system) und die Gutswirthschaft, worin der Grundeigenthümer die Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämmtlichen Produk- tionsinstrumente besitzt, und die Arbeit sei es unfreier, sei es freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigenthümer und Eigenthümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Ex- ploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerths statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehr- produkt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigenthümer sämmtlicher Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ursprüng- lichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Producenten selbst zählen, extrahirt. Wo kapitalistische Anschauung vorherrscht, wie in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze Mehrwerth als Profit aufgefasst; wo weder die kapitalistische Produktionsweise selbst existirt, noch die ihr entsprechende Anschauungsweise aus kapitalistischen Ländern übertragen ist, erscheint er als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwierigkeit. Das Einkommen des Grundeigenthümers, welchen Namen man ihm immer geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrprodukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar die ganze unbe- zahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundeigenthum bildet die Basis dieser Aneignung.
Ferner das Parcelleneigenthum. Der Bauer ist hier zugleich freier Eigenthümer seines Bodens, der als sein Hauptproduktions- instrument erscheint, als das unentbehrliche Beschäftigungsfeld für seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in dieser Form kein Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also nicht als eine geson- derte Form des Mehrwerths, obgleich sie sich in Ländern, wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als Surplusprofit durch den Vergleich mit andern Produktionszweigen darstellt, aber als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt der ganze Ertrag seiner Arbeit zufällt.
Diese Form des Grundeigenthums setzt voraus, dass, wie in den frühern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein grosses numerisches Uebergewicht über die städtische besitzt, dass also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht, sie relativ nur wenig entwickelt ist, und daher auch in den andern Produktionszweigen die Koncentration der Kapitale sich in engen Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der
system) und die Gutswirthschaft, worin der Grundeigenthümer die Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämmtlichen Produk- tionsinstrumente besitzt, und die Arbeit sei es unfreier, sei es freier, mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet, brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigenthümer und Eigenthümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Ex- ploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter, fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen, es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerths statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehr- produkt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigenthümer sämmtlicher Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ursprüng- lichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Producenten selbst zählen, extrahirt. Wo kapitalistische Anschauung vorherrscht, wie in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze Mehrwerth als Profit aufgefasst; wo weder die kapitalistische Produktionsweise selbst existirt, noch die ihr entsprechende Anschauungsweise aus kapitalistischen Ländern übertragen ist, erscheint er als Rente. Jedenfalls bietet diese Form keine Schwierigkeit. Das Einkommen des Grundeigenthümers, welchen Namen man ihm immer geben mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrprodukt ist hier die normale und herrschende Form, worin unmittelbar die ganze unbe- zahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundeigenthum bildet die Basis dieser Aneignung.
Ferner das Parcelleneigenthum. Der Bauer ist hier zugleich freier Eigenthümer seines Bodens, der als sein Hauptproduktions- instrument erscheint, als das unentbehrliche Beschäftigungsfeld für seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in dieser Form kein Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also nicht als eine geson- derte Form des Mehrwerths, obgleich sie sich in Ländern, wo sonst die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als Surplusprofit durch den Vergleich mit andern Produktionszweigen darstellt, aber als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt der ganze Ertrag seiner Arbeit zufällt.
Diese Form des Grundeigenthums setzt voraus, dass, wie in den frühern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein grosses numerisches Uebergewicht über die städtische besitzt, dass also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht, sie relativ nur wenig entwickelt ist, und daher auch in den andern Produktionszweigen die Koncentration der Kapitale sich in engen Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der
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system) und die Gutswirthschaft, worin der Grundeigenthümer die
Bebauung für eigne Rechnung betreibt, die sämmtlichen Produk-
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mit Naturallieferung oder mit Geld bezahlter Knechte ausbeutet,
brauchen wir hier nicht näher einzugehn. Grundeigenthümer und
Eigenthümer der Produktionsinstrumente, daher auch direkter Ex-
ploiteur der unter diese Produktionselemente zählenden Arbeiter,
fallen hier zusammen. Ebenso fallen Rente und Profit zusammen,
es findet keine Trennung der verschiednen Formen des Mehrwerths
statt. Die ganze Mehrarbeit der Arbeiter, die sich hier im Mehr-
produkt darstellt, wird ihnen direkt vom Eigenthümer sämmtlicher
Produktionsinstrumente, zu denen der Boden und in der ursprüng-
lichen Form der Sklaverei die unmittelbaren Producenten selbst
zählen, extrahirt. Wo kapitalistische Anschauung vorherrscht, wie
in den amerikanischen Plantagen, wird dieser ganze Mehrwerth als
Profit aufgefasst; wo weder die kapitalistische Produktionsweise
selbst existirt, noch die ihr entsprechende Anschauungsweise aus
kapitalistischen Ländern übertragen ist, erscheint er als Rente.
Jedenfalls bietet diese Form keine Schwierigkeit. Das Einkommen
des Grundeigenthümers, welchen Namen man ihm immer geben
mag, das von ihm angeeignete disponible Mehrprodukt ist hier die
normale und herrschende Form, worin unmittelbar die ganze unbe-
zahlte Mehrarbeit angeeignet wird, und das Grundeigenthum bildet
die Basis dieser Aneignung.
Ferner das Parcelleneigenthum. Der Bauer ist hier zugleich
freier Eigenthümer seines Bodens, der als sein Hauptproduktions-
instrument erscheint, als das unentbehrliche Beschäftigungsfeld für
seine Arbeit und sein Kapital. Es wird in dieser Form kein
Pachtgeld gezahlt; die Rente erscheint also nicht als eine geson-
derte Form des Mehrwerths, obgleich sie sich in Ländern, wo sonst
die kapitalistische Produktionsweise entwickelt ist, als Surplusprofit
durch den Vergleich mit andern Produktionszweigen darstellt, aber
als Surplusprofit, der dem Bauer, wie überhaupt der ganze Ertrag
seiner Arbeit zufällt.
Diese Form des Grundeigenthums setzt voraus, dass, wie in den
frühern ältern Formen desselben, die ländliche Bevölkerung ein
grosses numerisches Uebergewicht über die städtische besitzt, dass
also, wenn auch sonst kapitalistische Produktionsweise herrscht, sie
relativ nur wenig entwickelt ist, und daher auch in den andern
Produktionszweigen die Koncentration der Kapitale sich in engen
Schranken bewegt, Kapitalzersplitterung vorwiegt. Der Natur der
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Marx, Karl: Das Kapital. Buch III: Der Gesammtprocess d. Kapitalist. Produktion. Kapitel XXIX-LII. Hamburg, 1894, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marx_kapital0302_1894/347>, abgerufen am 23.11.2024.
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