als Werthkörper, daher als Verkörperung menschlicher Ar- beit schlechthin gelten, soweit Schneiderarbeit als bestimmte Form gilt, worin menschliche Arbeitskraft verausgabt wird oder worin abstrakt mensch- liche Arbeit sich verwirklicht.
Innerhalb des Werthverhältnisses und des darin einbegriffenen Werthausdrucks gilt das abstrakt Allgemeine nicht als Eigenschaft des Konkreten, Sinnlich-Wirk- lichen, sondern umgekehrt das Sinnlich - Konkrete als blosse Erscheinungs- oder bestimmte Verwirklichungsform des Abstrakt-Allgemeinen. Die Schneiderar- beit, die z. B. in dem Aequivalent Rock steckt, besitzt, innerhalb des Werth- ausdrucks der Leinwand, nicht die allgemeine Eigenschaft, auch mensch- liche Arbeit zu sein. Umgekehrt. Menschliche Arbeit zu sein gilt als ihr Wesen, Schneiderarbeit zu sein nur als Erscheinungsform oder be- stimmte Verwirklichungsform dieses ihres Wesens. Diess quid pro quo ist unvermeidlich, weil die in dem Arbeitsprodukte dargestellte Arbeit nur werthbildend ist, soweit sie unterschiedslose menschliche Arbeit ist, so dass die in dem Werth eines Produkts vergegenständlichte Arbeit sich durchaus nicht unterscheidet von der im Werth eines verschiedenartigen Produkts vergegenständlichten Arbeit.
Diese Verkehrung, wodurch das Sinnlich-Konkrete nur als Erscheinungs- form des Abstrakt-Allgemeinen, nicht das Abstrakt-Allgemeine umgekehrt als Eigenschaft des Konkreten gilt, charakterisirt den Werthausdruck. Sie macht zu- gleich sein Verständniss schwierig. Sage ich: Römisches Recht und deutsches Recht sind beide Rechte, so ist das selbstverständlich. Sage ich dagegen: Das Recht, dieses Abstraktum, verwirklicht sich im römischen Recht und im deutschen Recht, diesen konkreten Rechten, so wird der Zusammenhang mystisch.
g) Dritte Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Privat- arbeit wird zur Form ihres Gegentheils, zu Arbeit in unmittel- bar gesellschaftlicher Form.
Arbeitsprodukte würden nicht zu Waaren, wären sie nicht Produkte unabhängig von einander betriebener, selbstständiger Privatarbeiten. Der ge- sellschaftliche Zusammenhang dieser Privatarbeiten existirt stofflich, soweit sie Glieder einer naturwüchsigen, gesellschaftlichen Thei- lung der Arbeit sind, und daher durch ihre Produkte die verschieden- artigen Bedürfnisse befriedigen, aus deren Gesammtheit das ebenfalls na- turwüchsige System der gesellschaftlichen Bedürfnisse besteht. Dieser stoffliche gesellschaftliche Zusammenhang der von einander unabhängig betriebenen Privatarbeiten wird aber nur vermittelt, verwirklicht sich da- her nur durch den Austausch ihrer Produkte. Das Produkt der Privatarbeit hat daher nur gesellschaftliche Form, soweit es Werthform und daher die Form der Austauschbarkeit mit andren Arbeitsprodukten hat. Un- mittelbar gesellschaftliche Form hat es, soweit seine eigne Körper- oder aturalform zugleich die Form seiner Austauschbarkeit mit andrer Waare
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als Werthkörper, daher als Verkörperung menschlicher Ar- beit schlechthin gelten, soweit Schneiderarbeit als bestimmte Form gilt, worin menschliche Arbeitskraft verausgabt wird oder worin abstrakt mensch- liche Arbeit sich verwirklicht.
Innerhalb des Werthverhältnisses und des darin einbegriffenen Werthausdrucks gilt das abstrakt Allgemeine nicht als Eigenschaft des Konkreten, Sinnlich-Wirk- lichen, sondern umgekehrt das Sinnlich - Konkrete als blosse Erscheinungs- oder bestimmte Verwirklichungsform des Abstrakt-Allgemeinen. Die Schneiderar- beit, die z. B. in dem Aequivalent Rock steckt, besitzt, innerhalb des Werth- ausdrucks der Leinwand, nicht die allgemeine Eigenschaft, auch mensch- liche Arbeit zu sein. Umgekehrt. Menschliche Arbeit zu sein gilt als ihr Wesen, Schneiderarbeit zu sein nur als Erscheinungsform oder be- stimmte Verwirklichungsform dieses ihres Wesens. Diess quid pro quo ist unvermeidlich, weil die in dem Arbeitsprodukte dargestellte Arbeit nur werthbildend ist, soweit sie unterschiedslose menschliche Arbeit ist, so dass die in dem Werth eines Produkts vergegenständlichte Arbeit sich durchaus nicht unterscheidet von der im Werth eines verschiedenartigen Produkts vergegenständlichten Arbeit.
