für den Gesammtpreis des schliesslichen Endprodukts, und können nicht zum zweiten Mal auf der Profitseite erscheinen. Erscheinen sie aber auf dieser Seite, so nur, weil die Waare selbst End- produkt war, ihr Produktionspreis also nicht in den Kostpreis einer andern Waare eingeht.
Wenn in den Kostpreis einer Waare eine Summe eingeht = p für die Profite der Producenten der Produktionsmittel, und auf diesen Kostpreis ein Profit geschlagen wird = p1, so ist der Ge- sammtprofit P = p+p1. Der Gesammtkostpreis der Waare, ab- strahirt von allen für Profit eingehenden Preistheilen, ist dann ihr eigner Kostpreis minus P. Heisst dieser Kostpreis k, so ist offenbar k + P = k + p + p1. Man hat bei Behandlung des Mehr- werths in Buch I, Kap. VII, 2, p. 211/203, gesehn, dass das Pro- dukt jedes Kapitals so behandelt werden kann, als ob ein Theil bloss Kapital ersetzt, der andre nur Mehrwerth ausdrückt. Diese Berechnung auf das Gesammtprodukt der Gesellschaft angewandt, finden Rektifikationen statt, indem, die ganze Gesellschaft betrachtet, z. B. der im Preis des Flachses enthaltne Profit nicht zweimal figuriren kann, nicht als Theil zugleich des Preises der Leinwand und des Profits des Flachsproducenten.
Es findet insofern kein Unterschied statt zwischen Profit und Mehrwerth, als z. B. der Mehrwerth von A in das konstante Kapital von B eingeht. Für den Werth der Waaren ist es ja völlig gleichgültig, ob die in ihnen enthaltne Arbeit aus bezahlter oder unbezahlter Arbeit besteht. Dies zeigt nur, dass B den Mehrwerth von A zahlt. In der Gesammtrechnung kann der Mehrwerth von A nicht zweimal zählen.
Aber der Unterschied ist der: Ausser dass der Preis des Pro- dukts z. B. von Kapital B abweicht von seinem Werth, weil der in B realisirte Mehrwerth grösser oder kleiner sein mag als der im Preis der Produkte von B zugeschlagne Profit, so gilt auch derselbe Umstand wieder für die Waaren, die den konstanten Theil des Kapitals B, und indirekt, als Lebensmittel der Arbeiter, auch seinen variablen Theil bilden. Was den konstanten Theil betrifft, so ist er selbst gleich Kostpreis plus Mehrwerth, also jetzt gleich Kostpreis plus Profit, und dieser Profit kann wieder grösser oder kleiner sein als der Mehrwerth, an dessen Stelle er steht. Was das variable Kapital angeht, so ist der durchschnittliche täg- liche Arbeitslohn zwar stets gleich dem Werthprodukt der Stunden- zahl, die der Arbeiter arbeiten muss, um die nothwendigen Lebens- mittel zu produciren; aber diese Stundenzahl ist selbst wieder
für den Gesammtpreis des schliesslichen Endprodukts, und können nicht zum zweiten Mal auf der Profitseite erscheinen. Erscheinen sie aber auf dieser Seite, so nur, weil die Waare selbst End- produkt war, ihr Produktionspreis also nicht in den Kostpreis einer andern Waare eingeht.
Wenn in den Kostpreis einer Waare eine Summe eingeht = p für die Profite der Producenten der Produktionsmittel, und auf diesen Kostpreis ein Profit geschlagen wird = p1, so ist der Ge- sammtprofit P = p+p1. Der Gesammtkostpreis der Waare, ab- strahirt von allen für Profit eingehenden Preistheilen, ist dann ihr eigner Kostpreis minus P. Heisst dieser Kostpreis k, so ist offenbar k + P = k + p + p1. Man hat bei Behandlung des Mehr- werths in Buch I, Kap. VII, 2, p. 211/203, gesehn, dass das Pro- dukt jedes Kapitals so behandelt werden kann, als ob ein Theil bloss Kapital ersetzt, der andre nur Mehrwerth ausdrückt. Diese Berechnung auf das Gesammtprodukt der Gesellschaft angewandt, finden Rektifikationen statt, indem, die ganze Gesellschaft betrachtet, z. B. der im Preis des Flachses enthaltne Profit nicht zweimal figuriren kann, nicht als Theil zugleich des Preises der Leinwand und des Profits des Flachsproducenten.
