Obgleich der gesellschaftliche Arbeitstag (d. h. die während des ganzen Jahrs von der gesammten Arbeiterklasse verausgabte Arbeit), wie jeder individuelle Arbeitstag, nur in zwei Theile zerfällt, nämlich in noth- wendige Arbeit plus Mehrarbeit, obgleich daher der von diesem Arbeits- tag producirte Werth ebenfalls nur in zwei Theile zerfällt, nämlich in den variablen Kapitalwerth, d. h. den Werththeil, womit der Arbeiter seine eignen Reproduktionsmittel kauft, und den Mehrwerth, den der Kapitalist zu seiner eignen individuellen Konsumtion verausgaben kann, -- so wird dennoch, gesellschaftlich betrachtet, ein Theil des gesellschaftlichen Ar- beitstages ausschliesslich verausgabt in Produktion von frischem konstantem Kapital, nämlich von Produkten, die ausschliesslich be- stimmt sind im Arbeitsprocess als Produktionsmittel, und daher in dem ihn begleitenden Verwerthungsprocess als konstantes Kapital zu fungiren. Nach unsrer Voraussetzung stellt sich der ganze gesellschaftliche Arbeits- tag dar in einem Geldwerth von 3000, wovon nur 1/3 = 1000 in der Abtheilung II producirt wird, welche Konsumtionsmittel producirt, d. h. die Waaren, worin sich der gesammte variable Kapitalwerth und der ge- sammte Mehrwerth der Gesellschaft schliesslich realisirt. Nach dieser Voraussetzung werden also 2/3 des gesellschaftlichen Arbeitstags in der Produktion von neuem konstantem Kapital verwandt. Obgleich vom Stand- punkt der individuellen Kapitalisten und Arbeiter der Abtheilung I diese 2/3 des gesellschaftlichen Arbeitstags bloss zur Produktion von variablem Kapitalwerth plus Mehrwerth dienen, ganz wie das letzte Drittel des ge- sellschaftlichen Arbeitstags in Abtheilung II, so produciren dennoch diese 2/3 des gesellschaftlichen Arbeitstags, gesellschaftlich betrachtet -- und ebenso dem Gebrauchswerth des Produkts nach betrachtet -- nur Ersatz von im Process der produktiven Konsumtion begriffnem oder auf- gezehrtem konstantem Kapital. Auch individuell betrachtet, produciren diese 2/3 des Arbeitstags zwar einen Totalwerth, der nur gleich dem va- riablen Kapitalwerth plus dem Mehrwerth für seinen Producenten, aber sie produciren keine Gebrauchswerthe solcher Art, dass Arbeitslohn oder Mehrwerth darin verausgabt werden könnten; ihr Produkt ist ein Pro- duktionsmittel.
Zunächst ist zu bemerken, dass kein Theil des gesellschaftlichen Arbeitstags, sei es sub I oder sub II, dazu dient, den Werth des in
Es folgt ferner:
Obgleich der gesellschaftliche Arbeitstag (d. h. die während des ganzen Jahrs von der gesammten Arbeiterklasse verausgabte Arbeit), wie jeder individuelle Arbeitstag, nur in zwei Theile zerfällt, nämlich in noth- wendige Arbeit plus Mehrarbeit, obgleich daher der von diesem Arbeits- tag producirte Werth ebenfalls nur in zwei Theile zerfällt, nämlich in den variablen Kapitalwerth, d. h. den Werththeil, womit der Arbeiter seine eignen Reproduktionsmittel kauft, und den Mehrwerth, den der Kapitalist zu seiner eignen individuellen Konsumtion verausgaben kann, — so wird dennoch, gesellschaftlich betrachtet, ein Theil des gesellschaftlichen Ar- beitstages ausschliesslich verausgabt in Produktion von frischem konstantem Kapital, nämlich von Produkten, die ausschliesslich be- stimmt sind im Arbeitsprocess als Produktionsmittel, und daher in dem ihn begleitenden Verwerthungsprocess als konstantes Kapital zu fungiren. Nach unsrer Voraussetzung stellt sich der ganze gesellschaftliche Arbeits- tag dar in einem Geldwerth von 3000, wovon nur ⅓ = 1000 in der Abtheilung II producirt wird, welche Konsumtionsmittel producirt, d. h. die Waaren, worin sich der gesammte variable Kapitalwerth und der ge- sammte Mehrwerth der Gesellschaft schliesslich realisirt. Nach dieser Voraussetzung werden also ⅔ des gesellschaftlichen Arbeitstags in der Produktion von neuem konstantem Kapital verwandt. Obgleich vom Stand- punkt der individuellen Kapitalisten und Arbeiter der Abtheilung I diese ⅔ des gesellschaftlichen Arbeitstags bloss zur Produktion von variablem Kapitalwerth plus Mehrwerth dienen, ganz wie das letzte Drittel des ge- sellschaftlichen Arbeitstags in Abtheilung II, so produciren dennoch diese ⅔ des gesellschaftlichen Arbeitstags, gesellschaftlich betrachtet — und ebenso dem Gebrauchswerth des Produkts nach betrachtet — nur Ersatz von im Process der produktiven Konsumtion begriffnem oder auf- gezehrtem konstantem Kapital. Auch individuell betrachtet, produciren diese ⅔ des Arbeitstags zwar einen Totalwerth, der nur gleich dem va- riablen Kapitalwerth plus dem Mehrwerth für seinen Producenten, aber sie produciren keine Gebrauchswerthe solcher Art, dass Arbeitslohn oder Mehrwerth darin verausgabt werden könnten; ihr Produkt ist ein Pro- duktionsmittel.
