Mayer, Adolf: Das Düngerkapital und der Raubbau. Heidelberg, 1869.Das Düngerkapital. Was aus den hier nochmals zusammengestellten Gesetzmäßig- Diese Beschränktheit des Düngermarktes, soweit sie ihren Grund Es tritt aber hiezu eine andere Beschränktheit des Dünger- Es ist von gewisser Seite19) mit Recht auf diesen Umstand 18) Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extensiv bebauten Gegenden in intensiv bebaute, wo dann die Düngestoffe den letzteren Ge- genden verbleiben. 19) v. Liebig. Die Chemie in ihrer Anw. etc. 1862. Einleitung i. d. Naturgesetze etc. Mayer, d. Düngerkapital. 4
Das Düngerkapital. Was aus den hier nochmals zuſammengeſtellten Geſetzmäßig- Dieſe Beſchränktheit des Düngermarktes, ſoweit ſie ihren Grund Es tritt aber hiezu eine andere Beſchränktheit des Dünger- Es iſt von gewiſſer Seite19) mit Recht auf dieſen Umſtand 18) Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extenſiv bebauten Gegenden in intenſiv bebaute, wo dann die Düngeſtoffe den letzteren Ge- genden verbleiben. 19) v. Liebig. Die Chemie in ihrer Anw. ꝛc. 1862. Einleitung i. d. Naturgeſetze ꝛc. Mayer, d. Düngerkapital. 4
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0059" n="49"/> <fw place="top" type="header">Das Düngerkapital.</fw><lb/> <p>Was aus den hier nochmals zuſammengeſtellten Geſetzmäßig-<lb/> keiten für die Ungefährlichkeit des Raubbaus gefolgert wurde, ſcheint<lb/> indeſſen durch einen Punkt, der bisher, um die Frage nicht zu ver-<lb/> wirren, außer Acht gelaſſen wurde, in ſeiner Gültigkeit weſentlich beein-<lb/> trächtigt zu werden, ich meine durch die Beſchränktheit des Düngermarkts.</p><lb/> <p>Dieſe Beſchränktheit des Düngermarktes, ſoweit ſie ihren Grund<lb/> zunächſt darin hat, daß wir wirthſchaftlich unfähig ſind, einen<lb/> größern Theil des in einem Grundſtück enthaltenen Düngerkapi-<lb/> tals, als den in der Ernte enthaltenen, gerade umlaufenden An-<lb/> theil deſſelben — wie dies ja für viele andere Betriebskapitalien<lb/> doch möglich iſt — zu veräußern, da die Gewinnungsmethoden<lb/> um das Vielfache theurer als die gewonnenen Düngſtoffe ſelbſt<lb/> ſein würden, ſcheint unſere Schlußfolgerungen allerdings nicht zu be-<lb/> rühren, denn dieſe verhindert nicht den allmähligen Uebergang des<lb/> Düngerkapitals in Ländereien<note place="foot" n="18)">Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extenſiv bebauten<lb/> Gegenden in intenſiv bebaute, wo dann die Düngeſtoffe den letzteren Ge-<lb/> genden verbleiben.</note>, für die eine größere Jntenſität<lb/> des Anbaus am Platze iſt.</p><lb/> <p>Es tritt aber hiezu eine andere Beſchränktheit des Dünger-<lb/> markts von weit ernſtlicheren Folgen für unſere Ableitungen. Jch<lb/> meine das gänzliche Verſchwinden vom Markte eines großen Theils<lb/> des in extenſiven Perioden von den Ländereien weggenommenen<lb/> Düngerkapitals, das dadurch eintritt, daß man menſchliche und in ſehr<lb/> extenſiven Perioden auch thieriſche Excremente dem Meere zuleitete,<lb/> aus welchem das Düngerkapital nicht ohne Weiteres wieder ge-<lb/> wonnen werden kann.</p><lb/> <p>Es iſt von gewiſſer Seite<note place="foot" n="19)">v. <hi rendition="#g">Liebig.</hi> Die Chemie in ihrer Anw. ꝛc. 1862. Einleitung i.<lb/> d. Naturgeſetze ꝛc.</note> mit Recht auf dieſen Umſtand<lb/> <fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#g">Mayer,</hi> d. Düngerkapital. 4</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [49/0059]
Das Düngerkapital.
Was aus den hier nochmals zuſammengeſtellten Geſetzmäßig-
keiten für die Ungefährlichkeit des Raubbaus gefolgert wurde, ſcheint
indeſſen durch einen Punkt, der bisher, um die Frage nicht zu ver-
wirren, außer Acht gelaſſen wurde, in ſeiner Gültigkeit weſentlich beein-
trächtigt zu werden, ich meine durch die Beſchränktheit des Düngermarkts.
Dieſe Beſchränktheit des Düngermarktes, ſoweit ſie ihren Grund
zunächſt darin hat, daß wir wirthſchaftlich unfähig ſind, einen
größern Theil des in einem Grundſtück enthaltenen Düngerkapi-
tals, als den in der Ernte enthaltenen, gerade umlaufenden An-
theil deſſelben — wie dies ja für viele andere Betriebskapitalien
doch möglich iſt — zu veräußern, da die Gewinnungsmethoden
um das Vielfache theurer als die gewonnenen Düngſtoffe ſelbſt
ſein würden, ſcheint unſere Schlußfolgerungen allerdings nicht zu be-
rühren, denn dieſe verhindert nicht den allmähligen Uebergang des
Düngerkapitals in Ländereien 18), für die eine größere Jntenſität
des Anbaus am Platze iſt.
Es tritt aber hiezu eine andere Beſchränktheit des Dünger-
markts von weit ernſtlicheren Folgen für unſere Ableitungen. Jch
meine das gänzliche Verſchwinden vom Markte eines großen Theils
des in extenſiven Perioden von den Ländereien weggenommenen
Düngerkapitals, das dadurch eintritt, daß man menſchliche und in ſehr
extenſiven Perioden auch thieriſche Excremente dem Meere zuleitete,
aus welchem das Düngerkapital nicht ohne Weiteres wieder ge-
wonnen werden kann.
Es iſt von gewiſſer Seite 19) mit Recht auf dieſen Umſtand
18) Durch Transport von Nahrungsmitteln aus extenſiv bebauten
Gegenden in intenſiv bebaute, wo dann die Düngeſtoffe den letzteren Ge-
genden verbleiben.
19) v. Liebig. Die Chemie in ihrer Anw. ꝛc. 1862. Einleitung i.
d. Naturgeſetze ꝛc.
Mayer, d. Düngerkapital. 4
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |