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Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.

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Das Düngerkapital und der Raubbau.
würde alsdann der Boden, der eine gewisse Menge aller dieser
nothwendigen Bedingungen in sich vereinigt, als Produktionsfaktor
auftreten?

Ein Preis würde für die Benutzung des Bodens -- wie jetzt
-- erst dann in Anspruch genommen werden können, wenn guter
Boden in vortheilhafter Lage nicht mehr in beliebiger Menge
zur Verfügung steht. Erst dann, wenn es nothwendig wäre,
Boden von schlechterer Qualität oder in ungünstigerer Lage
mit zu Hülfe zu nehmen, um den Bedarf an Pflanzenprodukten
vollständig zu bestreiten, würde die Benutzung des besseren Landes
einem natürlichen Monopol26) unterliegen und ein Preis für diese
Benutzung gezahlt werden können. Man würde unter diesen --
wie unter den bestehenden -- Umständen also unterscheiden können
zwischen einem Grundbesitzer, der nothwendig eine Rente erhalten
muß, wenn er den ihm gehörenden Produktionsfaktor einem Andern
zur Nutznießung überläßt, einem Kapitalisten und Arbeitern, die
alle drei Anspruch machen können auf einen Theil des Feldprodukts.

Dennoch würden sich bei dieser Sachlage ganz durchgreifende
Unterschiede für die Gruppirung der Produktionsfaktoren ergeben.

Der Faktor "Grundstücke" wäre ja unserer Annahme nach
künstlich herstellbar, was er in Wirklichkeit nicht ist. Man könnte
lediglich durch Ankauf einer gewissen Menge Düngestoffe und durch
Herstellung gewisser anderer nothwendiger Bedingungen vermittelst
eines Aufwands von Kapital und Arbeit alle zur Pflanzenproduktion
unentbehrlichen Erfordernisse an jedem beliebigen Orte beischaffen,
Pflanzensubstanz produciren und mit dem Besitzer des Bodens con-
curriren. Ein Preis würde dem Besitzer des Bodens auch unter
diesen Umständen, wie wir gesehen haben, für dessen Benutzung ge-

26) Siehe J. S. Mill. Grundsätze. 2. deutsche Ausgabe. 1864.
p. 295.

Das Düngerkapital und der Raubbau.
würde alsdann der Boden, der eine gewiſſe Menge aller dieſer
nothwendigen Bedingungen in ſich vereinigt, als Produktionsfaktor
auftreten?

Ein Preis würde für die Benutzung des Bodens — wie jetzt
— erſt dann in Anſpruch genommen werden können, wenn guter
Boden in vortheilhafter Lage nicht mehr in beliebiger Menge
zur Verfügung ſteht. Erſt dann, wenn es nothwendig wäre,
Boden von ſchlechterer Qualität oder in ungünſtigerer Lage
mit zu Hülfe zu nehmen, um den Bedarf an Pflanzenprodukten
vollſtändig zu beſtreiten, würde die Benutzung des beſſeren Landes
einem natürlichen Monopol26) unterliegen und ein Preis für dieſe
Benutzung gezahlt werden können. Man würde unter dieſen —
wie unter den beſtehenden — Umſtänden alſo unterſcheiden können
zwiſchen einem Grundbeſitzer, der nothwendig eine Rente erhalten
muß, wenn er den ihm gehörenden Produktionsfaktor einem Andern
zur Nutznießung überläßt, einem Kapitaliſten und Arbeitern, die
alle drei Anſpruch machen können auf einen Theil des Feldprodukts.

Dennoch würden ſich bei dieſer Sachlage ganz durchgreifende
Unterſchiede für die Gruppirung der Produktionsfaktoren ergeben.

Der Faktor „Grundſtücke“ wäre ja unſerer Annahme nach
künſtlich herſtellbar, was er in Wirklichkeit nicht iſt. Man könnte
lediglich durch Ankauf einer gewiſſen Menge Düngeſtoffe und durch
Herſtellung gewiſſer anderer nothwendiger Bedingungen vermittelſt
eines Aufwands von Kapital und Arbeit alle zur Pflanzenproduktion
unentbehrlichen Erforderniſſe an jedem beliebigen Orte beiſchaffen,
Pflanzenſubſtanz produciren und mit dem Beſitzer des Bodens con-
curriren. Ein Preis würde dem Beſitzer des Bodens auch unter
dieſen Umſtänden, wie wir geſehen haben, für deſſen Benutzung ge-

26) Siehe J. S. Mill. Grundſätze. 2. deutſche Ausgabe. 1864.
p. 295.
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[24/0034] Das Düngerkapital und der Raubbau. würde alsdann der Boden, der eine gewiſſe Menge aller dieſer nothwendigen Bedingungen in ſich vereinigt, als Produktionsfaktor auftreten? Ein Preis würde für die Benutzung des Bodens — wie jetzt — erſt dann in Anſpruch genommen werden können, wenn guter Boden in vortheilhafter Lage nicht mehr in beliebiger Menge zur Verfügung ſteht. Erſt dann, wenn es nothwendig wäre, Boden von ſchlechterer Qualität oder in ungünſtigerer Lage mit zu Hülfe zu nehmen, um den Bedarf an Pflanzenprodukten vollſtändig zu beſtreiten, würde die Benutzung des beſſeren Landes einem natürlichen Monopol 26) unterliegen und ein Preis für dieſe Benutzung gezahlt werden können. Man würde unter dieſen — wie unter den beſtehenden — Umſtänden alſo unterſcheiden können zwiſchen einem Grundbeſitzer, der nothwendig eine Rente erhalten muß, wenn er den ihm gehörenden Produktionsfaktor einem Andern zur Nutznießung überläßt, einem Kapitaliſten und Arbeitern, die alle drei Anſpruch machen können auf einen Theil des Feldprodukts. Dennoch würden ſich bei dieſer Sachlage ganz durchgreifende Unterſchiede für die Gruppirung der Produktionsfaktoren ergeben. Der Faktor „Grundſtücke“ wäre ja unſerer Annahme nach künſtlich herſtellbar, was er in Wirklichkeit nicht iſt. Man könnte lediglich durch Ankauf einer gewiſſen Menge Düngeſtoffe und durch Herſtellung gewiſſer anderer nothwendiger Bedingungen vermittelſt eines Aufwands von Kapital und Arbeit alle zur Pflanzenproduktion unentbehrlichen Erforderniſſe an jedem beliebigen Orte beiſchaffen, Pflanzenſubſtanz produciren und mit dem Beſitzer des Bodens con- curriren. Ein Preis würde dem Beſitzer des Bodens auch unter dieſen Umſtänden, wie wir geſehen haben, für deſſen Benutzung ge- 26) Siehe J. S. Mill. Grundſätze. 2. deutſche Ausgabe. 1864. p. 295.

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Zitationshilfe: Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mayer_duengerkapital_1869/34>, abgerufen am 03.12.2024.