Der Status, von dem wir auszugehn haben, nach den frühern Um- setzungen, ist der Rest der beiderseits umzusetzenden Waaren: bei I -- 400m, bei II -- 400c.52) Wir nehmen an dass II 400 in Geld vorschiesst zum Umsatz dieser Waaren zum Betrag von 800. Eine Hälfte der 400 (= 200) muss unter allen Umständen ausgelegt werden von dem Theil von IIc, der 200 in Geld als Verschleisswerth aufge- häuft, und der diesen jetzt wieder rückzuwandeln hat in die Naturalform seines fixen Kapitals.
Ganz wie konstanter Kapitalwerth, variabler Kapitalwerth und Mehr- werth -- worin der Werth des Waarenkapitals von II wie von I zerfäll- bar -- in besondren proportionellen Quoten der Waaren II. resp. I, selbst darstellbar sind, so innerhalb des konstanten Kapitalwerths selbst wieder der Werththeil, der noch nicht in die Naturalform des fixen Kapitals um- zusetzen, sondern einstweilen noch in Geldform allmälig aufzuschatzen ist. Ein bestimmtes Quantum Waaren II (in unserm Fall also die Hälfte des Rests = 200) ist hier nur noch Träger dieses Verschleisswerths, der sich durch den Umsatz in Geld niederzuschlagen hat. (Der erste Theil der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura erneuert, mag mit dem Verschleisstheil der Waarenmasse, von der hier nur noch der Rest figurirt, einen Theil seines Verschleisswerths bereits so realisirt haben; bleibt aber 200 Geld so noch für ihn zu realisiren.)
Was nun die zweite Hälfte (= 200) der von II bei dieser Rest- operation in Cirkulation geworfnen 400 £ betrifft, so kauft sie von I cirkulirende Bestandtheile des konstanten Kapitals. Ein Theil dieser 200 £ mag von beiden Theilen von II oder nur von dem in Cirkulation ge- worfen werden, der den fixen Werthbestandtheil nicht in natura erneuert.
Mit den 400 £ werden also von I herausgehoben 1) Waaren zum Belauf von 200 £, die nur aus Elementen des fixen Kapitals bestehn, 2) Waaren zum Belauf von 200 £, die nur Naturalelemente des cirku- lirenden Theils des konstanten Kapitals von II ersetzen. I hat nun sein ganzes jährliches Waarenprodukt, soweit dies an II zu verkaufen ist, verkauft: der Werth eines Fünftels davon aber, 400 £, existirt jetzt in seiner Hand unter Geldform. Dies Geld ist aber versilberter Mehrwerth,
52) Die Zahlen stimmen wieder nicht mit der frühern Annahme. Dies ist indess gleichgültig, da es nur auf die Verhältnisse ankommt. -- F. E.
Der Status, von dem wir auszugehn haben, nach den frühern Um- setzungen, ist der Rest der beiderseits umzusetzenden Waaren: bei I — 400m, bei II — 400c.52) Wir nehmen an dass II 400 in Geld vorschiesst zum Umsatz dieser Waaren zum Betrag von 800. Eine Hälfte der 400 (= 200) muss unter allen Umständen ausgelegt werden von dem Theil von IIc, der 200 in Geld als Verschleisswerth aufge- häuft, und der diesen jetzt wieder rückzuwandeln hat in die Naturalform seines fixen Kapitals.
Ganz wie konstanter Kapitalwerth, variabler Kapitalwerth und Mehr- werth — worin der Werth des Waarenkapitals von II wie von I zerfäll- bar — in besondren proportionellen Quoten der Waaren II. resp. I, selbst darstellbar sind, so innerhalb des konstanten Kapitalwerths selbst wieder der Werththeil, der noch nicht in die Naturalform des fixen Kapitals um- zusetzen, sondern einstweilen noch in Geldform allmälig aufzuschatzen ist. Ein bestimmtes Quantum Waaren II (in unserm Fall also die Hälfte des Rests = 200) ist hier nur noch Träger dieses Verschleisswerths, der sich durch den Umsatz in Geld niederzuschlagen hat. (Der erste Theil der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura erneuert, mag mit dem Verschleisstheil der Waarenmasse, von der hier nur noch der Rest figurirt, einen Theil seines Verschleisswerths bereits so realisirt haben; bleibt aber 200 Geld so noch für ihn zu realisiren.)
