will, bei dritter Recidive aber ohne Gnade als Staatsverräther hingerich- tet werden. Aehnliche Statute: 18 Elisabeth c. 13 und 1597.
Jakob I.: Eine herumwandernde und bettelnde Person wird für einen Landstreicher und Vagabunden erklärt. Die Friedensrichter in den Petty Sessions sind bevollmächtigt, sie öffentlich auspeitschen zu lassen und bei erster Ertappung 6 Monate, bei zweiter 2 Jahre ins Gefängniss zu sperren. Während des Gefängnisses soll sie so oft und so viel gepeitscht werden, als die Friedensrichter für gut halten ... Die unverbesserlichen und ge- fährlichen Landstreicher sollen auf der linken Schulter mit R gebrandmarkt und zur Zwangsarbeit gesetzt, und wenn man sie wieder auf dem Bettel ertappt, ohne Gnade und ohne geistlichen Beistand hingerichtet werden. Diese Anordnungen, gesetzg ültig bis in die erste Zeit des 18. Jahrhun- derts, wurden erst aufgehoben durch 12 Anna 23.
Aehnliche Gesetze in Frankreich, wo sich Mitte des 17. Jahrhunderts ein Vagabundenkönigreich (truands) zu Paris etablirt hatte. Noch in der ersten Zeit Ludwig's XVI. (Ordonnanz vom 13. Juli 1777) sollte jeder ge- sund gebaute Mensch vom 16. bis 60. Jahr, wenn ohne Existenzmittel und Ausübung einer Profession, auf die Galeeren geschickt werden. Aehnlich das Statut Karl's V. für die Niederlande vom Oktober 1537, das erste Edikt der Staaten und Städte von Holland vom 19. März 1614, das Pla- kat der Vereinigten Provinzen vom 25. Juni 1649 u. s. w.
So wurde das von Grund und Boden gewaltsam expropriirte, ver- jagte und zum grossen Vagabunden gemachte Landvolk durch gro- tesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit nothwendige Disciplin hineingepeitscht, gebrandmarkt, gefoltert.
Es ist nicht genug, dass die Arbeitsbedingungen auf den einen Pol als Kapital treten und auf den andern Pol Menschen, welche nichts zu verkau- fen haben als ihre Arbeitskraft. Es genügt auch nicht sie zu zwingen, sich freiwillig zu verkaufen. Im Fortgang der kapitalistischen Produktion entwickelt sich eine Arbeiterklasse, die aus Erziehung, Tradition, Gewohn- heit die Anforderungen jener Produktionsweise als selbstverständliche Na- turgesetze anerkennt. Die Organisation des ausgebildeten kapitalisti- schen Produktionsprozesses bricht jeden Widerstand, die beständige Erzeu- gung einer relativen Uebervölkerung hält das Gesetz der Zufuhr von und Nachfrage nach Arbeit, und daher den Arbeitslohn, in einem den Verwer- thungsbedürfnissen des Kapitals entsprechenden Gleise, der stumme Zwang
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will, bei dritter Recidive aber ohne Gnade als Staatsverräther hingerich- tet werden. Aehnliche Statute: 18 Elisabeth c. 13 und 1597.
Jakob I.: Eine herumwandernde und bettelnde Person wird für einen Landstreicher und Vagabunden erklärt. Die Friedensrichter in den Petty Sessions sind bevollmächtigt, sie öffentlich auspeitschen zu lassen und bei erster Ertappung 6 Monate, bei zweiter 2 Jahre ins Gefängniss zu sperren. Während des Gefängnisses soll sie so oft und so viel gepeitscht werden, als die Friedensrichter für gut halten … Die unverbesserlichen und ge- fährlichen Landstreicher sollen auf der linken Schulter mit R gebrandmarkt und zur Zwangsarbeit gesetzt, und wenn man sie wieder auf dem Bettel ertappt, ohne Gnade und ohne geistlichen Beistand hingerichtet werden. Diese Anordnungen, gesetzg ültig bis in die erste Zeit des 18. Jahrhun- derts, wurden erst aufgehoben durch 12 Anna 23.
Aehnliche Gesetze in Frankreich, wo sich Mitte des 17. Jahrhunderts ein Vagabundenkönigreich (truands) zu Paris etablirt hatte. Noch in der ersten Zeit Ludwig’s XVI. (Ordonnanz vom 13. Juli 1777) sollte jeder ge- sund gebaute Mensch vom 16. bis 60. Jahr, wenn ohne Existenzmittel und Ausübung einer Profession, auf die Galeeren geschickt werden. Aehnlich das Statut Karl’s V. für die Niederlande vom Oktober 1537, das erste Edikt der Staaten und Städte von Holland vom 19. März 1614, das Pla- kat der Vereinigten Provinzen vom 25. Juni 1649 u. s. w.
