in Bewegung zu setzen, ist mehr Kapital nöthig, und zugleich ist der Mehrwerth verringert, den jeder einzelne Arbeiter liefert.
Die Vortheile, die aus der Freisetzung, und die Nachtheile, die aus der Bindung von variablem Kapital hervorgehn, existiren beide nur für das schon engagirte und daher sich in gegebnen Verhältnissen reproducirende Kapital. Für neu anzulegendes Kapital beschränkt sich der Vortheil auf der einen, der Nachtheil auf der andern Seite auf Erhöhung, resp. Erniedrigung der Rate des Mehr- werths, und entsprechenden, wenn auch keineswegs proportionellen Wechsel der Rate des Profits.
Die eben untersuchte Freisetzung und Bindung von variablem Kapital ist die Folge von Entwerthung und Werthsteigerung der Elemente des variablen Kapitals, d. h. der Reproduktionskosten der Arbeitskraft. Es könnte aber auch variables Kapital freigesetzt werden, wenn in Folge der Entwicklung der Produktivkraft, bei gleichbleibender Rate des Arbeitslohns, weniger Arbeiter erheischt werden, um dieselbe Masse konstantes Kapital in Bewegung zu setzen. Ebenso kann umgekehrt Bindung von zusätzlichem variablen Kapital stattfinden, wenn in Folge von Abnahme der Produktiv- kraft der Arbeit, mehr Arbeiter erheischt sind auf dieselbe Masse konstantes Kapital. Wenn dagegen ein Theil des, früher als variabel angewandten Kapitals in Form von konstantem angewandt wird, also nur veränderte Vertheilung zwischen den Bestandtheilen desselben Kapitals stattfindet, so hat dies zwar Einfluss auf die Rate des Mehrwerths wie des Profits, aber gehört nicht in die hier betrachtete Rubrik der Bindung und Freisetzung von Kapital.
Konstantes Kapital kann, wie wir schon sahen, ebenfalls ge- bunden oder entbunden werden in Folge der Werthsteigerung oder Entwerthung der Elemente, aus denen es besteht. Hiervon ab- gesehn, ist nur Bindung desselben möglich (ohne dass etwa ein Theil des variablen in konstantes verwandelt wird), wenn die Produktivkraft der Arbeit zunimmt, also dieselbe Arbeitsmasse grössres Produkt erzeugt, und daher mehr konstantes Kapital in Bewegung setzt. Dasselbe kann unter gewissen Umständen statt- finden, wenn die Produktivkraft abnimmt, wie z. B. im Ackerbau, sodass dieselbe Arbeitsmenge, um dasselbe Produkt zu erzeugen, mehr Produktionsmittel bedarf, z. B. grössere Aussaat oder Düngung, Drainirung etc. Ohne Entwerthung kann konstantes Kapital frei- gesetzt werden, wenn durch Verbesserungen, Anwendung von Naturkräften etc. ein konstantes Kapital von geringerm Werth in
in Bewegung zu setzen, ist mehr Kapital nöthig, und zugleich ist der Mehrwerth verringert, den jeder einzelne Arbeiter liefert.
Die Vortheile, die aus der Freisetzung, und die Nachtheile, die aus der Bindung von variablem Kapital hervorgehn, existiren beide nur für das schon engagirte und daher sich in gegebnen Verhältnissen reproducirende Kapital. Für neu anzulegendes Kapital beschränkt sich der Vortheil auf der einen, der Nachtheil auf der andern Seite auf Erhöhung, resp. Erniedrigung der Rate des Mehr- werths, und entsprechenden, wenn auch keineswegs proportionellen Wechsel der Rate des Profits.
Die eben untersuchte Freisetzung und Bindung von variablem Kapital ist die Folge von Entwerthung und Werthsteigerung der Elemente des variablen Kapitals, d. h. der Reproduktionskosten der Arbeitskraft. Es könnte aber auch variables Kapital freigesetzt werden, wenn in Folge der Entwicklung der Produktivkraft, bei gleichbleibender Rate des Arbeitslohns, weniger Arbeiter erheischt werden, um dieselbe Masse konstantes Kapital in Bewegung zu setzen. Ebenso kann umgekehrt Bindung von zusätzlichem variablen Kapital stattfinden, wenn in Folge von Abnahme der Produktiv- kraft der Arbeit, mehr Arbeiter erheischt sind auf dieselbe Masse konstantes Kapital. Wenn dagegen ein Theil des, früher als variabel angewandten Kapitals in Form von konstantem angewandt wird, also nur veränderte Vertheilung zwischen den Bestandtheilen desselben Kapitals stattfindet, so hat dies zwar Einfluss auf die Rate des Mehrwerths wie des Profits, aber gehört nicht in die hier betrachtete Rubrik der Bindung und Freisetzung von Kapital.
