Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867.Bereits im Jahr 1840 war eine parlamentarische Kommission zur Unter- 320) Senior l. c. p. 55 sqq. 321) Das letzte Blaubuch über die Minen: "Report from the Select
Committee on Mines together with etc. Evidence. 23. July 1866", ist ein starker Folioband, enthält aber nur das Zeugenverhör. Der Bericht des vom Unterhaus aus seinem eignen Schoss ernannten Comite's selbst besteht aus 5, sage fünf Zeilen, des Inhalts, dass es nichts zu sagen weiss und noch mehr (!) Zeugen verhört werden müssen. In der Minenindustrie, wohlbemerkt, gehn die Interessen der Landlords und industriellen Kapitalisten Hand in Hand. Die Art der Zeugenexamination erinnert an die cross examinations vor den englischen Gerichten, wo der Advokat durch unverschämte, sinnverwirrende Kreuz- und Querfragen den Zeugen aus der Fassung zu bringen und ihm die Worte im Munde zu verdrehn sucht. Die Advokaten hier sind die parlamentarischen Examinatoren selbst; darunter Minen-Eigner und Exploiteurs, die Zeugen Minen- arbeiter, meist in Kohlenbergwerken. Die ganze Farce ist zu charakteristisch für den Geist des Kapitals, um hier nicht einige Auszüge zu geben. Vorher sei noch bemerkt, dass durch Gesetz von 1842 die Arbeit des weiblichen Ge- schlechts und aller Kinder unter 10 Jahren in den Minen verboten wurde. Ein neuer Akt, "The Mines Inspecting Act" von 1860, schreibt ausser Minen- inspektion u. s. w. vor, dass Jungen zwischen 10 und 12 Jahren nicht beschäftigt werden sollen, wenn sie kein Schulcertifikat haben oder während bestimmter Stundenzahl Schule besuchen. Das ganze Gesetz ist eine Nullität, schon wegen der lächerlich kleinen Anzahl der Inspektoren, der Nichtigkeit ihrer Vollmachten und andrer Umstände, die man im Verlauf sehn wird. Zur leichteren Uebersicht Bereits im Jahr 1840 war eine parlamentarische Kommission zur Unter- 320) Senior l. c. p. 55 sqq. 321) Das letzte Blaubuch über die Minen: „Report from the Select
Committee on Mines together with etc. Evidence. 23. July 1866“, ist ein starker Folioband, enthält aber nur das Zeugenverhör. Der Bericht des vom Unterhaus aus seinem eignen Schoss ernannten Comité’s selbst besteht aus 5, sage fünf Zeilen, des Inhalts, dass es nichts zu sagen weiss und noch mehr (!) Zeugen verhört werden müssen. In der Minenindustrie, wohlbemerkt, gehn die Interessen der Landlords und industriellen Kapitalisten Hand in Hand. Die Art der Zeugenexamination erinnert an die cross examinations vor den englischen Gerichten, wo der Advokat durch unverschämte, sinnverwirrende Kreuz- und Querfragen den Zeugen aus der Fassung zu bringen und ihm die Worte im Munde zu verdrehn sucht. Die Advokaten hier sind die parlamentarischen Examinatoren selbst; darunter Minen-Eigner und Exploiteurs, die Zeugen Minen- arbeiter, meist in Kohlenbergwerken. Die ganze Farce ist zu charakteristisch für den Geist des Kapitals, um hier nicht einige Auszüge zu geben. Vorher sei noch bemerkt, dass durch Gesetz von 1842 die Arbeit des weiblichen Ge- schlechts und aller Kinder unter 10 Jahren in den Minen verboten wurde. Ein neuer Akt, „The Mines Inspecting Act“ von 1860, schreibt ausser Minen- inspektion u. s. w. vor, dass Jungen