diese Exploitation ihm kostet, und die er gegen mäßige Zahlung auf einen Dirigenten abwälzen kann. Nach jeder Krisis kann man in den englischen Fabrikbezirken genug Ex-Fabrikanten sehn, die ihre eignen frühern Fabriken jetzt als Dirigenten der neuen Eigen- thümer, oft ihrer Gläubiger,76) für einen billigen Lohn beauf- sichtigen.
Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den in- dustriellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unter- nehmergewinn sowohl in den Kooperativfabriken der Arbeiter, wie in den kapitalistischen Aktienunternehmungen. Die Trennung des Verwaltungslohns vom Unternehmergewinn, die sonst zufällig er- scheint, ist hier konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegen- sätzliche Charakter der Aufsichtsarbeit weg, indem der Dirigent von den Arbeitern bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital zu vertreten. Die Aktienunternehmungen überhaupt -- entwickelt mit dem Kreditwesen -- haben die Tendenz, diese Verwaltungs- arbeit als Funktion mehr und mehr zu trennen von dem Besitz des Kapitals, sei es eignes oder geborgtes; ganz wie mit der Ent- wicklung der bürgerlichen Gesellschaft die richterlichen und Ver- waltungsfunktionen sich trennen von dem Grundeigenthum, dessen Attribute sie in der Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem blossen Eigenthümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten der fun- girende Kapitalist gegenübertritt, und mit der Entwicklung des Kredits dies Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter annimmt, in Banken koncentrirt und von diesen, nicht mehr von seinen unmittelbaren Eigenthümern ausgeliehen wird; indem andrer- seits aber der blosse Dirigent, der das Kapital unter keinerlei Titel besitzt, weder leihweise noch sonstwie, alle realen Funktionen versieht, die dem fungirenden Kapitalisten als solchem zukommen, bleibt nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als überflüssige Person aus dem Produktionsprocess.
Aus den öffentlichen Rechnungsablagen77) der Kooperativfabriken in England sieht man, dass -- nach Abzug des Lohns des Diri- genten, der einen Theil des ausgelegten variablen Kapitals bildet, ganz wie der Lohn der übrigen Arbeiter -- der Profit grösser war als der Durchschnittsprofit, obgleich sie stellenweise einen viel
76) In einem mir bekannten Fall wurde nach der Krisis von 1868 ein fallirter Fabrikant bezahlter Lohnarbeiter seiner eignen frühern Arbeiter. Die Fabrik wurde nämlich nach dem Bankrott von einer Arbeiter-Genossen- schaft weiter geführt und der ehemalige Besitzer als Dirigent angestellt. -- F. E.
77) Die hier angezognen Rechnungsablagen gehn höchstens bis 1864, da das obige 1865 geschrieben wurde. -- F. E.
diese Exploitation ihm kostet, und die er gegen mäßige Zahlung auf einen Dirigenten abwälzen kann. Nach jeder Krisis kann man in den englischen Fabrikbezirken genug Ex-Fabrikanten sehn, die ihre eignen frühern Fabriken jetzt als Dirigenten der neuen Eigen- thümer, oft ihrer Gläubiger,76) für einen billigen Lohn beauf- sichtigen.
Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den in- dustriellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unter- nehmergewinn sowohl in den Kooperativfabriken der Arbeiter, wie in den kapitalistischen Aktienunternehmungen. Die Trennung des Verwaltungslohns vom Unternehmergewinn, die sonst zufällig er- scheint, ist hier konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegen- sätzliche Charakter der Aufsichtsarbeit weg, indem der Dirigent von den Arbeitern bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital zu vertreten. Die Aktienunternehmungen überhaupt — entwickelt mit dem Kreditwesen — haben die Tendenz, diese Verwaltungs- arbeit als Funktion mehr und mehr zu trennen von dem Besitz des Kapitals, sei es eignes oder geborgtes; ganz wie mit der Ent- wicklung der bürgerlichen Gesellschaft die richterlichen und Ver- waltungsfunktionen sich trennen von dem Grundeigenthum, dessen Attribute sie in der Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem blossen Eigenthümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten der fun- girende Kapitalist gegenübertritt, und mit der Entwicklung des Kredits dies Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter annimmt, in Banken koncentrirt und von diesen, nicht mehr von seinen unmittelbaren Eigenthümern ausgeliehen wird; indem andrer- seits aber der blosse Dirigent, der das Kapital unter keinerlei Titel besitzt, weder leihweise noch sonstwie, alle realen Funktionen versieht, die dem fungirenden Kapitalisten als solchem zukommen, bleibt nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als überflüssige Person aus dem Produktionsprocess.