Diese Verkehrung, wodurch das Sinnlich-Konkrete nur als Erscheinungs- form des Abstrakt-Allgemeinen, nicht das Abstrakt-Allgemeine umgekehrt als Eigenschaft des Konkreten gilt, charakterisirt den Werthausdruck. Sie macht zu- gleich sein Verständniss schwierig. Sage ich: Römisches Recht und deutsches Recht sind beide Rechte, so ist das selbstverständlich. Sage ich dagegen: Das Recht, dieses Abstraktum, verwirklicht sich im römischen Recht und im deutschen Recht, diesen konkreten Rechten, so wird der Zusammenhang mystisch.
γ) Dritte Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Privat- arbeit wird zur Form ihres Gegentheils, zu Arbeit in unmittel- bar gesellschaftlicher Form.
Arbeitsprodukte würden nicht zu Waaren, wären sie nicht Produkte unabhängig von einander betriebener, selbstständiger Privatarbeiten. Der ge- sellschaftliche Zusammenhang dieser Privatarbeiten existirt stofflich, soweit sie Glieder einer naturwüchsigen, gesellschaftlichen Thei- lung der Arbeit sind, und daher durch ihre Produkte die verschieden- artigen Bedürfnisse befriedigen, aus deren Gesammtheit das ebenfalls na- turwüchsige System der gesellschaftlichen Bedürfnisse besteht. Dieser stoffliche gesellschaftliche Zusammenhang der von einander unabhängig betriebenen Privatarbeiten wird aber nur vermittelt, verwirklicht sich da- her nur durch den Austausch ihrer Produkte. Das Produkt der Privatarbeit hat daher nur gesellschaftliche Form, soweit es Werthform und daher die Form der Austauschbarkeit mit andren Arbeitsprodukten hat. Un- mittelbar gesellschaftliche Form hat es, soweit seine eigne Körper- oder aturalform zugleich die Form seiner Austauschbarkeit mit andrer Waare
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als Werthkörper, daher als Verkörperung menschlicher Ar-
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Innerhalb des Werthverhältnisses und des darin einbegriffenen Werthausdrucks
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lichen, sondern umgekehrt das Sinnlich - Konkrete als blosse Erscheinungs- oder
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beit, die z. B. in dem Aequivalent Rock steckt, besitzt, innerhalb des Werth-
ausdrucks der Leinwand, nicht die allgemeine Eigenschaft, auch mensch-
liche Arbeit zu sein. Umgekehrt. Menschliche Arbeit zu sein gilt als ihr
Wesen, Schneiderarbeit zu sein nur als Erscheinungsform oder be-
stimmte Verwirklichungsform dieses ihres Wesens. Diess quid
pro quo ist unvermeidlich, weil die in dem Arbeitsprodukte dargestellte Arbeit
nur werthbildend ist, soweit sie unterschiedslose menschliche Arbeit ist, so
dass die in dem Werth eines Produkts vergegenständlichte Arbeit sich durchaus
nicht unterscheidet von der im Werth eines verschiedenartigen Produkts
vergegenständlichten Arbeit.
Diese Verkehrung, wodurch das Sinnlich-Konkrete nur als Erscheinungs-
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Recht, dieses Abstraktum, verwirklicht sich im römischen Recht und im
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mystisch.
γ) Dritte Eigenthümlichkeit der Aequivalentform: Privat-
arbeit wird zur Form ihres Gegentheils, zu Arbeit in unmittel-
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Arbeitsprodukte würden nicht zu Waaren, wären sie nicht Produkte
unabhängig von einander betriebener, selbstständiger Privatarbeiten. Der ge-
sellschaftliche Zusammenhang dieser Privatarbeiten existirt stofflich,
soweit sie Glieder einer naturwüchsigen, gesellschaftlichen Thei-
lung der Arbeit sind, und daher durch ihre Produkte die verschieden-
artigen Bedürfnisse befriedigen, aus deren Gesammtheit das ebenfalls na-
turwüchsige System der gesellschaftlichen Bedürfnisse besteht.
Dieser stoffliche gesellschaftliche Zusammenhang der von einander unabhängig
betriebenen Privatarbeiten wird aber nur vermittelt, verwirklicht sich da-
her nur durch den Austausch ihrer Produkte. Das Produkt der Privatarbeit
hat daher nur gesellschaftliche Form, soweit es Werthform und daher
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch I: Der Produktionsprocess des Kapitals. Hamburg, 1867, S. 771. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital01_1867/790>, abgerufen am 21.11.2024.
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