abgesehn von der Wirkung von Zufällen, die den Marktpreis tem- porär beeinflussen, wie eine Reihe günstiger und ungünstiger Jahres- zeiten, hängt die räumliche Ausdehnung der Bodenkultur ab vom gesammten Stand des Kapitalmarkts und der Geschäftslage eines Landes. In Perioden der Knappheit wird es nicht genügen, dass unbebauter Boden dem Pächter den Durchschnittsprofit abwerfen kann -- ob er Rente zahle oder nicht -- um zusätzliches Kapital dem Ackerbau zuzuwenden. In andren Perioden der Plethora des Kapitals strömt es dem Landbau zu, selbst ohne Steigerung des Marktpreises, wenn nur sonst die normalen Bedingungen erfüllt sind. Besserer Boden als der bisher angebaute würde in der That nur durch das Moment der Lage, oder durch bisher nicht durch- brechbare Schranken seiner Ausschliessbarkeit, oder durch den Zufall von der Konkurrenz ausgeschlossen. Wir haben uns daher nur mit Bodenarten zu beschäftigen, die ebensogut sind wie die letzt- bebauten. Zwischen dem neuen Boden und dem letztbebauten be- steht aber immer der Unterschied der Kosten der Urbarmachung, und es hängt vom Stand der Marktpreise und der Kreditverhält- nisse ab, ob diese unternommen wird -- oder nicht. Sobald dieser Boden dann wirklich in Konkurrenz tritt, fällt bei sonst gleich- bleibenden Verhältnissen der Marktpreis wieder auf seinen frühern Stand, wobei der neu zugetretne Boden dann dieselbe Rente tragen wird, wie der ihm entsprechende alte. Die Voraussetzung, dass er keine Rente tragen wird, wird von ihren Anhängern bewiesen durch die Annahme dessen, was bewiesen werden soll, nämlich: dass der letzte Boden keine Rente getragen hat. Man könnte in derselben Art beweisen, dass die zuletzt gebauten Häuser ausser dem eigent- lichen Miethzins für das Gebäude keine Rente abwerfen, obgleich sie vermiethet werden. Die Thatsache ist, dass sie Rente abwerfen schon bevor sie Miethzins bringen, indem sie oft lange leer stehn Ganz wie successive Kapitalanlagen auf ein Bodenstück einen pro- portionellen Mehrertrag abwerfen können, und daher dieselbe Rente wie die ersten, so können Felder von gleicher Güte wie die letzt- bebauten denselben Ertrag zu denselben Kosten abwerfen. Es wäre sonst überhaupt unbegreiflich, wie Felder derselben Bonität jemals successive in Anbau genommen werden, und nicht alle auf einmal, oder vielmehr kein einziges, um nicht die Konkurrenz aller nach sich zu ziehn. Der Grundeigenthümer ist stets bereit eine Rente zu ziehn, d. h. etwas umsonst zu erhalten; aber das Kapital braucht gewisse Umstände, um seinen Wunsch zu erfüllen. Die Konkurrenz der Ländereien unter einander hängt daher nicht davon
abgesehn von der Wirkung von Zufällen, die den Marktpreis tem- porär beeinflussen, wie eine Reihe günstiger und ungünstiger Jahres- zeiten, hängt die räumliche Ausdehnung der Bodenkultur ab vom gesammten Stand des Kapitalmarkts und der Geschäftslage eines Landes. In Perioden der Knappheit wird es nicht genügen, dass unbebauter Boden dem Pächter den Durchschnittsprofit abwerfen kann — ob er Rente zahle oder nicht — um zusätzliches Kapital dem Ackerbau zuzuwenden. In andren Perioden der Plethora des Kapitals strömt es dem Landbau zu, selbst ohne Steigerung des Marktpreises, wenn nur sonst die normalen Bedingungen erfüllt sind. Besserer Boden als der bisher angebaute würde in der That nur durch das Moment der Lage, oder durch bisher nicht durch- brechbare Schranken seiner Ausschliessbarkeit, oder durch den Zufall von der Konkurrenz ausgeschlossen. Wir haben uns daher nur mit Bodenarten zu beschäftigen, die ebensogut sind wie die letzt- bebauten. Zwischen dem neuen Boden und dem letztbebauten be- steht aber immer der Unterschied der Kosten der Urbarmachung, und es hängt vom Stand der Marktpreise und der Kreditverhält- nisse ab, ob diese unternommen wird — oder nicht. Sobald dieser Boden dann wirklich in Konkurrenz tritt, fällt bei sonst gleich- bleibenden Verhältnissen der Marktpreis wieder auf seinen frühern Stand, wobei der neu zugetretne Boden dann dieselbe