohlthaͤtiger Einfluß auf den neutra-
len Handel es allen friedlichen Staaten ſo theuer macht.
a⁾ So trat Daͤnemark bey durch die Convention mit Rußland vom
[FORMEL] Jun. 1780. Schweden durch die vom [FORMEL] 1780. Die
verein. Niederlaude [FORMEL] Preußen den 8. May 1781.
Der Roͤm. Kaiſer den 9. Oct. 1781. Portugal den 13. Jul. 1782.
Neapel 1783. und notificirten groͤßtentheils ihren Beytritt nicht
nur den kriegfuͤhrenden Maͤchten, ſondern auch einander, worauf
zum Theil Acceptations-Urkunden erfolgten. S. m. Recueil
T. II. IV. Wiefern durch dieſe einzelnen Beytritte, Erklaͤrungen,
Acceptationen eine Art eines allgemeinen Vertrags bewuͤrkt wor-
den ſey; ſ. m. Eſſai concernant les armateurs §. 59.
b⁾ So legte damahls Rußland in Anſehung der Beſtimmung der
Contrebande, Guͤter den 10. und 11. Art. ſeines Vertrags mit
Großbritannien von 1766 zum Grunde, und dehnte deſſen Wir-
kung auch auf Frankreich und Spanien aus. Daͤnemark bezog
ſich gegen Großbritannien auf ſeinen Vertrag von 1670. art. 3.
gegen Frankreich auf ſeinen Vertrag von 1670. art. 27, den es
auch auf Spanien erſtreckte. Schweden bezog ſich gegen Groß-
britannien auf ſeinen Vertrag von 1661. art. 11. gegen Frank-
reich auf den von 1741 den es auf Spanien erſtreckte. Die ver-
einigten Niederlande bezogen ſich gegen Spanien auf den Ver-
trag von 1674. art. 3, gegen Frankreich auf den von 1739. art. 16.
Preußen das keine Vertraͤge uͤber den Punct mit den kriegfuͤhren-
den Maͤchten hatte, erklaͤrte ſich in Anſehung der Contrebande,
die Beſtimmung des 10ten und 11ten Artikeis des Tractats zwi-
ſchen Großbritannien und Rußland von 1766 anzunehmen.
c⁾ S. die Antworten in Dohm Materialien IVte Lieferung
S. 191. 193. in m. Recueil T. IV. p. 345. 346. 348.
d) S.
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