zwischen 10 und 12 Jahren nicht beschäftigt werden sollen, wenn sie kein Schulcertifikat haben oder während bestimmter Stundenzahl Schule besuchen. Das ganze Gesetz ist eine Nullität, schon wegen der lächerlich kleinen Anzahl der Inspektoren, der Nichtigkeit ihrer Vollmachten und andrer Umstände, die man im Verlauf sehn wird. Zur leichteren Uebersicht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0505" n="486"/> Bereits im Jahr 1840 war eine parlamentarische Kommission zur Unter-<lb/> suchung über Kinderarbeit ernannt worden. Ihr Bericht von 1842 ent-<lb/> rollte in den Worten N. W. <hi rendition="#g">Senior’</hi>s „das furchtbarste Gemälde von<lb/> Habsucht, Selbstsucht und Grausamkeit der Kapitalisten und Eltern, von<lb/> Elend, Degradation und Zerstörung der Kinder und jungen Personen, das<lb/> jemals das Auge der Welt schlug … Man wähnt vielleicht, der Bericht<lb/> beschreibe die Greuel eines vergangenen Zeitalters … Diese Greuel dauern<lb/> fort, intensiver als jemals … Die 1842 denuncirten Missbräuche stehn<lb/> heut zu Tage (Oktober 1863) in voller Blüthe … Der Bericht von<lb/> 1842 wurde ohne weitere Notiznahme zu den Akten gelegt und da lag er<lb/> zwanzig volle Jahre, während deren man den physisch, geistig und mora-<lb/> lisch niedergetretenen Kindern erlaubte, die Eltern der jetzigen Generation<lb/> zu werden“<note place="foot" n="320)"><hi rendition="#g">Senior</hi> l. c. p. 55 sqq.</note>. Die jetzige Untersuchungskommission schlägt ebenfalls<lb/> neue Reglung der <hi rendition="#g">Minenindustrie</hi> vor<note xml:id="seg2pn_78_1" next="#seg2pn_78_2" place="foot" n="321)">Das letzte Blaubuch über die Minen: „<hi rendition="#g">Report from the Select<lb/> Committee on Mines together with</hi> etc. <hi rendition="#g">Evidence</hi>. 23. <hi rendition="#g">July</hi> 1866“,<lb/> ist ein starker Folioband, enthält aber nur das Zeugenverhör. Der Bericht des<lb/> vom Unterhaus aus seinem eignen Schoss ernannten Comité’s selbst besteht aus 5,<lb/> sage <hi rendition="#g">fünf Zeilen</hi>, des Inhalts, dass es nichts zu sagen weiss und <hi rendition="#g">noch mehr</hi> (!)<lb/> Zeugen verhört werden müssen. In der Minenindustrie, wohlbemerkt, gehn<lb/> die Interessen der Landlords und industriellen Kapitalisten Hand in Hand. Die<lb/> Art der Zeugenexamination erinnert an die cross examinations vor den englischen<lb/> Gerichten, wo der Advokat durch unverschämte, sinnverwirrende Kreuz- und<lb/> Querfragen den Zeugen aus der Fassung zu bringen und ihm die Worte im Munde<lb/> zu verdrehn sucht. Die Advokaten hier sind die parlamentarischen Examinatoren<lb/> selbst; darunter <hi rendition="#g">Minen-Eigner und Exploiteurs</hi>, die Zeugen <hi rendition="#g">Minen-<lb/> arbeiter</hi>, meist in Kohlenbergwerken. Die ganze Farce ist zu charakteristisch<lb/> für den <hi rendition="#g">Geist des Kapitals</hi>, um hier nicht einige Auszüge zu geben. Vorher<lb/> sei noch bemerkt, dass durch Gesetz von 1842 die Arbeit des weiblichen Ge-<lb/> schlechts und aller Kinder <hi rendition="#g">unter</hi> 10 Jahren in den Minen verboten wurde. Ein<lb/> neuer Akt, „<hi rendition="#g">The Mines Inspecting Act</hi>“ von 1860, schreibt ausser Minen-<lb/> inspektion