englischen Unterhaus unerhörter Vorfall. Hier, wo man seit mehr als 400 Jahren ausschliesslich Gesetze fabricirt hatte über das Maxi- mum, welches der Arbeitslohn platterdings nicht übersteigen dürfe, schlug Whitbread 1796 ein gesetzliches Lohnminimum für Agrikul- turarbeiter vor ... Obgleich Pitt sich widersetzte, gab er zu, dass die "Lage der Armen grausam (cruel) sei". Endlich, 1813, wurden die Gesetze über Lohnregulation abgeschafft. Sie waren eine lächerliche Ano- malie, seitdem der Kapitalist durch seine Privatgesetzgebung die Fabrik regulirte und durch die Armensteuer den Lohn des Landarbei- ters zum unentbehrlichen Minimum ergänzen liess. Die Bestimmungen der Arbeiterstatute über Kontrakte zwischen Meister und Lohnarbeiter, über Terminkündigung u. dergl., welche nur eine Civilklage gegen den kontraktbrüchigen Meister, aber Kriminalklage gegen den kontrakt- brüchigen Arbeiter erlauben, stehn bis zur Stunde in voller Blüthe. Die grausamen Gesetze gegen Koalition fielen 1825 vor der drohenden Haltung des Proletariats. Das Parlament gab sie nur widerwillig auf225), dasselbe Parlament, welches Jahrhunderte durch mit der cynischsten Unver- schämtheit als permanente Koalition der Kapitalisten gegen die Arbeiter funktionirt hatte.
Gleich im Beginn des Revolutionssturms wagte die französische Bour- geoisie das eben erst eroberte Associationsrecht den Arbeitern wieder zu entziehn. Durch Dekret vom 14. Juni 1791 erklärte sie alle Arbeiter- koalition für ein "Attentat auf die Freiheit und die Er- klärung der Menschenrechte", strafbar mit 500 Livres nebst einjähriger Entziehung der aktiven Bürgerrechte226). Diess Gesetz,
225) Die letzten Reste des Koalitionsgesetzes wurden erst 1859 beseitigt.
226) Artikel I dieses Gesetzes lautet: "L'aneantissement de toutes especes de corporations du meme etat et profession etant l'une des bases fondamentales de la constitution francaise, il est defendu de les retablir de fait sous quelque pretexte et sous quelque forme que ce soit". Artikel IV erklärt, dass wenn "des citoyens attaches aux memes professions, arts et metiers prenaient des deli- berations, faisaient entre eux des conventions tendantes a refuser de concert ou a n'accorder qu' a un prix determine le secours de leur industrie ou de leurs travaux, les dites deliberations et conventions ... seront declarees inconstitution- nelles, attentatoires a la liberte et a la declaration des droits de l'homme etc.", also Staatsverbrechen, ganz wie in den alten Arbeiterstatuten. ("Revolutions de Paris. Paris 1791", t. III, p. 523.)
englischen Unterhaus unerhörter Vorfall. Hier, wo man seit mehr als 400 Jahren ausschliesslich Gesetze fabricirt hatte über das Maxi- mum, welches der Arbeitslohn platterdings nicht übersteigen dürfe, schlug Whitbread 1796 ein gesetzliches Lohnminimum für Agrikul- turarbeiter vor … Obgleich Pitt sich widersetzte, gab er zu, dass die „Lage der Armen grausam (cruel) sei“. Endlich, 1813, wurden die Gesetze über Lohnregulation abgeschafft. Sie waren eine lächerliche Ano- malie, seitdem der Kapitalist durch seine Privatgesetzgebung die Fabrik regulirte und durch die Armensteuer den Lohn des Landarbei- ters zum unentbehrlichen Minimum ergänzen liess. Die Bestimmungen der Arbeiterstatute über Kontrakte zwischen Meister und Lohnarbeiter, über Terminkündigung u. dergl., welche nur eine Civilklage gegen den kontraktbrüchigen Meister, aber Kriminalklage gegen den kontrakt- brüchigen Arbeiter erlauben, stehn bis zur Stunde in voller Blüthe. Die grausamen Gesetze gegen Koalition fielen 1825 vor der drohenden Haltung des Proletariats. Das Parlament gab sie nur widerwillig auf225), dasselbe Parlament, welches Jahrhunderte durch mit der cynischsten Unver- schämtheit als permanente Koalition der Kapitalisten gegen die Arbeiter funktionirt hatte.