So wurde das von Grund und Boden gewaltsam expropriirte, ver- jagte und zum grossen Vagabunden gemachte Landvolk durch gro- tesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit nothwendige Disciplin hineingepeitscht, gebrandmarkt, gefoltert.
Es ist nicht genug, dass die Arbeitsbedingungen auf den einen Pol als Kapital treten und auf den andern Pol Menschen, welche nichts zu verkau- fen haben als ihre Arbeitskraft. Es genügt auch nicht sie zu zwingen, sich freiwillig zu verkaufen. Im Fortgang der kapitalistischen Produktion entwickelt sich eine Arbeiterklasse, die aus Erziehung, Tradition, Gewohn- heit die Anforderungen jener Produktionsweise als selbstverständliche Na- turgesetze anerkennt. Die Organisation des ausgebildeten kapitalisti- schen Produktionsprozesses bricht jeden Widerstand, die beständige Erzeu- gung einer relativen Uebervölkerung hält das Gesetz der Zufuhr von und Nachfrage nach Arbeit, und daher den Arbeitslohn, in einem den Verwer- thungsbedürfnissen des Kapitals entsprechenden Gleise, der stumme Zwang
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will, bei dritter Recidive aber ohne Gnade als Staatsverräther hingerich-
tet werden. Aehnliche Statute: 18 Elisabeth c. 13 und 1597.
Jakob I.: Eine herumwandernde und bettelnde Person wird für
einen Landstreicher und Vagabunden erklärt. Die Friedensrichter in den Petty
Sessions sind bevollmächtigt, sie öffentlich auspeitschen zu lassen und bei
erster Ertappung 6 Monate, bei zweiter 2 Jahre ins Gefängniss zu sperren.
Während des Gefängnisses soll sie so oft und so viel gepeitscht werden,
als die Friedensrichter für gut halten … Die unverbesserlichen und ge-
fährlichen Landstreicher sollen auf der linken Schulter mit R gebrandmarkt
und zur Zwangsarbeit gesetzt, und wenn man sie wieder auf dem Bettel
ertappt, ohne Gnade und ohne geistlichen Beistand hingerichtet werden.
Diese Anordnungen, gesetzg ültig bis in die erste Zeit des 18. Jahrhun-
derts, wurden erst aufgehoben durch 12 Anna 23.
Aehnliche Gesetze in Frankreich, wo sich Mitte des 17. Jahrhunderts
ein Vagabundenkönigreich (truands) zu Paris etablirt hatte. Noch in der
ersten Zeit Ludwig’s XVI. (Ordonnanz vom 13. Juli 1777) sollte jeder ge-
sund gebaute Mensch vom 16. bis 60. Jahr, wenn ohne Existenzmittel und
Ausübung einer Profession, auf die Galeeren geschickt werden. Aehnlich
das Statut Karl’s V. für die Niederlande vom Oktober 1537, das erste
Edikt der Staaten und Städte von Holland vom 19. März 1614, das Pla-
kat der Vereinigten Provinzen vom 25. Juni 1649 u. s. w.
So wurde das von Grund und Boden gewaltsam expropriirte, ver-
jagte und zum grossen Vagabunden gemachte Landvolk durch gro-
tesk-terroristische Gesetze in eine dem System der Lohnarbeit
nothwendige Disciplin hineingepeitscht, gebrandmarkt, gefoltert.
Es ist nicht genug, dass die Arbeitsbedingungen auf den einen Pol als
Kapital treten und auf den andern Pol Menschen, welche nichts zu verkau-
fen haben als ihre Arbeitskraft. Es genügt auch nicht sie zu zwingen,
sich freiwillig zu verkaufen. Im Fortgang der kapitalistischen Produktion
entwickelt sich eine Arbeiterklasse, die aus Erziehung, Tradition, Gewohn-
heit die Anforderungen jener Produktionsweise als selbstverständliche Na-
turgesetze anerkennt. Die Organisation des ausgebildeten kapitalisti-
schen Produktionsprozesses bricht jeden Widerstand, die beständige Erzeu-
gung einer relativen Uebervölkerung hält das Gesetz der Zufuhr von und
Nachfrage nach Arbeit, und daher den Arbeitslohn, in einem den Verwer-
thungsbedürfnissen des Kapitals entsprechenden Gleise, der stumme Zwang
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 721. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/740>, abgerufen am 21.11.2024.
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