schiedner Mehranlage oder Nicht-Mehranlage von Kapital ist, bei gleichbleibender Differenz für jeden gleichen Kapitaltheil auf die verschiednen Ländereien.
III. Die zuschüssigen Kapitale bringen überschüssiges Produkt hervor und bilden daher Surplusprofite, aber mit abnehmender Rate, nicht im Verhältniss zu ihrer Vergrösserung.
Tabelle III.
[Tabelle]
Es ist bei dieser dritten Annahme wieder gleichgültig, ob die zuschüssigen zweiten Kapitalanlagen gleichmäßig oder ungleich- mäßig auf die verschiednen Bodenarten fallen oder nicht; ob die abnehmende Produktion von Surplusprofit in gleichen oder un- gleichen Verhältnissen vor sich geht; ob die zusätzlichen Kapital- anlagen alle auf dieselbe, Rente tragende, Bodenart fallen oder ob sie sich vertheilen, gleichmäßig oder ungleichmäßig, auf Rente tragenden Boden verschiedner Bonität. Alle diese Umstände sind für das zu entwickelnde Gesetz gleichgültig. Die einzige Voraus- setzung ist, dass zuschüssige Kapitalanlagen auf irgend einer der Rente tragenden Bodenarten Surplusprofit abwerfen, aber in ab- nehmender Proportion zum Maß der Kapitalvermehrung. Die Grenzen dieser Abnahme bewegen sich in den Beispielen der vor- liegenden Tabelle zwischen 4 qrs. = 12 £, dem Produkt der ersten Kapitalanlage auf den besten Boden D, und 1 qr. = 3 £, dem Produkt derselben Kapitalanlage auf den schlechtesten Boden A. Das Produkt des besten Bodens bei Anlage von Kapital I bildet die Maximalgrenze, und das Produkt des nicht Rente tragenden, keinen Surplusprofit gebenden schlechtesten Bodens A, bei gleicher Kapitalanlage, die Minimalgrenze des Produkts, welches die succes- siven Kapitalanlagen auf irgend einem der, Surplusprofit abwerfen- den, Bodenarten bei abnehmender Produktivität successiver Kapital- anlagen abwerfen. Wie die Annahme II dem entspricht, dass von den bessern Bodenarten neue Stücke gleicher Qualität der bebauten
schiedner Mehranlage oder Nicht-Mehranlage von Kapital ist, bei gleichbleibender Differenz für jeden gleichen Kapitaltheil auf die verschiednen Ländereien.
III. Die zuschüssigen Kapitale bringen überschüssiges Produkt hervor und bilden daher Surplusprofite, aber mit abnehmender Rate, nicht im Verhältniss zu ihrer Vergrösserung.
Tabelle III.
[Tabelle]
Es ist bei dieser dritten Annahme wieder gleichgültig, ob die zuschüssigen zweiten Kapitalanlagen gleichmäßig oder ungleich- mäßig auf die verschiednen Bodenarten fallen oder nicht; ob die abnehmende Produktion von Surplusprofit in gleichen oder un- gleichen Verhältnissen vor sich geht; ob die zusätzlichen Kapital- anlagen alle auf dieselbe, Rente tragende, Bodenart fallen oder ob sie sich vertheilen, gleichmäßig oder ungleichmäßig, auf Rente tragenden Boden verschiedner Bonität. Alle diese Umstände sind für das zu entwickelnde Gesetz gleichgültig. Die einzige Voraus- setzung ist, dass zuschüssige Kapitalanlagen auf irgend einer der Rente tragenden Bodenarten Surplusprofit abwerfen, aber in ab- nehmender Proportion zum Maß der Kapitalvermehrung. Die Grenzen dieser Abnahme bewegen sich in den Beispielen der vor- liegenden Tabelle zwischen 4 qrs. = 12 £, dem Produkt der ersten Kapitalanlage auf den besten Boden D, und 1 qr. = 3 £, dem Produkt derselben Kapitalanlage auf den schlechtesten Boden A. Das Produkt des besten Bodens bei Anlage von Kapital I bildet die Maximalgrenze, und das Produkt des nicht Rente tragenden, keinen Surplusprofit gebenden schlechtesten Bodens A, bei gleicher Kapitalanlage, die Minimalgrenze des Produkts, welches die succes- siven Kapitalanlagen auf irgend einem der, Surplusprofit abwerfen- den, Bodenarten bei abnehmender Produktivität successiver Kapital- anlagen abwerfen. Wie die Annahme II dem entspricht, dass von den bessern Bodenarten neue Stücke gleicher Qualität der bebauten
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schiedner Mehranlage oder Nicht-Mehranlage von Kapital ist, bei
gleichbleibender Differenz für jeden gleichen Kapitaltheil auf die
verschiednen Ländereien.
III. Die zuschüssigen Kapitale bringen überschüssiges Produkt
hervor und bilden daher Surplusprofite, aber mit abnehmender
Rate, nicht im Verhältniss zu ihrer Vergrösserung.
Tabelle III.
Es ist bei dieser dritten Annahme wieder gleichgültig, ob die
zuschüssigen zweiten Kapitalanlagen gleichmäßig oder ungleich-
mäßig auf die verschiednen Bodenarten fallen oder nicht; ob die
abnehmende Produktion von Surplusprofit in gleichen oder un-
gleichen Verhältnissen vor sich geht; ob die zusätzlichen Kapital-
anlagen alle auf dieselbe, Rente tragende, Bodenart fallen oder ob
sie sich vertheilen, gleichmäßig oder ungleichmäßig, auf Rente
tragenden Boden verschiedner Bonität. Alle diese Umstände sind
für das zu entwickelnde Gesetz gleichgültig. Die einzige Voraus-
setzung ist, dass zuschüssige Kapitalanlagen auf irgend einer der
Rente tragenden Bodenarten Surplusprofit abwerfen, aber in ab-
nehmender Proportion zum Maß der Kapitalvermehrung. Die
Grenzen dieser Abnahme bewegen sich in den Beispielen der vor-
liegenden Tabelle zwischen 4 qrs. = 12 £, dem Produkt der ersten
Kapitalanlage auf den besten Boden D, und 1 qr. = 3 £, dem
Produkt derselben Kapitalanlage auf den schlechtesten Boden A.
Das Produkt des besten Bodens bei Anlage von Kapital I bildet
die Maximalgrenze, und das Produkt des nicht Rente tragenden,
keinen Surplusprofit gebenden schlechtesten Bodens A, bei gleicher
Kapitalanlage, die Minimalgrenze des Produkts, welches die succes-
siven Kapitalanlagen auf irgend einem der, Surplusprofit abwerfen-
den, Bodenarten bei abnehmender Produktivität successiver Kapital-
anlagen abwerfen. Wie die Annahme II dem entspricht, dass von
den bessern Bodenarten neue Stücke gleicher Qualität der bebauten
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/235>, abgerufen am 25.11.2024.
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