die Grösse seiner nothwendigen Arbeitszeit gegeben. Die Grösse der Mehrarbeit aber wird erhalten durch Subtraktion der nothwendigen Arbeitszeit vom Gesammtarbeitstag. Zehn Stunden subtrahirt von zwölf lassen zwei, und es ist nicht abzusehn, wie die Mehrarbeit unter den gegebnen Bedingungen über zwei Stunden hinaus verlängert werden kann. Allerdings mag der Kapitalist statt 5 sh. dem Arbeiter nur 4 sh. 6 d. oder noch weniger zahlen. Zur Reproduktion dieses Werths von 4 sh. 6 d. würden 9 Arbeitsstunden genügen, von dem zwölfstündigen Arbeitstag daher 3 statt 2 Stunden der Mehrarbeit anheim- fallen und der Mehrwerth selbst von 1 sh. auf 1 sh. 6 d. steigen. Diess Resultat wäre jedoch nur erzielt durch Herabdrückung des Lohns des Arbeiters unter den Werth seiner Arbeitskraft. Mit den 4 sh. 6 d., die er in 9 Stunden producirt, verfügt er über weniger Lebensmittel als vorher und so findet nur eine verkümmerte Reproduk- tion seiner Arbeitskraft statt. Die Mehrarbeit würde hier nur verlängert durch Ueberschreitung ihrer normalen Grenzen, ihre Domäne nur ausge- dehnt durch usurpatorischen Abbruch von der Domäne der nothwendigen Arbeitszeit. Trotz der wichtigen Rolle, welche diese Methode in der wirk- lichen Bewegung des Arbeitslohnes spielt, ist sie hier ausgeschlossen durch die Voraussetzung, dass die Waaren, also auch die Arbeitskraft, zu ihrem vollen Werth gekauft und verkauft werden. Diess einmal unterstellt, kann die zur Produktion der Arbeitskraft oder zur Reproduktion ihres Werths noth- wendige Arbeitszeit nicht abnehmen, weil der Lohn des Arbeiters unter den Werth seiner Arbeitskraft, sondern nur weil dieser Werth selbst sinkt. Bei gegebner Länge des Arbeitstags muss die Verlänge- rung der Mehrarbeit aus der Verkürzung der nothwendigen Arbeitszeit ent- springen, nicht umgekehrt die Verkürzung der nothwendigen Arbeitszeit aus der Verlängerung der Mehrarbeit. In unsrem Beispiel muss der Werth der Arbeitskraft wirklich um sinken, damit die nothwendige
parvient a vendre a d'autres sa peine ... En tout genre de travail il doit arriver et il arrive en effet, que le salaire de l'ouvrier se borne a ce qui lui est necessaire pour lui procurer la subsistance." (Turgot: "Reflexions sur la For- mation et la Distribution des Richesses" (1766). Oeuvres ed. Daire, t. I, p. 10.) "The price of the necessaries of life is, in fact, the cost of producing labour." (Malthus: "Inquiry into etc. Rent." Lond. 1815, p. 48 Note.)
die Grösse seiner nothwendigen Arbeitszeit gegeben. Die Grösse der Mehrarbeit aber wird erhalten durch Subtraktion der nothwendigen Arbeitszeit vom Gesammtarbeitstag. Zehn Stunden subtrahirt von zwölf lassen zwei, und es ist nicht abzusehn, wie die Mehrarbeit unter den gegebnen Bedingungen über zwei Stunden hinaus verlängert werden kann. Allerdings mag der Kapitalist statt 5 sh. dem Arbeiter nur 4 sh. 6 d. oder noch weniger zahlen. Zur Reproduktion dieses Werths von 4 sh. 6 d. würden 9 Arbeitsstunden genügen, von dem zwölfstündigen Arbeitstag daher 3 statt 2 Stunden der Mehrarbeit anheim- fallen und der Mehrwerth selbst von 1 sh. auf 1 sh. 6 d. steigen. Diess Resultat wäre jedoch nur erzielt durch Herabdrückung des Lohns des Arbeiters unter den Werth seiner Arbeitskraft. Mit den 4 sh. 6 d., die er in 9 Stunden producirt, verfügt er über ⅒ weniger Lebensmittel als vorher und so findet nur eine verkümmerte Reproduk- tion seiner Arbeitskraft statt. Die Mehrarbeit würde hier nur verlängert durch Ueberschreitung ihrer normalen Grenzen, ihre Domäne nur ausge- dehnt durch usurpatorischen Abbruch von der Domäne der nothwendigen Arbeitszeit. Trotz der wichtigen Rolle, welche diese Methode in der wirk- lichen Bewegung des Arbeitslohnes spielt, ist sie hier ausgeschlossen durch die Voraussetzung, dass die Waaren, also auch die Arbeitskraft, zu ihrem vollen Werth