Konstantes Kapital kann, wie wir schon sahen, ebenfalls ge- bunden oder entbunden werden in Folge der Werthsteigerung oder Entwerthung der Elemente, aus denen es besteht. Hiervon ab- gesehn, ist nur Bindung desselben möglich (ohne dass etwa ein Theil des variablen in konstantes verwandelt wird), wenn die Produktivkraft der Arbeit zunimmt, also dieselbe Arbeitsmasse grössres Produkt erzeugt, und daher mehr konstantes Kapital in Bewegung setzt. Dasselbe kann unter gewissen Umständen statt- finden, wenn die Produktivkraft abnimmt, wie z. B. im Ackerbau, sodass dieselbe Arbeitsmenge, um dasselbe Produkt zu erzeugen, mehr Produktionsmittel bedarf, z. B. grössere Aussaat oder Düngung, Drainirung etc. Ohne Entwerthung kann konstantes Kapital frei- gesetzt werden, wenn durch Verbesserungen, Anwendung von Naturkräften etc. ein konstantes Kapital von geringerm Werth in
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in Bewegung zu setzen, ist mehr Kapital nöthig, und zugleich ist
der Mehrwerth verringert, den jeder einzelne Arbeiter liefert.
Die Vortheile, die aus der Freisetzung, und die Nachtheile, die
aus der Bindung von variablem Kapital hervorgehn, existiren
beide nur für das schon engagirte und daher sich in gegebnen
Verhältnissen reproducirende Kapital. Für neu anzulegendes Kapital
beschränkt sich der Vortheil auf der einen, der Nachtheil auf der
andern Seite auf Erhöhung, resp. Erniedrigung der Rate des Mehr-
werths, und entsprechenden, wenn auch keineswegs proportionellen
Wechsel der Rate des Profits.
Die eben untersuchte Freisetzung und Bindung von variablem
Kapital ist die Folge von Entwerthung und Werthsteigerung der
Elemente des variablen Kapitals, d. h. der Reproduktionskosten
der Arbeitskraft. Es könnte aber auch variables Kapital freigesetzt
werden, wenn in Folge der Entwicklung der Produktivkraft, bei
gleichbleibender Rate des Arbeitslohns, weniger Arbeiter erheischt
werden, um dieselbe Masse konstantes Kapital in Bewegung zu
setzen. Ebenso kann umgekehrt Bindung von zusätzlichem variablen
Kapital stattfinden, wenn in Folge von Abnahme der Produktiv-
kraft der Arbeit, mehr Arbeiter erheischt sind auf dieselbe Masse
konstantes Kapital. Wenn dagegen ein Theil des, früher als
variabel angewandten Kapitals in Form von konstantem angewandt
wird, also nur veränderte Vertheilung zwischen den Bestandtheilen
desselben Kapitals stattfindet, so hat dies zwar Einfluss auf die
Rate des Mehrwerths wie des Profits, aber gehört nicht in die
hier betrachtete Rubrik der Bindung und Freisetzung von Kapital.
Konstantes Kapital kann, wie wir schon sahen, ebenfalls ge-
bunden oder entbunden werden in Folge der Werthsteigerung oder
Entwerthung der Elemente, aus denen es besteht. Hiervon ab-
gesehn, ist nur Bindung desselben möglich (ohne dass etwa ein
Theil des variablen in konstantes verwandelt wird), wenn die
Produktivkraft der Arbeit zunimmt, also dieselbe Arbeitsmasse
grössres Produkt erzeugt, und daher mehr konstantes Kapital in
Bewegung setzt. Dasselbe kann unter gewissen Umständen statt-
finden, wenn die Produktivkraft abnimmt, wie z. B. im Ackerbau,
sodass dieselbe Arbeitsmenge, um dasselbe Produkt zu erzeugen,
mehr Produktionsmittel bedarf, z. B. grössere Aussaat oder Düngung,
Drainirung etc. Ohne Entwerthung kann konstantes Kapital frei-
gesetzt werden, wenn durch Verbesserungen, Anwendung von
Naturkräften etc. ein konstantes Kapital von geringerm Werth in
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/127>, abgerufen am 24.11.2024.
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