Zunächst ist zu bemerken, dass kein Theil des gesellschaftlichen Arbeitstags, sei es sub I oder sub II, dazu dient, den Werth des in
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Es folgt ferner:
Obgleich der gesellschaftliche Arbeitstag (d. h. die während des
ganzen Jahrs von der gesammten Arbeiterklasse verausgabte Arbeit), wie
jeder individuelle Arbeitstag, nur in zwei Theile zerfällt, nämlich in noth-
wendige Arbeit plus Mehrarbeit, obgleich daher der von diesem Arbeits-
tag producirte Werth ebenfalls nur in zwei Theile zerfällt, nämlich in
den variablen Kapitalwerth, d. h. den Werththeil, womit der Arbeiter seine
eignen Reproduktionsmittel kauft, und den Mehrwerth, den der Kapitalist
zu seiner eignen individuellen Konsumtion verausgaben kann, — so wird
dennoch, gesellschaftlich betrachtet, ein Theil des gesellschaftlichen Ar-
beitstages ausschliesslich verausgabt in Produktion von frischem
konstantem Kapital, nämlich von Produkten, die ausschliesslich be-
stimmt sind im Arbeitsprocess als Produktionsmittel, und daher in dem
ihn begleitenden Verwerthungsprocess als konstantes Kapital zu fungiren.
Nach unsrer Voraussetzung stellt sich der ganze gesellschaftliche Arbeits-
tag dar in einem Geldwerth von 3000, wovon nur ⅓ = 1000 in der
Abtheilung II producirt wird, welche Konsumtionsmittel producirt, d. h.
die Waaren, worin sich der gesammte variable Kapitalwerth und der ge-
sammte Mehrwerth der Gesellschaft schliesslich realisirt. Nach dieser
Voraussetzung werden also ⅔ des gesellschaftlichen Arbeitstags in der
Produktion von neuem konstantem Kapital verwandt. Obgleich vom Stand-
punkt der individuellen Kapitalisten und Arbeiter der Abtheilung I diese
⅔ des gesellschaftlichen Arbeitstags bloss zur Produktion von variablem
Kapitalwerth plus Mehrwerth dienen, ganz wie das letzte Drittel des ge-
sellschaftlichen Arbeitstags in Abtheilung II, so produciren dennoch
diese ⅔ des gesellschaftlichen Arbeitstags, gesellschaftlich betrachtet —
und ebenso dem Gebrauchswerth des Produkts nach betrachtet — nur
Ersatz von im Process der produktiven Konsumtion begriffnem oder auf-
gezehrtem konstantem Kapital. Auch individuell betrachtet, produciren
diese ⅔ des Arbeitstags zwar einen Totalwerth, der nur gleich dem va-
riablen Kapitalwerth plus dem Mehrwerth für seinen Producenten, aber
sie produciren keine Gebrauchswerthe solcher Art, dass Arbeitslohn oder
Mehrwerth darin verausgabt werden könnten; ihr Produkt ist ein Pro-
duktionsmittel.
Zunächst ist zu bemerken, dass kein Theil des gesellschaftlichen
Arbeitstags, sei es sub I oder sub II, dazu dient, den Werth des in
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 423. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/457>, abgerufen am 22.11.2024.
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