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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Die Bedingungen des Pflanzenwachsthums.
sind, ist kein solches als Bedingung des Gedeihens der Feldfrüchte.
Das Verhalten eines Grundstücks zum Wasser -- ganz abgesehen
von dessen Lage in einer wasserreicheren oder wasserärmeren Gegend
-- wie z. B. die Eigenschaft, gefallenes Wasser schneller oder lang-
samer durchzulassen, verdunsten zu lassen, mehr oder weniger Wasser
durch Verdichtung aus der Atmosphäre sich anzueignen etc.,8) ver-
mag auf dessen Werth in hohem Grade einzuwirken. Dies liegt
freilich weniger daran, daß das Wasser etwa in diesen Fällen nur
in beschränkten Quantitäten zu Gebote steht, sondern ist einfach
darin begründet, daß die (im Verhältniß zu einer Menge technischer
Betriebe und z. B. zur Thierproduktion) doch immerhin sehr exten-
sive Bewirthschaftung unserer Ländereien keinen Arbeitsaufwand
zur Regulirung der auf das Pflanzenleben am Günstigsten wirken-
den Wassermenge erlaubt. Mithin erlangt das Verhalten eines
Grundstücks zum Wasser einen positiven oder negativen Werth,
weil Transportkosten des Wassers (sei es nun vom Acker weg oder
auf den Acker hin) je nach der Beschaffenheit des Ackers bestritten
werden müßten oder erspart werden können. Wie sehr dergleichen
Verhalten dem Wasser gegenüber auf den Werth eines Stück Lan-
des einzuwirken vermag, ersieht man am Deutlichsten daraus, daß
Meliorationskapitalien, die blos zur Regulirung jenes Verhaltens
gegen Wasser verwandt werden (Drainage, manche Bewässerungs-
anlagen), im Stande sind, den Grundwerth sehr bedeutend zu steigern.

Von Stoffen, die außerdem noch zur Ernährung der Pflanzen
nothwendig sind, bleiben uns noch die Aschenbestandtheile zur Be-
sprechung übrig. Die Aschenbestandtheile sind wohl nur von ganz
Unwissenden9) als freie Güter betrachtet worden; sie bedingen ja

8) Knop. Kreislauf des Stoffs. II. p. 25.
9) Schinz-Geßner. 1858 und Victor Jacobi. "Freiherr von
Liebig etc." Leipzig 1863. p. 60.

Die Bedingungen des Pflanzenwachsthums.
ſind, iſt kein ſolches als Bedingung des Gedeihens der Feldfrüchte.
Das Verhalten eines Grundſtücks zum Waſſer — ganz abgeſehen
von deſſen Lage in einer waſſerreicheren oder waſſerärmeren Gegend
— wie z. B. die Eigenſchaft, gefallenes Waſſer ſchneller oder lang-
ſamer durchzulaſſen, verdunſten zu laſſen, mehr oder weniger Waſſer
durch Verdichtung aus der Atmoſphäre ſich anzueignen ꝛc.,8) ver-
mag auf deſſen Werth in hohem Grade einzuwirken. Dies liegt
freilich weniger daran, daß das Waſſer etwa in dieſen Fällen nur
in beſchränkten Quantitäten zu Gebote ſteht, ſondern iſt einfach
darin begründet, daß die (im Verhältniß zu einer Menge techniſcher
Betriebe und z. B. zur Thierproduktion) doch immerhin ſehr exten-
ſive Bewirthſchaftung unſerer Ländereien keinen Arbeitsaufwand
zur Regulirung der auf das Pflanzenleben am Günſtigſten wirken-
den Waſſermenge erlaubt. Mithin erlangt das Verhalten eines
Grundſtücks zum Waſſer einen poſitiven oder negativen Werth,
weil Transportkoſten des Waſſers (ſei es nun vom Acker weg oder
auf den Acker hin) je nach der Beſchaffenheit des Ackers beſtritten
werden müßten oder erſpart werden können. Wie ſehr dergleichen
Verhalten dem Waſſer gegenüber auf den Werth eines Stück Lan-
des einzuwirken vermag, erſieht man am Deutlichſten daraus, daß
Meliorationskapitalien, die blos zur Regulirung jenes Verhaltens
gegen Waſſer verwandt werden (Drainage, manche Bewäſſerungs-
anlagen), im Stande ſind, den Grundwerth ſehr bedeutend zu ſteigern.

Von Stoffen, die außerdem noch zur Ernährung der Pflanzen
nothwendig ſind, bleiben uns noch die Aſchenbeſtandtheile zur Be-
ſprechung übrig. Die Aſchenbeſtandtheile ſind wohl nur von ganz
Unwiſſenden9) als freie Güter betrachtet worden; ſie bedingen ja

8) Knop. Kreislauf des Stoffs. II. p. 25.
9) Schinz-Geßner. 1858 und Victor Jacobi. „Freiherr von
Liebig ꝛc.“ Leipzig 1863. p. 60.
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[5/0015] Die Bedingungen des Pflanzenwachsthums. ſind, iſt kein ſolches als Bedingung des Gedeihens der Feldfrüchte. Das Verhalten eines Grundſtücks zum Waſſer — ganz abgeſehen von deſſen Lage in einer waſſerreicheren oder waſſerärmeren Gegend — wie z. B. die Eigenſchaft, gefallenes Waſſer ſchneller oder lang- ſamer durchzulaſſen, verdunſten zu laſſen, mehr oder weniger Waſſer durch Verdichtung aus der Atmoſphäre ſich anzueignen ꝛc., 8) ver- mag auf deſſen Werth in hohem Grade einzuwirken. Dies liegt freilich weniger daran, daß das Waſſer etwa in dieſen Fällen nur in beſchränkten Quantitäten zu Gebote ſteht, ſondern iſt einfach darin begründet, daß die (im Verhältniß zu einer Menge techniſcher Betriebe und z. B. zur Thierproduktion) doch immerhin ſehr exten- ſive Bewirthſchaftung unſerer Ländereien keinen Arbeitsaufwand zur Regulirung der auf das Pflanzenleben am Günſtigſten wirken- den Waſſermenge erlaubt. Mithin erlangt das Verhalten eines Grundſtücks zum Waſſer einen poſitiven oder negativen Werth, weil Transportkoſten des Waſſers (ſei es nun vom Acker weg oder auf den Acker hin) je nach der Beſchaffenheit des Ackers beſtritten werden müßten oder erſpart werden können. Wie ſehr dergleichen Verhalten dem Waſſer gegenüber auf den Werth eines Stück Lan- des einzuwirken vermag, erſieht man am Deutlichſten daraus, daß Meliorationskapitalien, die blos zur Regulirung jenes Verhaltens gegen Waſſer verwandt werden (Drainage, manche Bewäſſerungs- anlagen), im Stande ſind, den Grundwerth ſehr bedeutend zu ſteigern. Von Stoffen, die außerdem noch zur Ernährung der Pflanzen nothwendig ſind, bleiben uns noch die Aſchenbeſtandtheile zur Be- ſprechung übrig. Die Aſchenbeſtandtheile ſind wohl nur von ganz Unwiſſenden 9) als freie Güter betrachtet worden; ſie bedingen ja 8) Knop. Kreislauf des Stoffs. II. p. 25. 9) Schinz-Geßner. 1858 und Victor Jacobi. „Freiherr von Liebig ꝛc.“ Leipzig 1863. p. 60.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/15>, abgerufen am 23.11.2024.