Mayer, Johann Tobias: Vollständiger Lehrbegriff der höhern Analysis. Bd. 2. Göttingen, 1818.Integralrechnung. V) Wenn man die Reduction des Integrals
[Formel 1]
,bis auf [Formel 2] fortsetzt, so erhält man für das In- tegral eine Reihe von folgender Gestalt [Formel 3] in welcher die Koefsicienten, wenn der Kürze halber [Formel 4] genannt wird, folgende Werthe haben [Formel 5] [Formel 6] Und so lassen sich auf eine ähnliche Art Gesetze bey andern Reductionsformeln auffinden, wenn der Gebrauch solches erfordert, womit wir uns aber nach dem Zweck des gegenwärtigen Buches nicht beschäftigen können. Man sehe dergleichen in Meier Hirsch Integraltafeln. (Berlin 1810.) welche vortreffliche Sammlung von Integralfor- meln jedem Rechner empfohlen werden darf. §. 123.
Integralrechnung. V) Wenn man die Reduction des Integrals
[Formel 1]
,bis auf [Formel 2] fortſetzt, ſo erhaͤlt man fuͤr das In- tegral eine Reihe von folgender Geſtalt [Formel 3] in welcher die Koefſicienten, wenn der Kuͤrze halber [Formel 4] genannt wird, folgende Werthe haben [Formel 5] [Formel 6] Und ſo laſſen ſich auf eine aͤhnliche Art Geſetze bey andern Reductionsformeln auffinden, wenn der Gebrauch ſolches erfordert, womit wir uns aber nach dem Zweck des gegenwaͤrtigen Buches nicht beſchaͤftigen koͤnnen. Man ſehe dergleichen in Meier Hirſch Integraltafeln. (Berlin 1810.) welche vortreffliche Sammlung von Integralfor- meln jedem Rechner empfohlen werden darf. §. 123.
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Integralrechnung.
V) Wenn man die Reduction des Integrals [FORMEL],
bis auf [FORMEL] fortſetzt, ſo erhaͤlt man fuͤr das In-
tegral eine Reihe von folgender Geſtalt
[FORMEL] in welcher die Koefſicienten, wenn der Kuͤrze
halber
[FORMEL] genannt wird, folgende Werthe haben
[FORMEL] [FORMEL] Und ſo laſſen ſich auf eine aͤhnliche Art Geſetze
bey andern Reductionsformeln auffinden, wenn
der Gebrauch ſolches erfordert, womit wir uns
aber nach dem Zweck des gegenwaͤrtigen Buches
nicht beſchaͤftigen koͤnnen. Man ſehe dergleichen in
Meier Hirſch Integraltafeln. (Berlin 1810.)
welche vortreffliche Sammlung von Integralfor-
meln jedem Rechner empfohlen werden darf.
§. 123.
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