ohne Aequivalent und wird nach einer gewissen Zeit zurückgegeben. Der Verleiher bleibt immer Eigenthümer desselben Werths, auch nachdem dieser aus seiner Hand in die des Borgers übergegangen ist. Beim einfachen Waarenaustausch steht das Geld stets auf Seiten des Käufers; aber beim Verleihen steht das Geld auf Seiten des Verkäufers. Er ist es, der das Geld für eine gewisse Zeit weg- gibt, und der Käufer des Kapitals ist es, der es als Waare erhält. Dies ist aber nur möglich, soweit das Geld als Kapital fungirt und daher vorgeschossen wird. Der Borger borgt das Geld als Kapital, als sich verwerthenden Werth. Es ist aber nur erst Ka- pital an sich, wie jedes Kapital in seinem Ausgangspunkt, im Augenblick seines Vorschusses. Erst durch seinen Gebrauch ver- werthet es sich, realisirt es sich als Kapital. Aber als reali- sirtes Kapital hat der Borger es zurückzuzahlen, also als Werth plus Mehrwerth (Zins); und der letztre kann nur ein Theil des von ihm realisirten Profits sein. Nur ein Theil, nicht das Ganze. Denn der Gebrauchswerth für den Borger ist, dass es ihm Profit producirt. Sonst hätte keine Veräusserung des Gebrauchswerths von Seiten des Verleihers stattgefunden. Andrerseits kann nicht der ganze Profit dem Borger zufallen. Er zahlte sonst nichts für die Veräusserung des Gebrauchswerths und er gäbe das vorge- schossne Geld an den Verleiher nur als einfaches Geld zurück, nicht als Kapital, als realisirtes Kapital, denn realisirtes Kapital ist es nur als G + DG.
Beide geben dieselbe Geldsumme als Kapital aus, der Verleiher und der Borger. Aber nur in der Hand des letzteren fungirt sie als Kapital. Der Profit wird nicht verdoppelt durch das doppelte Dasein derselben Geldsumme als Kapital für zwei Personen. Es kann für Beide als Kapital nur fungiren durch Theilung des Profits. Der dem Verleiher zufallende Theil heisst Zins.
Die ganze Transaktion findet nach der Voraussetzung statt zwischen zwei Sorten Kapitalisten, dem Geldkapitalisten und dem industriellen oder merkantilen Kapitalisten.
Es muss nie vergessen werden, dass hier das Kapital als Kapital Waare ist, oder dass die Waare, um die es sich hier handelt, Kapital ist. Die sämmtlichen Verhältnisse, die hier erscheinen, wären daher irrationell vom Standpunkt der einfachen Waare aus, oder auch vom Standpunkt des Kapitals, soweit es in seinem Re- produktionsprocess als Waarenkapital fungirt. Verleihen und Borgen, statt des Verkaufens und Kaufens, ist hier ein aus der specifischen Natur der Waare -- des Kapitals -- hervorgehender Unterschied.
ohne Aequivalent und wird nach einer gewissen Zeit zurückgegeben. Der Verleiher bleibt immer Eigenthümer desselben Werths, auch nachdem dieser aus seiner Hand in die des Borgers übergegangen ist. Beim einfachen Waarenaustausch steht das Geld stets auf Seiten des Käufers; aber beim Verleihen steht das Geld auf Seiten des Verkäufers. Er ist es, der das Geld für eine gewisse Zeit weg- gibt, und der Käufer des Kapitals ist es, der es als Waare erhält. Dies ist aber nur möglich, soweit das Geld als Kapital fungirt und daher vorgeschossen wird. Der Borger borgt das Geld als Kapital, als sich verwerthenden Werth. Es ist aber nur erst Ka- pital an sich, wie jedes Kapital in seinem Ausgangspunkt, im Augenblick seines Vorschusses. Erst durch seinen Gebrauch ver- werthet es sich, realisirt es sich als Kapital. Aber als reali- sirtes Kapital hat der Borger es zurückzuzahlen, also als Werth plus Mehrwerth (Zins); und der letztre kann nur ein Theil des von ihm realisirten Profits sein. Nur ein Theil, nicht das Ganze. Denn der Gebrauchswerth für den Borger ist, dass es ihm Profit producirt. Sonst hätte keine Veräusserung des Gebrauchswerths von Seiten des Verleihers stattgefunden. Andrerseits kann nicht der ganze Profit dem Borger zufallen. Er zahlte sonst nichts für die Veräusserung des Gebrauchswerths und er gäbe das vorge- schossne Geld an den Verleiher nur als einfaches Geld zurück, nicht als Kapital, als realisirtes Kapital, denn realisirtes Kapital ist es nur als G + ΔG.