Aus den öffentlichen Rechnungsablagen77) der Kooperativfabriken in England sieht man, dass — nach Abzug des Lohns des Diri- genten, der einen Theil des ausgelegten variablen Kapitals bildet, ganz wie der Lohn der übrigen Arbeiter — der Profit grösser war als der Durchschnittsprofit, obgleich sie stellenweise einen viel
76) In einem mir bekannten Fall wurde nach der Krisis von 1868 ein fallirter Fabrikant bezahlter Lohnarbeiter seiner eignen frühern Arbeiter. Die Fabrik wurde nämlich nach dem Bankrott von einer Arbeiter-Genossen- schaft weiter geführt und der ehemalige Besitzer als Dirigent angestellt. — F. E.
77) Die hier angezognen Rechnungsablagen gehn höchstens bis 1864, da das obige 1865 geschrieben wurde. — F. E.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0408"n="374"/>
diese Exploitation ihm kostet, und die er gegen mäßige Zahlung auf<lb/>
einen Dirigenten abwälzen kann. Nach jeder Krisis kann man<lb/>
in den englischen Fabrikbezirken genug Ex-Fabrikanten sehn, die<lb/>
ihre eignen frühern Fabriken jetzt als Dirigenten der neuen Eigen-<lb/>
thümer, oft ihrer Gläubiger,<noteplace="foot"n="76)">In einem mir bekannten Fall wurde nach der Krisis von 1868 ein<lb/>
fallirter Fabrikant bezahlter Lohnarbeiter seiner eignen frühern Arbeiter.<lb/>
Die Fabrik wurde nämlich nach dem Bankrott von einer Arbeiter-Genossen-<lb/>
schaft weiter geführt und der ehemalige Besitzer als Dirigent angestellt. — F. E.</note> für einen billigen Lohn beauf-<lb/>
sichtigen.</p><lb/><p>Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den in-<lb/>
dustriellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unter-<lb/>
nehmergewinn sowohl in den Kooperativfabriken der Arbeiter, wie<lb/>
in den kapitalistischen Aktienunternehmungen. Die Trennung des<lb/>
Verwaltungslohns vom Unternehmergewinn, die sonst zufällig er-<lb/>
scheint, ist hier konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegen-<lb/>
sätzliche Charakter der Aufsichtsarbeit weg, indem der Dirigent<lb/>
von den Arbeitern bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital<lb/>
zu vertreten. Die Aktienunternehmungen überhaupt — entwickelt<lb/>
mit dem Kreditwesen — haben die Tendenz, diese Verwaltungs-<lb/>
arbeit als Funktion mehr und mehr zu trennen von dem Besitz<lb/>
des Kapitals, sei es eignes oder geborgtes; ganz wie mit der Ent-<lb/>
wicklung der bürgerlichen Gesellschaft die richterlichen und Ver-<lb/>
waltungsfunktionen sich trennen von dem Grundeigenthum, dessen<lb/>
Attribute sie in der Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem<lb/>
blossen Eigenthümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten der fun-<lb/>
girende Kapitalist gegenübertritt, und mit der Entwicklung des<lb/>
Kredits dies Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter<lb/>
annimmt, in Banken koncentrirt und von diesen, nicht mehr von<lb/>
seinen unmittelbaren Eigenthümern ausgeliehen wird; indem andrer-<lb/>
seits aber der blosse Dirigent, der das Kapital unter keinerlei<lb/>
Titel besitzt, weder leihweise noch sonstwie, alle realen Funktionen<lb/>
versieht, die dem fungirenden Kapitalisten als solchem zukommen,<lb/>
bleibt nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als<lb/>
überflüssige Person aus dem Produktionsprocess.</p><lb/><p>Aus den öffentlichen Rechnungsablagen<noteplace="foot"n="77)">Die hier angezognen Rechnungsablagen gehn höchstens bis 1864, da<lb/>
das obige 1865 geschrieben wurde. — F. E.</note> der Kooperativfabriken<lb/>
in England sieht man, dass — nach Abzug des Lohns des Diri-<lb/>
genten, der einen Theil des ausgelegten variablen Kapitals bildet,<lb/>
ganz wie der Lohn der übrigen Arbeiter — der Profit grösser<lb/>
war als der Durchschnittsprofit, obgleich sie stellenweise einen viel<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[374/0408]
diese Exploitation ihm kostet, und die er gegen mäßige Zahlung auf
einen Dirigenten abwälzen kann. Nach jeder Krisis kann man
in den englischen Fabrikbezirken genug Ex-Fabrikanten sehn, die
ihre eignen frühern Fabriken jetzt als Dirigenten der neuen Eigen-
thümer, oft ihrer Gläubiger, 76) für einen billigen Lohn beauf-
sichtigen.