Rente tragen wird, wie der ihm entsprechende alte. Die Voraussetzung, dass er keine Rente tragen wird, wird von ihren Anhängern bewiesen durch die Annahme dessen, was bewiesen werden soll, nämlich: dass der letzte Boden keine Rente getragen hat. Man könnte in derselben Art beweisen, dass die zuletzt gebauten Häuser ausser dem eigent- lichen Miethzins für das Gebäude keine Rente abwerfen, obgleich sie vermiethet werden. Die Thatsache ist, dass sie Rente abwerfen schon bevor sie Miethzins bringen, indem sie oft lange leer stehn Ganz wie successive Kapitalanlagen auf ein Bodenstück einen pro- portionellen Mehrertrag abwerfen können, und daher dieselbe Rente wie die ersten, so können Felder von gleicher Güte wie die letzt- bebauten denselben Ertrag zu denselben Kosten abwerfen. Es wäre sonst überhaupt unbegreiflich, wie Felder derselben Bonität jemals successive in Anbau genommen werden, und nicht alle auf einmal, oder vielmehr kein einziges, um nicht die Konkurrenz aller nach sich zu ziehn. Der Grundeigenthümer ist stets bereit eine Rente zu ziehn, d. h. etwas umsonst zu erhalten; aber das Kapital braucht gewisse Umstände, um seinen Wunsch zu erfüllen. Die Konkurrenz der Ländereien unter einander hängt daher nicht davon
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[304/0313]
abgesehn von der Wirkung von Zufällen, die den Marktpreis tem-
porär beeinflussen, wie eine Reihe günstiger und ungünstiger Jahres-
zeiten, hängt die räumliche Ausdehnung der Bodenkultur ab vom
gesammten Stand des Kapitalmarkts und der Geschäftslage eines
Landes. In Perioden der Knappheit wird es nicht genügen, dass
unbebauter Boden dem Pächter den Durchschnittsprofit abwerfen
kann — ob er Rente zahle oder nicht — um zusätzliches Kapital
dem Ackerbau zuzuwenden. In andren Perioden der Plethora des
Kapitals strömt es dem Landbau zu, selbst ohne Steigerung des
Marktpreises, wenn nur sonst die normalen Bedingungen erfüllt
sind. Besserer Boden als der bisher angebaute würde in der That
nur durch das Moment der Lage, oder durch bisher nicht durch-
brechbare Schranken seiner Ausschliessbarkeit, oder durch den Zufall
von der Konkurrenz ausgeschlossen. Wir haben uns daher nur
mit Bodenarten zu beschäftigen, die ebensogut sind wie die letzt-
bebauten. Zwischen dem neuen Boden und dem letztbebauten be-
steht aber immer der Unterschied der Kosten der Urbarmachung,
und es hängt vom Stand der Marktpreise und der Kreditverhält-
nisse ab, ob diese unternommen wird — oder nicht. Sobald dieser
Boden dann wirklich in Konkurrenz tritt, fällt bei sonst gleich-
bleibenden Verhältnissen der Marktpreis wieder auf seinen frühern
Stand, wobei der neu zugetretne Boden dann dieselbe Rente tragen
wird, wie der ihm entsprechende alte. Die Voraussetzung, dass er
keine Rente tragen wird, wird von ihren Anhängern bewiesen durch
die Annahme dessen, was bewiesen werden soll, nämlich: dass der
letzte Boden keine Rente getragen hat. Man könnte in derselben
Art beweisen, dass die zuletzt gebauten Häuser ausser dem eigent-
lichen Miethzins für das Gebäude keine Rente abwerfen, obgleich
sie vermiethet werden. Die Thatsache ist, dass sie Rente abwerfen
schon bevor sie Miethzins bringen, indem sie oft lange leer stehn
Ganz wie successive Kapitalanlagen auf ein Bodenstück einen pro-
portionellen Mehrertrag abwerfen können, und daher dieselbe Rente
wie die ersten, so können Felder von gleicher Güte wie die letzt-
bebauten denselben Ertrag zu denselben Kosten abwerfen. Es
wäre sonst überhaupt unbegreiflich, wie Felder derselben Bonität
jemals successive in Anbau genommen werden, und nicht alle auf
einmal, oder vielmehr kein einziges, um nicht die Konkurrenz aller
nach sich zu ziehn. Der Grundeigenthümer ist stets bereit eine
Rente zu ziehn, d. h. etwas umsonst zu erhalten; aber das Kapital
braucht gewisse Umstände, um seinen Wunsch zu erfüllen. Die
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/313>, abgerufen am 23.11.2024.
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