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Meinhold, Wilhelm: Maria Schweidler die Bernsteinhexe. Berlin, 1843.

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aber fragete er den Amtshaubtmann, ob er Ream *)
habe ſchließen laſſen, und als er nein! ſagete, gab er
ihm einen Verweis, ſo daß es mir durch das Mark zog.
Aber der Amtshaubtmann entſchuldigte ſich, daß er, an¬
geſehen ihres Standes ſolches nit gethan, ſie aber in ein
feſt Gewahrſam habe bringen laſſen, aus dem es un¬
müglich ſei zu entkommen, worauf Dn. Consul zur Ant¬
wort gab, daß dem Teufel viels möglich ſei, und ſie nach¬
hero würden die Verantwortung haben, wenn Rea fort¬
käme. Das verdroß den Amtshaubtmann und er ver¬
meinete, wenn der Teufel ſie könne durch das Gemäure
führen, ſo bei ſieben Fuß Dicke, und drei Thüren vor
hätte, könne er ihr auch gar leichte die Ketten abreißen,
worauf Dn. Consul antwortete: daß er ſich nachhero
ſelbſten die Gefängnüß beſehen wölle. — Und meine
ich, daß der Amtshaubtmann blos darum ſo gütig ge¬
weſt, weil er noch immer in Hoffnung geſtanden (wie
man ſolches auch nachmals erfahren wird) mein Töch¬
terlein zu ſeinem Willen zu beſchwatzen.

Nunmehro aber ging die Thüre auf, und mein arm
Kind trat herein mit dem Büttel, aber rücklings **)
und ohne Schuhe ſo ſie draußen mußte ſtehen laſſen.

*) Die Verklagte.
**) Dies lächerliche Verfahren ſchlug man in der Re¬
gel bei dem erſten Verhör einer Hexe ein, weil man in dem
Wahne ſtand, ſie bezaubere ſonſt von vorne herein die Rich¬
ter mit ihren Blicken. Hier wäre der Fall nun allerdings
gedenkbar geweſen.

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Zitationshilfe: Meinhold, Wilhelm: Maria Schweidler die Bernsteinhexe. Berlin, 1843, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meinhold_bernsteinhexe_1843/150>, abgerufen am 18.02.2025.