Der eine muss das Kapital zurückzahlen und von neuem borgen; aber der andre, solang sein Kapital fungiren soll, muss es eben- falls stets von neuem dem Produktionsprocess vorschiessen und hat keine von diesem Process unabhängige Verfügung darüber. Der einzige sonst noch bleibende Unterschied ist der selbstver- ständliche, dass der eine Eigenthümer seines Kapitals ist und der andre nicht.
Die Frage, die sich nun aufwirft, ist diese. Wie kommt es, dass diese rein quantitative Theilung des Profits in Nettoprofit und Zins in eine qualitative umschlägt? In andren Worten, wie kommt es, dass auch der Kapitalist, der nur sein eignes, kein geliehenes Kapital anwendet, einen Theil seines Bruttoprofits unter die be- sondre Kategorie des Zinses rangirt und als solchen besonders berechnet? Und daher weiter, dass alles Kapital, geliehenes oder nicht, als zinstragendes von sich selbst als Nettoprofit bringendem unterschieden wird?
Man erkennt, dass nicht jede zufällige quantitative Theilung des Profits in dieser Art in eine qualitative umschlägt. Z. B. einige industrielle Kapitalisten associiren sich zur Betreibung eines Ge- schäfts und vertheilen dann den Profit unter einander nach juristisch festgesetzten Abmachungen. Andre treiben ihr Geschäft, jeder für sich, ohne Associe. Diese letzteren berechnen ihren Profit nicht unter zwei Kategorien, einen Theil als individuellen Profit, den andern als Kompagnieprofit für die nichtexistirenden Gesellschafter. Hier schlägt also die quantitative Theilung nicht um in qualitative. Sie findet statt, wo zufällig der Eigenthümer aus mehreren juri- stischen Personen besteht; sie findet nicht statt, wo dies nicht der Fall.
Um die Frage zu beantworten, müssen wir noch etwas länger verweilen bei dem wirklichen Ausgangspunkt der Zinsbildung; d. h. ausgehn von der Unterstellung, dass Geldkapitalist und produktiver Kapitalist sich wirklich gegenüber stehn, nicht nur als juristisch verschiedne Personen, sondern als Personen, die ganz verschiedne Rollen im Reproduktionsprocess spielen, oder in deren Hand das- selbe Kapital wirklich eine doppelte und gänzlich verschiedne Be- wegung durchmacht. Der eine verleiht es nur, der andre wendet es produktiv an.
Für den produktiven Kapitalisten, der mit geliehenem Kapital arbeitet, zerfällt der Bruttoprofit in zwei Theile, den Zins, den er dem Verleiher zu zahlen hat, und den Ueberschuss über den Zins, der seinen eignen Antheil am Profit bildet. Ist die allgemeine Profitrate gegeben, so ist dieser letztre Theil bestimmt durch den
Der eine muss das Kapital zurückzahlen und von neuem borgen; aber der andre, solang sein Kapital fungiren soll, muss es eben- falls stets von neuem dem Produktionsprocess vorschiessen und hat keine von diesem Process unabhängige Verfügung darüber. Der einzige sonst noch bleibende Unterschied ist der selbstver- ständliche, dass der eine Eigenthümer seines Kapitals ist und der andre nicht.
Die Frage, die sich nun aufwirft, ist diese. Wie kommt es, dass diese rein quantitative Theilung des Profits in Nettoprofit und Zins in eine qualitative umschlägt? In andren Worten, wie kommt es, dass auch der Kapitalist, der nur sein eignes, kein geliehenes Kapital anwendet, einen Theil seines Bruttoprofits unter die be- sondre Kategorie des Zinses rangirt und als solchen besonders berechnet? Und daher weiter, dass alles Kapital, geliehenes oder nicht, als zinstragendes von sich selbst als Nettoprofit bringendem unterschieden wird?