Was nun die zweite Hälfte (= 200) der von II bei dieser Rest- operation in Cirkulation geworfnen 400 £ betrifft, so kauft sie von I cirkulirende Bestandtheile des konstanten Kapitals. Ein Theil dieser 200 £ mag von beiden Theilen von II oder nur von dem in Cirkulation ge- worfen werden, der den fixen Werthbestandtheil nicht in natura erneuert.
Mit den 400 £ werden also von I herausgehoben 1) Waaren zum Belauf von 200 £, die nur aus Elementen des fixen Kapitals bestehn, 2) Waaren zum Belauf von 200 £, die nur Naturalelemente des cirku- lirenden Theils des konstanten Kapitals von II ersetzen. I hat nun sein ganzes jährliches Waarenprodukt, soweit dies an II zu verkaufen ist, verkauft: der Werth eines Fünftels davon aber, 400 £, existirt jetzt in seiner Hand unter Geldform. Dies Geld ist aber versilberter Mehrwerth,
52) Die Zahlen stimmen wieder nicht mit der frühern Annahme. Dies ist indess gleichgültig, da es nur auf die Verhältnisse ankommt. — F. E.
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Der Status, von dem wir auszugehn haben, nach den frühern Um-
setzungen, ist der Rest der beiderseits umzusetzenden Waaren: bei I
— 400m, bei II — 400c. 52) Wir nehmen an dass II 400 in Geld
vorschiesst zum Umsatz dieser Waaren zum Betrag von 800. Eine
Hälfte der 400 (= 200) muss unter allen Umständen ausgelegt werden
von dem Theil von IIc, der 200 in Geld als Verschleisswerth aufge-
häuft, und der diesen jetzt wieder rückzuwandeln hat in die Naturalform
seines fixen Kapitals.
Ganz wie konstanter Kapitalwerth, variabler Kapitalwerth und Mehr-
werth — worin der Werth des Waarenkapitals von II wie von I zerfäll-
bar — in besondren proportionellen Quoten der Waaren II. resp. I, selbst
darstellbar sind, so innerhalb des konstanten Kapitalwerths selbst wieder
der Werththeil, der noch nicht in die Naturalform des fixen Kapitals um-
zusetzen, sondern einstweilen noch in Geldform allmälig aufzuschatzen ist.
Ein bestimmtes Quantum Waaren II (in unserm Fall also die Hälfte des
Rests = 200) ist hier nur noch Träger dieses Verschleisswerths, der
sich durch den Umsatz in Geld niederzuschlagen hat. (Der erste Theil
der Kapitalisten II, der fixes Kapital in natura erneuert, mag mit dem
Verschleisstheil der Waarenmasse, von der hier nur noch der Rest figurirt,
einen Theil seines Verschleisswerths bereits so realisirt haben; bleibt aber
200 Geld so noch für ihn zu realisiren.)
Was nun die zweite Hälfte (= 200) der von II bei dieser Rest-
operation in Cirkulation geworfnen 400 £ betrifft, so kauft sie von I
cirkulirende Bestandtheile des konstanten Kapitals. Ein Theil dieser 200 £
mag von beiden Theilen von II oder nur von dem in Cirkulation ge-
worfen werden, der den fixen Werthbestandtheil nicht in natura erneuert.
Mit den 400 £ werden also von I herausgehoben 1) Waaren zum
Belauf von 200 £, die nur aus Elementen des fixen Kapitals bestehn,
2) Waaren zum Belauf von 200 £, die nur Naturalelemente des cirku-
lirenden Theils des konstanten Kapitals von II ersetzen. I hat nun
sein ganzes jährliches Waarenprodukt, soweit dies an II zu verkaufen ist,
verkauft: der Werth eines Fünftels davon aber, 400 £, existirt jetzt in
seiner Hand unter Geldform. Dies Geld ist aber versilberter Mehrwerth,
52) Die Zahlen stimmen wieder nicht mit der frühern Annahme. Dies
ist indess gleichgültig, da es nur auf die Verhältnisse ankommt. — F. E.
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Marx, Karl: Das Kapital. Bd. 2. Buch II: Der Cirkulationsprocess des Kapitals. Hamburg, 1885, S. 459. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital02_1885/493>, abgerufen am 22.11.2024.
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