Der Verwaltungslohn, sowohl für den merkantilen wie den in-
dustriellen Dirigenten, erscheint vollständig getrennt vom Unter-
nehmergewinn sowohl in den Kooperativfabriken der Arbeiter, wie
in den kapitalistischen Aktienunternehmungen. Die Trennung des
Verwaltungslohns vom Unternehmergewinn, die sonst zufällig er-
scheint, ist hier konstant. Bei der Kooperativfabrik fällt der gegen-
sätzliche Charakter der Aufsichtsarbeit weg, indem der Dirigent
von den Arbeitern bezahlt wird, statt ihnen gegenüber das Kapital
zu vertreten. Die Aktienunternehmungen überhaupt — entwickelt
mit dem Kreditwesen — haben die Tendenz, diese Verwaltungs-
arbeit als Funktion mehr und mehr zu trennen von dem Besitz
des Kapitals, sei es eignes oder geborgtes; ganz wie mit der Ent-
wicklung der bürgerlichen Gesellschaft die richterlichen und Ver-
waltungsfunktionen sich trennen von dem Grundeigenthum, dessen
Attribute sie in der Feudalzeit waren. Indem aber einerseits dem
blossen Eigenthümer des Kapitals, dem Geldkapitalisten der fun-
girende Kapitalist gegenübertritt, und mit der Entwicklung des
Kredits dies Geldkapital selbst einen gesellschaftlichen Charakter
annimmt, in Banken koncentrirt und von diesen, nicht mehr von
seinen unmittelbaren Eigenthümern ausgeliehen wird; indem andrer-
seits aber der blosse Dirigent, der das Kapital unter keinerlei
Titel besitzt, weder leihweise noch sonstwie, alle realen Funktionen
versieht, die dem fungirenden Kapitalisten als solchem zukommen,
bleibt nur der Funktionär und verschwindet der Kapitalist als
überflüssige Person aus dem Produktionsprocess.
Aus den öffentlichen Rechnungsablagen 77) der Kooperativfabriken
in England sieht man, dass — nach Abzug des Lohns des Diri-
genten, der einen Theil des ausgelegten variablen Kapitals bildet,
ganz wie der Lohn der übrigen Arbeiter — der Profit grösser
war als der Durchschnittsprofit, obgleich sie stellenweise einen viel
76) In einem mir bekannten Fall wurde nach der Krisis von 1868 ein
fallirter Fabrikant bezahlter Lohnarbeiter seiner eignen frühern Arbeiter.
Die Fabrik wurde nämlich nach dem Bankrott von einer Arbeiter-Genossen-
schaft weiter geführt und der ehemalige Besitzer als Dirigent angestellt. — F. E.
77) Die hier angezognen Rechnungsablagen gehn höchstens bis 1864, da
das obige 1865 geschrieben wurde. — F. E.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess der kapitalistischen Produktion. Kapitel I bis XXVIII. Hamburg, 1894, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0301_1894/408>, abgerufen am 26.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.