Beide geben dieselbe Geldsumme als Kapital aus, der Verleiher und der Borger. Aber nur in der Hand des letzteren fungirt sie als Kapital. Der Profit wird nicht verdoppelt durch das doppelte Dasein derselben Geldsumme als Kapital für zwei Personen. Es kann für Beide als Kapital nur fungiren durch Theilung des Profits. Der dem Verleiher zufallende Theil heisst Zins.
Die ganze Transaktion findet nach der Voraussetzung statt zwischen zwei Sorten Kapitalisten, dem Geldkapitalisten und dem industriellen oder merkantilen Kapitalisten.
Es muss nie vergessen werden, dass hier das Kapital als Kapital Waare ist, oder dass die Waare, um die es sich hier handelt, Kapital ist. Die sämmtlichen Verhältnisse, die hier erscheinen, wären daher irrationell vom Standpunkt der einfachen Waare aus, oder auch vom Standpunkt des Kapitals, soweit es in seinem Re- produktionsprocess als Waarenkapital fungirt. Verleihen und Borgen, statt des Verkaufens und Kaufens, ist hier ein aus der specifischen Natur der Waare — des Kapitals — hervorgehender Unterschied.
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ohne Aequivalent und wird nach einer gewissen Zeit zurückgegeben.
Der Verleiher bleibt immer Eigenthümer desselben Werths, auch
nachdem dieser aus seiner Hand in die des Borgers übergegangen
ist. Beim einfachen Waarenaustausch steht das Geld stets auf
Seiten des Käufers; aber beim Verleihen steht das Geld auf Seiten
des Verkäufers. Er ist es, der das Geld für eine gewisse Zeit weg-
gibt, und der Käufer des Kapitals ist es, der es als Waare erhält.
Dies ist aber nur möglich, soweit das Geld als Kapital fungirt
und daher vorgeschossen wird. Der Borger borgt das Geld als
Kapital, als sich verwerthenden Werth. Es ist aber nur erst Ka-
pital an sich, wie jedes Kapital in seinem Ausgangspunkt, im
Augenblick seines Vorschusses. Erst durch seinen Gebrauch ver-
werthet es sich, realisirt es sich als Kapital. Aber als reali-
sirtes Kapital hat der Borger es zurückzuzahlen, also als Werth
plus Mehrwerth (Zins); und der letztre kann nur ein Theil des
von ihm realisirten Profits sein. Nur ein Theil, nicht das Ganze.
Denn der Gebrauchswerth für den Borger ist, dass es ihm Profit
producirt. Sonst hätte keine Veräusserung des Gebrauchswerths
von Seiten des Verleihers stattgefunden. Andrerseits kann nicht
der ganze Profit dem Borger zufallen. Er zahlte sonst nichts für
die Veräusserung des Gebrauchswerths und er gäbe das vorge-
schossne Geld an den Verleiher nur als einfaches Geld zurück,
nicht als Kapital, als realisirtes Kapital, denn realisirtes Kapital
ist es nur als G + ΔG.
Beide geben dieselbe Geldsumme als Kapital aus, der Verleiher
und der Borger. Aber nur in der Hand des letzteren fungirt sie
als Kapital. Der Profit wird nicht verdoppelt durch das doppelte
Dasein derselben Geldsumme als Kapital für zwei Personen. Es
kann für Beide als Kapital nur fungiren durch Theilung des
Profits. Der dem Verleiher zufallende Theil heisst Zins.
Die ganze Transaktion findet nach der Voraussetzung statt
zwischen zwei Sorten Kapitalisten, dem Geldkapitalisten und dem
industriellen oder merkantilen Kapitalisten.
Es muss nie vergessen werden, dass hier das Kapital als Kapital
Waare ist, oder dass die Waare, um die es sich hier handelt,
Kapital ist. Die sämmtlichen Verhältnisse, die hier erscheinen,
wären daher irrationell vom Standpunkt der einfachen Waare aus,
oder auch vom Standpunkt des Kapitals, soweit es in seinem Re-
produktionsprocess als Waarenkapital fungirt. Verleihen und Borgen,
statt des Verkaufens und Kaufens, ist hier ein aus der specifischen
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/372>, abgerufen am 26.11.2024.
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