gekauft und verkauft werden. Diess einmal unterstellt, kann die zur Produktion der Arbeitskraft oder zur Reproduktion ihres Werths noth- wendige Arbeitszeit nicht abnehmen, weil der Lohn des Arbeiters unter den Werth seiner Arbeitskraft, sondern nur weil dieser Werth selbst sinkt. Bei gegebner Länge des Arbeitstags muss die Verlänge- rung der Mehrarbeit aus der Verkürzung der nothwendigen Arbeitszeit ent- springen, nicht umgekehrt die Verkürzung der nothwendigen Arbeitszeit aus der Verlängerung der Mehrarbeit. In unsrem Beispiel muss der Werth der Arbeitskraft wirklich um ⅒ sinken, damit die nothwendige
parvient à vendre à d’autres sa peine … En tout genre de travail il doit arriver et il arrive en effet, que le salaire de l’ouvrier se borne à ce qui lui est nécessaire pour lui procurer la subsistance.“ (Turgot: „Réflexions sur la For- mation et la Distribution des Richesses“ (1766). Oeuvres ed. Daire, t. I, p. 10.) „The price of the necessaries of life is, in fact, the cost of producing labour.“ (Malthus: „Inquiry into etc. Rent.“ Lond. 1815, p. 48 Note.)
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die Grösse seiner nothwendigen Arbeitszeit gegeben. Die
Grösse der Mehrarbeit aber wird erhalten durch Subtraktion
der nothwendigen Arbeitszeit vom Gesammtarbeitstag.
Zehn Stunden subtrahirt von zwölf lassen zwei, und es ist nicht abzusehn,
wie die Mehrarbeit unter den gegebnen Bedingungen über zwei Stunden
hinaus verlängert werden kann. Allerdings mag der Kapitalist statt 5 sh.
dem Arbeiter nur 4 sh. 6 d. oder noch weniger zahlen. Zur Reproduktion
dieses Werths von 4 sh. 6 d. würden 9 Arbeitsstunden genügen, von dem
zwölfstündigen Arbeitstag daher 3 statt 2 Stunden der Mehrarbeit anheim-
fallen und der Mehrwerth selbst von 1 sh. auf 1 sh. 6 d. steigen. Diess
Resultat wäre jedoch nur erzielt durch Herabdrückung des Lohns
des Arbeiters unter den Werth seiner Arbeitskraft. Mit
den 4 sh. 6 d., die er in 9 Stunden producirt, verfügt er über ⅒ weniger
Lebensmittel als vorher und so findet nur eine verkümmerte Reproduk-
tion seiner Arbeitskraft statt. Die Mehrarbeit würde hier nur verlängert
durch Ueberschreitung ihrer normalen Grenzen, ihre Domäne nur ausge-
dehnt durch usurpatorischen Abbruch von der Domäne der nothwendigen
Arbeitszeit. Trotz der wichtigen Rolle, welche diese Methode in der wirk-
lichen Bewegung des Arbeitslohnes spielt, ist sie hier ausgeschlossen durch
die Voraussetzung, dass die Waaren, also auch die Arbeitskraft, zu ihrem
vollen Werth gekauft und verkauft werden. Diess einmal unterstellt, kann
die zur Produktion der Arbeitskraft oder zur Reproduktion ihres Werths noth-
wendige Arbeitszeit nicht abnehmen, weil der Lohn des Arbeiters
unter den Werth seiner Arbeitskraft, sondern nur weil dieser Werth
selbst sinkt. Bei gegebner Länge des Arbeitstags muss die Verlänge-
rung der Mehrarbeit aus der Verkürzung der nothwendigen Arbeitszeit ent-
springen, nicht umgekehrt die Verkürzung der nothwendigen Arbeitszeit
aus der Verlängerung der Mehrarbeit. In unsrem Beispiel muss der
Werth der Arbeitskraft wirklich um ⅒ sinken, damit die nothwendige
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1) parvient à vendre à d’autres sa peine … En tout genre de travail il doit arriver
et il arrive en effet, que le salaire de l’ouvrier se borne à ce qui lui est nécessaire
pour lui procurer la subsistance.“ (Turgot: „Réflexions sur la For-
mation et la Distribution des Richesses“ (1766). Oeuvres ed.
Daire, t. I, p. 10.) „The price of the necessaries of life is, in fact, the cost
of producing labour.“ (Malthus: „Inquiry into etc. Rent.“ Lond.
1815, p. 48 Note.)
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 293. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/312>, abgerufen am 22.11.2024.
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