seits hängt die Tauschfähigkeit eines Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waaren die ausser ihm existiren. Andrerseits hängt davon im besondren ab die Masse, worin es selbst als Waare producirt werden kann.
Kein Producent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, isolirt betrachtet, producirt Werth oder Waare. Sein Produkt wird nur Werth und Waare in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammen- hang. Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit erscheint, also seine eigne Arbeitszeit als Theil der gesellschaft- lichen Arbeitszeit überhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche Cha- rakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt aufgeprägter gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharakter und in seiner durch den Preis bestimmten allgemeinen Austauschbarkeit.
Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären, Mehrwerth oder in noch bornirterer Fassung Mehrprodukt überhaupt erklärt wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen, einen Cha- rakter, der allen Produkten als Waaren und Werthen zukommt, den Ackerbauprodukten ausschliesslich zuzuschreiben. Noch mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des Werths auf die Realisirung eines bestimmten Waarenwerths zurückgegangen wird. Jede Waare kann ihren Werth nur reali- siren im Cirkulationsprocess, und ob und wie weit sie ihn realisirt hängt von den jedesmaligen Marktbedingungen ab.
Es ist also nicht das Eigenthümliche der Grundrente, dass die Agrikulturprodukte sich zu Werthen und als Werthe entwickeln, d. h. dass sie als Waaren den andern Waaren, und die nicht agrikolen Produkte ihnen als Waaren gegenübertreten, oder dass sie sich als besondre Ausdrücke gesellschaftlicher Arbeit entwickeln. Das Eigenthümliche ist, dass mit den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte als Werthe (Waaren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Realisation ihrer Werthe, auch die Macht des Grundeigenthums sich entwickelt, einen wachsenden Theil dieser ohne sein Zuthun geschaffnen Werthe sich anzueignen, ein wach- sender Theil des Mehrwerths sich in Grundrente verwandelt.
Achtunddreissigstes Kapitel. Die Differentialrente: Allgemeines.
Bei Analyse der Bodenrente wollen wir zunächst von der Vor- aussetzung ausgehn, dass Produkte, die eine solche Rente zahlen,
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seits hängt die Tauschfähigkeit eines Produkts überhaupt ab von der Vielfachheit der Waaren die ausser ihm existiren. Andrerseits hängt davon im besondren ab die Masse, worin es selbst als Waare producirt werden kann.
Kein Producent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer, isolirt betrachtet, producirt Werth oder Waare. Sein Produkt wird nur Werth und Waare in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammen- hang. Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit erscheint, also seine eigne Arbeitszeit als Theil der gesellschaft- lichen Arbeitszeit überhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche Cha- rakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt aufgeprägter gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharakter und in seiner durch den Preis bestimmten allgemeinen Austauschbarkeit.
Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären, Mehrwerth oder in noch bornirterer Fassung Mehrprodukt überhaupt erklärt wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen, einen Cha- rakter, der allen Produkten als Waaren und Werthen zukommt, den Ackerbauprodukten ausschliesslich zuzuschreiben. Noch mehr wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des Werths auf die Realisirung eines bestimmten Waarenwerths zurückgegangen wird. Jede Waare kann ihren Werth nur reali- siren im Cirkulationsprocess, und ob und wie weit sie ihn realisirt hängt von den jedesmaligen Marktbedingungen ab.
Es ist also nicht das Eigenthümliche der Grundrente, dass die Agrikulturprodukte sich zu Werthen und als Werthe entwickeln, d. h. dass sie als Waaren den andern Waaren, und die nicht agrikolen Produkte ihnen als Waaren gegenübertreten, oder dass sie sich als besondre Ausdrücke gesellschaftlicher Arbeit entwickeln. Das Eigenthümliche ist, dass mit den Bedingungen, worin sich die Agrikulturprodukte als Werthe (Waaren) entwickeln, und mit den Bedingungen der Realisation ihrer Werthe, auch die Macht des Grundeigenthums sich entwickelt, einen wachsenden Theil dieser ohne sein Zuthun geschaffnen Werthe sich anzueignen, ein wach- sender Theil des Mehrwerths sich in Grundrente verwandelt.
Achtunddreissigstes Kapitel. Die Differentialrente: Allgemeines.
Bei Analyse der Bodenrente wollen wir zunächst von der Vor- aussetzung ausgehn, dass Produkte, die eine solche Rente zahlen,
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seits hängt die Tauschfähigkeit eines Produkts überhaupt ab von
der Vielfachheit der Waaren die ausser ihm existiren. Andrerseits
hängt davon im besondren ab die Masse, worin es selbst als Waare
producirt werden kann.
Kein Producent, der Industrielle sowenig wie der Ackerbauer,
isolirt betrachtet, producirt Werth oder Waare. Sein Produkt wird
nur Werth und Waare in bestimmtem gesellschaftlichen Zusammen-
hang. Erstens, soweit es als Darstellung gesellschaftlicher Arbeit
erscheint, also seine eigne Arbeitszeit als Theil der gesellschaft-
lichen Arbeitszeit überhaupt; zweitens: dieser gesellschaftliche Cha-
rakter seiner Arbeit erscheint als ein seinem Produkt aufgeprägter
gesellschaftlicher Charakter, in seinem Geldcharakter und in seiner
durch den Preis bestimmten allgemeinen Austauschbarkeit.
Wenn also einerseits, statt die Rente zu erklären, Mehrwerth
oder in noch bornirterer Fassung Mehrprodukt überhaupt erklärt
wird, so wird hier andrerseits das Versehen begangen, einen Cha-
rakter, der allen Produkten als Waaren und Werthen zukommt,
den Ackerbauprodukten ausschliesslich zuzuschreiben. Noch mehr
wird dies verflacht, wenn von der allgemeinen Bestimmung des
Werths auf die Realisirung eines bestimmten Waarenwerths
zurückgegangen wird. Jede Waare kann ihren Werth nur reali-
siren im Cirkulationsprocess, und ob und wie weit sie ihn realisirt
hängt von den jedesmaligen Marktbedingungen ab.
Es ist also nicht das Eigenthümliche der Grundrente, dass die
Agrikulturprodukte sich zu Werthen und als Werthe entwickeln,
d. h. dass sie als Waaren den andern Waaren, und die nicht
agrikolen Produkte ihnen als Waaren gegenübertreten, oder dass
sie sich als besondre Ausdrücke gesellschaftlicher Arbeit entwickeln.
Das Eigenthümliche ist, dass mit den Bedingungen, worin sich die
Agrikulturprodukte als Werthe (Waaren) entwickeln, und mit den
Bedingungen der Realisation ihrer Werthe, auch die Macht des
Grundeigenthums sich entwickelt, einen wachsenden Theil dieser
ohne sein Zuthun geschaffnen Werthe sich anzueignen, ein wach-
sender Theil des Mehrwerths sich in Grundrente verwandelt.
Achtunddreissigstes Kapitel.
Die Differentialrente: Allgemeines.
Bei Analyse der Bodenrente wollen wir zunächst von der Vor-
aussetzung ausgehn, dass Produkte, die eine solche Rente zahlen,
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/188>, abgerufen am 30.11.2024.
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