Es findet insofern kein Unterschied statt zwischen Profit und Mehrwerth, als z. B. der Mehrwerth von A in das konstante Kapital von B eingeht. Für den Werth der Waaren ist es ja völlig gleichgültig, ob die in ihnen enthaltne Arbeit aus bezahlter oder unbezahlter Arbeit besteht. Dies zeigt nur, dass B den Mehrwerth von A zahlt. In der Gesammtrechnung kann der Mehrwerth von A nicht zweimal zählen.
Aber der Unterschied ist der: Ausser dass der Preis des Pro- dukts z. B. von Kapital B abweicht von seinem Werth, weil der in B realisirte Mehrwerth grösser oder kleiner sein mag als der im Preis der Produkte von B zugeschlagne Profit, so gilt auch derselbe Umstand wieder für die Waaren, die den konstanten Theil des Kapitals B, und indirekt, als Lebensmittel der Arbeiter, auch seinen variablen Theil bilden. Was den konstanten Theil betrifft, so ist er selbst gleich Kostpreis plus Mehrwerth, also jetzt gleich Kostpreis plus Profit, und dieser Profit kann wieder grösser oder kleiner sein als der Mehrwerth, an dessen Stelle er steht. Was das variable Kapital angeht, so ist der durchschnittliche täg- liche Arbeitslohn zwar stets gleich dem Werthprodukt der Stunden- zahl, die der Arbeiter arbeiten muss, um die nothwendigen Lebens- mittel zu produciren; aber diese Stundenzahl ist selbst wieder
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für den Gesammtpreis des schliesslichen Endprodukts, und können
nicht zum zweiten Mal auf der Profitseite erscheinen. Erscheinen
sie aber auf dieser Seite, so nur, weil die Waare selbst End-
produkt war, ihr Produktionspreis also nicht in den Kostpreis
einer andern Waare eingeht.
Wenn in den Kostpreis einer Waare eine Summe eingeht = p
für die Profite der Producenten der Produktionsmittel, und auf
diesen Kostpreis ein Profit geschlagen wird = p1, so ist der Ge-
sammtprofit P = p+p1. Der Gesammtkostpreis der Waare, ab-
strahirt von allen für Profit eingehenden Preistheilen, ist dann
ihr eigner Kostpreis minus P. Heisst dieser Kostpreis k, so ist
offenbar k + P = k + p + p1. Man hat bei Behandlung des Mehr-
werths in Buch I, Kap. VII, 2, p. 211/203, gesehn, dass das Pro-
dukt jedes Kapitals so behandelt werden kann, als ob ein Theil
bloss Kapital ersetzt, der andre nur Mehrwerth ausdrückt. Diese
Berechnung auf das Gesammtprodukt der Gesellschaft angewandt,
finden Rektifikationen statt, indem, die ganze Gesellschaft betrachtet,
z. B. der im Preis des Flachses enthaltne Profit nicht zweimal
figuriren kann, nicht als Theil zugleich des Preises der Leinwand
und des Profits des Flachsproducenten.
Es findet insofern kein Unterschied statt zwischen Profit und
Mehrwerth, als z. B. der Mehrwerth von A in das konstante Kapital
von B eingeht. Für den Werth der Waaren ist es ja völlig
gleichgültig, ob die in ihnen enthaltne Arbeit aus bezahlter oder
unbezahlter Arbeit besteht. Dies zeigt nur, dass B den Mehrwerth
von A zahlt. In der Gesammtrechnung kann der Mehrwerth von
A nicht zweimal zählen.
Aber der Unterschied ist der: Ausser dass der Preis des Pro-
dukts z. B. von Kapital B abweicht von seinem Werth, weil der
in B realisirte Mehrwerth grösser oder kleiner sein mag als der
im Preis der Produkte von B zugeschlagne Profit, so gilt auch
derselbe Umstand wieder für die Waaren, die den konstanten
Theil des Kapitals B, und indirekt, als Lebensmittel der Arbeiter,
auch seinen variablen Theil bilden. Was den konstanten Theil
betrifft, so ist er selbst gleich Kostpreis plus Mehrwerth, also jetzt
gleich Kostpreis plus Profit, und dieser Profit kann wieder grösser
oder kleiner sein als der Mehrwerth, an dessen Stelle er steht.
Was das variable Kapital angeht, so ist der durchschnittliche täg-
liche Arbeitslohn zwar stets gleich dem Werthprodukt der Stunden-
zahl, die der Arbeiter arbeiten muss, um die nothwendigen Lebens-
mittel zu produciren; aber diese Stundenzahl ist selbst wieder
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/173>, abgerufen am 21.11.2024.
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