Gleich im Beginn des Revolutionssturms wagte die französische Bour- geoisie das eben erst eroberte Associationsrecht den Arbeitern wieder zu entziehn. Durch Dekret vom 14. Juni 1791 erklärte sie alle Arbeiter- koalition für ein „Attentat auf die Freiheit und die Er- klärung der Menschenrechte“, strafbar mit 500 Livres nebst einjähriger Entziehung der aktiven Bürgerrechte226). Diess Gesetz,
225) Die letzten Reste des Koalitionsgesetzes wurden erst 1859 beseitigt.
226) Artikel I dieses Gesetzes lautet: „L’anéantissement de toutes espèces de corporations du même état et profession étant l’une des bases fondamentales de la constitution française, il est défendu de les rétablir de fait sous quelque prétexte et sous quelque forme que ce soit“. Artikel IV erklärt, dass wenn „des citoyens attachés aux mêmes professions, arts et métiers prenaient des déli- bérations, faisaient entre eux des conventions tendantes à réfuser de concert ou à n’accorder qu’ à un prix déterminé le secours de leur industrie ou de leurs travaux, les dites délibérations et conventions … seront déclarées inconstitution- nelles, attentatoires à la liberté et à la déclaration des droits de l’homme etc.“, also Staatsverbrechen, ganz wie in den alten Arbeiterstatuten. („Révolutions de Paris. Paris 1791“, t. III, p. 523.)
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0744"n="725"/>
englischen Unterhaus unerhörter Vorfall. Hier, wo man seit mehr als<lb/>
400 Jahren <hirendition="#g">ausschliesslich</hi> Gesetze fabricirt hatte über das <hirendition="#g">Maxi-<lb/>
mum</hi>, welches der Arbeitslohn platterdings nicht übersteigen dürfe, schlug<lb/><hirendition="#g">Whitbread</hi> 1796 ein gesetzliches <hirendition="#g">Lohnminimum für Agrikul-<lb/>
turarbeiter</hi> vor … Obgleich <hirendition="#g">Pitt</hi> sich widersetzte, gab er zu, dass die<lb/>„Lage der Armen grausam (cruel) sei“. Endlich, 1813, wurden die <hirendition="#g">Gesetze<lb/>
über Lohnregulation</hi> abgeschafft. Sie waren eine lächerliche Ano-<lb/>
malie, seitdem der Kapitalist durch seine <hirendition="#g">Privatgesetzgebung</hi> die<lb/>
Fabrik regulirte und durch <hirendition="#g">die Armensteuer</hi> den Lohn des Landarbei-<lb/>
ters zum unentbehrlichen Minimum <hirendition="#g">ergänzen</hi> liess. Die Bestimmungen<lb/>
der Arbeiterstatute über Kontrakte zwischen Meister und Lohnarbeiter,<lb/>
über Terminkündigung u. dergl., welche nur eine Civilklage gegen den<lb/>
kontraktbrüchigen Meister, aber Kriminalklage gegen den kontrakt-<lb/>
brüchigen Arbeiter erlauben, stehn bis zur Stunde in voller Blüthe.<lb/>
Die grausamen Gesetze gegen Koalition fielen 1825 vor der drohenden<lb/>
Haltung des Proletariats. Das Parlament gab sie nur widerwillig auf<noteplace="foot"n="225)">Die letzten Reste des Koalitionsgesetzes wurden erst 1859 beseitigt.</note>,<lb/>
dasselbe Parlament, welches Jahrhunderte durch mit der cynischsten Unver-<lb/>
schämtheit als <hirendition="#g">permanente Koalition der Kapitalisten</hi> gegen<lb/>
die Arbeiter funktionirt hatte.</p><lb/><p>Gleich im Beginn des Revolutionssturms wagte die französische Bour-<lb/>
geoisie das eben erst eroberte Associationsrecht den Arbeitern wieder zu<lb/>
entziehn. Durch Dekret vom 14. Juni 1791 erklärte sie alle Arbeiter-<lb/><hirendition="#g">koalition</hi> für ein „<hirendition="#g">Attentat auf die Freiheit und die Er-<lb/>
klärung der Menschenrechte</hi>“, strafbar mit 500 Livres nebst<lb/>
einjähriger Entziehung der aktiven Bürgerrechte<noteplace="foot"n="226)">Artikel I dieses Gesetzes lautet: „L’anéantissement de toutes espèces de<lb/><hirendition="#g">corporations</hi> du même état et profession étant l’une des bases fondamentales<lb/>