Man erkennt, dass nicht jede zufällige quantitative Theilung des Profits in dieser Art in eine qualitative umschlägt. Z. B. einige industrielle Kapitalisten associiren sich zur Betreibung eines Ge- schäfts und vertheilen dann den Profit unter einander nach juristisch festgesetzten Abmachungen. Andre treiben ihr Geschäft, jeder für sich, ohne Associé. Diese letzteren berechnen ihren Profit nicht unter zwei Kategorien, einen Theil als individuellen Profit, den andern als Kompagnieprofit für die nichtexistirenden Gesellschafter. Hier schlägt also die quantitative Theilung nicht um in qualitative. Sie findet statt, wo zufällig der Eigenthümer aus mehreren juri- stischen Personen besteht; sie findet nicht statt, wo dies nicht der Fall.
Um die Frage zu beantworten, müssen wir noch etwas länger verweilen bei dem wirklichen Ausgangspunkt der Zinsbildung; d. h. ausgehn von der Unterstellung, dass Geldkapitalist und produktiver Kapitalist sich wirklich gegenüber stehn, nicht nur als juristisch verschiedne Personen, sondern als Personen, die ganz verschiedne Rollen im Reproduktionsprocess spielen, oder in deren Hand das- selbe Kapital wirklich eine doppelte und gänzlich verschiedne Be- wegung durchmacht. Der eine verleiht es nur, der andre wendet es produktiv an.
Für den produktiven Kapitalisten, der mit geliehenem Kapital arbeitet, zerfällt der Bruttoprofit in zwei Theile, den Zins, den er dem Verleiher zu zahlen hat, und den Ueberschuss über den Zins, der seinen eignen Antheil am Profit bildet. Ist die allgemeine Profitrate gegeben, so ist dieser letztre Theil bestimmt durch den
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Der eine muss das Kapital zurückzahlen und von neuem borgen;
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hat keine von diesem Process unabhängige Verfügung darüber.
Der einzige sonst noch bleibende Unterschied ist der selbstver-
ständliche, dass der eine Eigenthümer seines Kapitals ist und der
andre nicht.
Die Frage, die sich nun aufwirft, ist diese. Wie kommt es,
dass diese rein quantitative Theilung des Profits in Nettoprofit und
Zins in eine qualitative umschlägt? In andren Worten, wie kommt
es, dass auch der Kapitalist, der nur sein eignes, kein geliehenes
Kapital anwendet, einen Theil seines Bruttoprofits unter die be-
sondre Kategorie des Zinses rangirt und als solchen besonders
berechnet? Und daher weiter, dass alles Kapital, geliehenes oder
nicht, als zinstragendes von sich selbst als Nettoprofit bringendem
unterschieden wird?
Man erkennt, dass nicht jede zufällige quantitative Theilung des
Profits in dieser Art in eine qualitative umschlägt. Z. B. einige
industrielle Kapitalisten associiren sich zur Betreibung eines Ge-
schäfts und vertheilen dann den Profit unter einander nach juristisch
festgesetzten Abmachungen. Andre treiben ihr Geschäft, jeder für
sich, ohne Associé. Diese letzteren berechnen ihren Profit nicht
unter zwei Kategorien, einen Theil als individuellen Profit, den
andern als Kompagnieprofit für die nichtexistirenden Gesellschafter.
Hier schlägt also die quantitative Theilung nicht um in qualitative.
Sie findet statt, wo zufällig der Eigenthümer aus mehreren juri-
stischen Personen besteht; sie findet nicht statt, wo dies nicht der Fall.
Um die Frage zu beantworten, müssen wir noch etwas länger
verweilen bei dem wirklichen Ausgangspunkt der Zinsbildung; d. h.
ausgehn von der Unterstellung, dass Geldkapitalist und produktiver
Kapitalist sich wirklich gegenüber stehn, nicht nur als juristisch
verschiedne Personen, sondern als Personen, die ganz verschiedne
Rollen im Reproduktionsprocess spielen, oder in deren Hand das-
selbe Kapital wirklich eine doppelte und gänzlich verschiedne Be-
wegung durchmacht. Der eine verleiht es nur, der andre wendet
es produktiv an.
Für den produktiven Kapitalisten, der mit geliehenem Kapital
arbeitet, zerfällt der Bruttoprofit in zwei Theile, den Zins, den er
dem Verleiher zu zahlen hat, und den Ueberschuss über den Zins,
der seinen eignen Antheil am Profit bildet. Ist die allgemeine
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 357. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/391>, abgerufen am 25.11.2024.
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