u. s. w. vor, dass Jungen zwischen 10 und 12 Jahren nicht beschäftigt<lb/> werden sollen, wenn sie kein Schulcertifikat haben oder während bestimmter<lb/> Stundenzahl Schule besuchen. Das ganze Gesetz ist eine Nullität, schon wegen<lb/> der lächerlich kleinen Anzahl der Inspektoren, der Nichtigkeit ihrer Vollmachten<lb/> und andrer Umstände, die man im Verlauf sehn wird. Zur leichteren Uebersicht</note>. Endlich brachte Professor<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [486/0505]
Bereits im Jahr 1840 war eine parlamentarische Kommission zur Unter-
suchung über Kinderarbeit ernannt worden. Ihr Bericht von 1842 ent-
rollte in den Worten N. W. Senior’s „das furchtbarste Gemälde von
Habsucht, Selbstsucht und Grausamkeit der Kapitalisten und Eltern, von
Elend, Degradation und Zerstörung der Kinder und jungen Personen, das
jemals das Auge der Welt schlug … Man wähnt vielleicht, der Bericht
beschreibe die Greuel eines vergangenen Zeitalters … Diese Greuel dauern
fort, intensiver als jemals … Die 1842 denuncirten Missbräuche stehn
heut zu Tage (Oktober 1863) in voller Blüthe … Der Bericht von
1842 wurde ohne weitere Notiznahme zu den Akten gelegt und da lag er
zwanzig volle Jahre, während deren man den physisch, geistig und mora-
lisch niedergetretenen Kindern erlaubte, die Eltern der jetzigen Generation
zu werden“ 320). Die jetzige Untersuchungskommission schlägt ebenfalls
neue Reglung der Minenindustrie vor 321). Endlich brachte Professor
320) Senior l. c. p. 55 sqq.
321) Das letzte Blaubuch über die Minen: „Report from the Select
Committee on Mines together with etc. Evidence. 23. July 1866“,
ist ein starker Folioband, enthält aber nur das Zeugenverhör. Der Bericht des
vom Unterhaus aus seinem eignen Schoss ernannten Comité’s selbst besteht aus 5,
sage fünf Zeilen, des Inhalts, dass es nichts zu sagen weiss und noch mehr (!)
Zeugen verhört werden müssen. In der Minenindustrie, wohlbemerkt, gehn
die Interessen der Landlords und industriellen Kapitalisten Hand in Hand. Die
Art der Zeugenexamination erinnert an die cross examinations vor den englischen
Gerichten, wo der Advokat durch unverschämte, sinnverwirrende Kreuz- und
Querfragen den Zeugen aus der Fassung zu bringen und ihm die Worte im Munde
zu verdrehn sucht. Die Advokaten hier sind die parlamentarischen Examinatoren
selbst; darunter Minen-Eigner und Exploiteurs, die Zeugen Minen-
arbeiter, meist in Kohlenbergwerken. Die ganze Farce ist zu charakteristisch
für den Geist des Kapitals, um hier nicht einige Auszüge zu geben. Vorher
sei noch bemerkt, dass durch Gesetz von 1842 die Arbeit des weiblichen Ge-
schlechts und aller Kinder unter 10 Jahren in den Minen verboten wurde. Ein
neuer Akt, „The Mines Inspecting Act“ von 1860, schreibt ausser Minen-
inspektion u. s. w. vor, dass Jungen zwischen 10 und 12 Jahren nicht beschäftigt
werden sollen, wenn sie kein Schulcertifikat haben oder während bestimmter
Stundenzahl Schule besuchen. Das ganze Gesetz ist eine Nullität, schon wegen
der lächerlich kleinen Anzahl der Inspektoren, der Nichtigkeit ihrer Vollmachten
und andrer Umstände, die man im Verlauf sehn wird. Zur leichteren Uebersicht
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