de la constitution française, il est défendu de les rétablir de fait sous quelque<lb/><hirendition="#g">prétexte</hi> et sous quelque forme que ce soit“. <hirendition="#g">Artikel</hi> IV erklärt, dass wenn<lb/>„des citoyens attachés aux mêmes professions, arts et métiers prenaient des déli-<lb/>
bérations, faisaient entre eux des conventions tendantes à réfuser de concert ou à<lb/>
n’accorder qu’ à un prix déterminé le secours de leur industrie ou de leurs travaux,<lb/>
les dites délibérations et conventions … seront déclarées <hirendition="#g">inconstitution-<lb/>
nelles</hi>, attentatoires à la liberté et à la déclaration des droits de l’homme etc.“,<lb/>
also Staatsverbrechen, ganz wie in den alten Arbeiterstatuten. („<hirendition="#g">Révolutions<lb/>
de Paris. Paris</hi> 1791“, t. III, p. 523.)</note>. Diess Gesetz,<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[725/0744]
englischen Unterhaus unerhörter Vorfall. Hier, wo man seit mehr als
400 Jahren ausschliesslich Gesetze fabricirt hatte über das Maxi-
mum, welches der Arbeitslohn platterdings nicht übersteigen dürfe, schlug
Whitbread 1796 ein gesetzliches Lohnminimum für Agrikul-
turarbeiter vor … Obgleich Pitt sich widersetzte, gab er zu, dass die
„Lage der Armen grausam (cruel) sei“. Endlich, 1813, wurden die Gesetze
über Lohnregulation abgeschafft. Sie waren eine lächerliche Ano-
malie, seitdem der Kapitalist durch seine Privatgesetzgebung die
Fabrik regulirte und durch die Armensteuer den Lohn des Landarbei-
ters zum unentbehrlichen Minimum ergänzen liess. Die Bestimmungen
der Arbeiterstatute über Kontrakte zwischen Meister und Lohnarbeiter,
über Terminkündigung u. dergl., welche nur eine Civilklage gegen den
kontraktbrüchigen Meister, aber Kriminalklage gegen den kontrakt-
brüchigen Arbeiter erlauben, stehn bis zur Stunde in voller Blüthe.
Die grausamen Gesetze gegen Koalition fielen 1825 vor der drohenden
Haltung des Proletariats. Das Parlament gab sie nur widerwillig auf 225),
dasselbe Parlament, welches Jahrhunderte durch mit der cynischsten Unver-
schämtheit als permanente Koalition der Kapitalisten gegen
die Arbeiter funktionirt hatte.
Gleich im Beginn des Revolutionssturms wagte die französische Bour-
geoisie das eben erst eroberte Associationsrecht den Arbeitern wieder zu
entziehn. Durch Dekret vom 14. Juni 1791 erklärte sie alle Arbeiter-
koalition für ein „Attentat auf die Freiheit und die Er-
klärung der Menschenrechte“, strafbar mit 500 Livres nebst
einjähriger Entziehung der aktiven Bürgerrechte 226). Diess Gesetz,
225) Die letzten Reste des Koalitionsgesetzes wurden erst 1859 beseitigt.
226) Artikel I dieses Gesetzes lautet: „L’anéantissement de toutes espèces de
corporations du même état et profession étant l’une des bases fondamentales
de la constitution française, il est défendu de les rétablir de fait sous quelque
prétexte et sous quelque forme que ce soit“. Artikel IV erklärt, dass wenn
„des citoyens attachés aux mêmes professions, arts et métiers prenaient des déli-
bérations, faisaient entre eux des conventions tendantes à réfuser de concert ou à
n’accorder qu’ à un prix déterminé le secours de leur industrie ou de leurs travaux,
les dites délibérations et conventions … seront déclarées inconstitution-
nelles, attentatoires à la liberté et à la déclaration des droits de l’homme etc.“,
also Staatsverbrechen, ganz wie in den alten Arbeiterstatuten. („Révolutions
de Paris. Paris 1791“, t. III, p. 523.)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 725. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/744>, abgerufen am 26.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.