produciren, Boden A aber zu 33/4, also wohlfeiler, aber um 3/4 £ theurer als das durch seine erste Kapitalanlage producirte qr. In diesem Fall wäre der Gesammtpreis der beiden auf A producirten qrs. = 63/4 £; also der Durchschnittspreis per qr. = 3 3/8 £. Der Produktionspreis würde steigen, aber nur um 3/8 £, während wenn das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 33/4 £ producirte, er um weitere 3/8 £, bis auf 33/4 £ steigen, und da- mit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialrenten be- wirken würde.
Der Produktionspreis von 3 3/8 £ per qr. von A wäre so aus- geglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter Kapitalanlage, und wäre regulirend; er würde also keine Rente abwerfen, weil keinen Surplusprofit.
Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage producirte qr. zu 33/4 £ verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von 3/4 £ ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zu- schüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das qr. zu 3 £ producirten. Solange noch unbebaute Strecken von A existiren, könnte der Preis nur temporär auf 33/4 £ steigen. Die Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis auf 3 £ halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen günstige Lage ihm erlaubt das qr. wohlfeiler als 33/4 £ zu produ- ciren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigenthümer, wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei einem Pächter überlassen wird.
Es hinge wieder von der grössern oder geringern Verallgemei- nerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage mit 33/4 £ regulirend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Be- friedigung der Nachfrage beim Preis von 33/4 £ per qr. gemacht würde, als Rente zu fixiren.
Ueber die abnehmende Produktivität des Bodens bei successiven Kapitalanlagen ist Liebig nachzusehn. Man hat gesehn, dass die successive Abnahme der Surplusproduktivkraft der Kapitalanlagen die Rente per Acre bei gleichbleibendem Produktionspreis stets vermehrt, und dass sie dies selbst bei fallendem thun kann.
Allgemein aber ist dies zu bemerken:
Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise findet
produciren, Boden A aber zu 3¾, also wohlfeiler, aber um ¾ £ theurer als das durch seine erste Kapitalanlage producirte qr. In diesem Fall wäre der Gesammtpreis der beiden auf A producirten qrs. = 6¾ £; also der Durchschnittspreis per qr. = 3⅜ £. Der Produktionspreis würde steigen, aber nur um ⅜ £, während wenn das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 3¾ £ producirte, er um weitere ⅜ £, bis auf 3¾ £ steigen, und da- mit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialrenten be- wirken würde.
Der Produktionspreis von 3⅜ £ per qr. von A wäre so aus- geglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter Kapitalanlage, und wäre regulirend; er würde also keine Rente abwerfen, weil keinen Surplusprofit.
Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage producirte qr. zu 3¾ £ verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von ¾ £ ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zu- schüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das qr. zu 3 £ producirten. Solange noch unbebaute Strecken von A existiren, könnte der Preis nur temporär auf 3¾ £ steigen. Die Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis auf 3 £ halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen günstige Lage ihm erlaubt das qr. wohlfeiler als 3¾ £ zu produ- ciren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigenthümer, wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei einem Pächter überlassen wird.
Es hinge wieder von der grössern oder geringern Verallgemei- nerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage mit 3¾ £ regulirend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Be- friedigung der Nachfrage beim Preis von 3¾ £ per qr. gemacht würde, als Rente zu fixiren.
Ueber die abnehmende Produktivität des Bodens bei successiven Kapitalanlagen ist Liebig nachzusehn. Man hat gesehn, dass die successive Abnahme der Surplusproduktivkraft der Kapitalanlagen die Rente per Acre bei gleichbleibendem Produktionspreis stets vermehrt, und dass sie dies selbst bei fallendem thun kann.
Allgemein aber ist dies zu bemerken:
Vom Standpunkt der kapitalistischen Produktionsweise findet
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produciren, Boden A aber zu 3¾, also wohlfeiler, aber um ¾ £
theurer als das durch seine erste Kapitalanlage producirte qr. In
diesem Fall wäre der Gesammtpreis der beiden auf A producirten
qrs. = 6¾ £; also der Durchschnittspreis per qr. = 3⅜ £. Der
Produktionspreis würde steigen, aber nur um ⅜ £, während wenn
das Zusatzkapital auf neuem Boden angelegt würde, der zu 3¾ £
producirte, er um weitere ⅜ £, bis auf 3¾ £ steigen, und da-
mit proportionelle Erhöhung aller andern Differentialrenten be-
wirken würde.
Der Produktionspreis von 3⅜ £ per qr. von A wäre so aus-
geglichen zu seinem Durchschnittsproduktionspreis bei vermehrter
Kapitalanlage, und wäre regulirend; er würde also keine Rente
abwerfen, weil keinen Surplusprofit.
Würde aber dies von der zweiten Kapitalanlage producirte qr.
zu 3¾ £ verkauft, so würfe jetzt der Boden A eine Rente von
¾ £ ab, und zwar auch auf alle Acres von A, worauf keine zu-
schüssige Kapitalanlage stattgefunden, die also nach wie vor das
qr. zu 3 £ producirten. Solange noch unbebaute Strecken von A
existiren, könnte der Preis nur temporär auf 3¾ £ steigen. Die
Mitbewerbung neuer Strecken von A würde den Produktionspreis
auf 3 £ halten, bis aller Boden von A erschöpft wäre, dessen
günstige Lage ihm erlaubt das qr. wohlfeiler als 3¾ £ zu produ-
ciren. Dies wäre also anzunehmen, obgleich der Grundeigenthümer,
wenn ein Acre des Bodens Rente trägt, keinen andern rentefrei
einem Pächter überlassen wird.
Es hinge wieder von der grössern oder geringern Verallgemei-
nerung der zweiten Kapitalanlage auf dem vorhandnen Boden A
ab, ob der Produktionspreis zum Durchschnittspreis ausgeglichen
oder der individuelle Produktionspreis der zweiten Kapitalanlage
mit 3¾ £ regulirend wird. Das letztre ist nur der Fall, sobald
der Grundbesitzer Zeit gewinnt, den Surplusprofit, der bis zur Be-
friedigung der Nachfrage beim Preis von 3¾ £ per qr. gemacht
würde, als Rente zu fixiren.
Ueber die abnehmende Produktivität des Bodens bei successiven
Kapitalanlagen ist Liebig nachzusehn. Man hat gesehn, dass die
successive Abnahme der Surplusproduktivkraft der Kapitalanlagen
die Rente per Acre bei gleichbleibendem Produktionspreis stets
vermehrt, und dass sie dies selbst bei fallendem thun kann.
Allgemein aber ist dies zu bemerken:
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 277. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/286>, abgerufen am 24.11.2024.
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