Mayer, Adolf: Der Kapitalismus in der Gelehrtenwelt. In: Sammlung von Vorträgen für das deutsche Volk, VI, 7. Heidelberg, 1881.A. Mayer: auf's Jnnigste verwachsen sind. Es mag im Hinblick daraufentschuldigt sein, wenn wir uns im Positiven auf einige An- dentungen beschränken. Die Sache ist doch verloren, wenn nicht eine bessere Kraft sich ihrer annimmt und sich ihr ganz widmet. Zunächst müßte die Organisation unserer Universitäten Mit der Erhebung eines Privatdocenten zu dieser Rang- A. Mayer: auf’s Jnnigſte verwachſen ſind. Es mag im Hinblick daraufentſchuldigt ſein, wenn wir uns im Poſitiven auf einige An- dentungen beſchränken. Die Sache iſt doch verloren, wenn nicht eine beſſere Kraft ſich ihrer annimmt und ſich ihr ganz widmet. Zunächſt müßte die Organiſation unſerer Univerſitäten Mit der Erhebung eines Privatdocenten zu dieſer Rang- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0036" n="194 [34]"/><lb/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">A. Mayer:</hi></fw> auf’s Jnnigſte verwachſen ſind. Es mag im Hinblick darauf<lb/> entſchuldigt ſein, wenn wir uns im Poſitiven auf einige An-<lb/> dentungen beſchränken. Die Sache iſt doch verloren, wenn<lb/> nicht eine beſſere Kraft ſich ihrer annimmt und ſich ihr ganz<lb/> widmet.</p><lb/> <p>Zunächſt müßte die Organiſation unſerer Univerſitäten<lb/> eine ſolche ſein, daß jedem wiſſenſchaftlich bedeutenden Menſchen<lb/> die Ausſicht eröffnet wäre, gleichviel wie es mit dem Lehr-<lb/> bedarf ſteht, ſeinen beſcheidenen Platz wenigſtens als bezahlter<lb/> außerordentlicher Profeſſor, ſelbſtverſtändlich mit Staatsdiener-<lb/> eigenſchaft, zu erhalten. Es dürfte nicht mehr vorkommen, daß<lb/> Männer von einem Rufe, daß ſie von auswärtigen Akademien<lb/> als correſpondirende Mitglieder gewählt werden, lebenslang<lb/> als Privatdocenten, nämlich als ſogen. charakteriſirte Extra-<lb/> ordinarii bei uns ſitzen bleiben. Man ſetze für die außer-<lb/> ordentlichen Profeſſoren ein Gehalt feſt, von dem eine an-<lb/> ſtändige Familie mit einigem Zuſchuß durch Colleggelder oder<lb/> literariſche Einnahmen zur Noth zu exiſtiren vermag, alſo viel-<lb/> leicht 3000 Mark für kleinere und mittlere Univerſitäten. Man<lb/> mache bei der Erhebung auf dieſen Rang keine weiteren Be-<lb/> zahlungsunterſchiede, höchſtens gewähre man eine Anciennitäts-,<lb/> Wohnungs- oder Theuerungszulage nach durchaus feſtſtehenden<lb/> Normen.</p><lb/> <p>Mit der Erhebung eines Privatdocenten zu dieſer Rang-<lb/> klaſſe ſei ausgedrückt: Der Mann hat das Zeug zu einem<lb/> Profeſſor; iſt aber kein Ordinariat frei, ſo muß er ſich eben<lb/> mit der etwas beſcheideneren Stellung außerhalb der Fakultät<lb/> begnügen, die ihm aber Berufsehre und eine kleine Exiſtenz<lb/> ſichert. Die Wahl zum Extraordinarius darf dann ferner<lb/> nicht mehr in der zweckwidrigen Weiſe vor ſich gehen, daß die<lb/> Hauptentſcheidung praktiſch in die Hand des concurrirenden<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [194 [34]/0036]
A. Mayer:
auf’s Jnnigſte verwachſen ſind. Es mag im Hinblick darauf
entſchuldigt ſein, wenn wir uns im Poſitiven auf einige An-
dentungen beſchränken. Die Sache iſt doch verloren, wenn
nicht eine beſſere Kraft ſich ihrer annimmt und ſich ihr ganz
widmet.
Zunächſt müßte die Organiſation unſerer Univerſitäten
eine ſolche ſein, daß jedem wiſſenſchaftlich bedeutenden Menſchen
die Ausſicht eröffnet wäre, gleichviel wie es mit dem Lehr-
bedarf ſteht, ſeinen beſcheidenen Platz wenigſtens als bezahlter
außerordentlicher Profeſſor, ſelbſtverſtändlich mit Staatsdiener-
eigenſchaft, zu erhalten. Es dürfte nicht mehr vorkommen, daß
Männer von einem Rufe, daß ſie von auswärtigen Akademien
als correſpondirende Mitglieder gewählt werden, lebenslang
als Privatdocenten, nämlich als ſogen. charakteriſirte Extra-
ordinarii bei uns ſitzen bleiben. Man ſetze für die außer-
ordentlichen Profeſſoren ein Gehalt feſt, von dem eine an-
ſtändige Familie mit einigem Zuſchuß durch Colleggelder oder
literariſche Einnahmen zur Noth zu exiſtiren vermag, alſo viel-
leicht 3000 Mark für kleinere und mittlere Univerſitäten. Man
mache bei der Erhebung auf dieſen Rang keine weiteren Be-
zahlungsunterſchiede, höchſtens gewähre man eine Anciennitäts-,
Wohnungs- oder Theuerungszulage nach durchaus feſtſtehenden
Normen.
Mit der Erhebung eines Privatdocenten zu dieſer Rang-
klaſſe ſei ausgedrückt: Der Mann hat das Zeug zu einem
Profeſſor; iſt aber kein Ordinariat frei, ſo muß er ſich eben
mit der etwas beſcheideneren Stellung außerhalb der Fakultät
begnügen, die ihm aber Berufsehre und eine kleine Exiſtenz
ſichert. Die Wahl zum Extraordinarius darf dann ferner
nicht mehr in der zweckwidrigen Weiſe vor ſich gehen, daß die
Hauptentſcheidung praktiſch in die Hand des concurrirenden
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