Meißner, Alfred: Der Müller vom Höft. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Hermann Kurz. Bd. 6. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 177–274. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016.einen Trunk. Der Krämer, der Küster, der Posthalter, der Bäcker, lauter Bekannte des Müllers, traten herbei, und das Gespräch über die Hinrichtung ward allgemein. Reinbacher konnte, so unlieb es ihm war, die Ohren der brennenden Tagesfrage doch nicht verschließen und wurde zuletzt in den Strudel der Meinungen hineingerissen. Merkwürdiger Weise stellten alle älteren Leute, die den Kornergeorg als Kind gekannt haben wollten, die Ansicht auf, daß sie ihn eines Verbrechens, wie eines Raubmordes, nimmermehr fähig gehalten hätten. Dazu trat noch der Umstand ein, daß in der Führung des Processes allerlei kleine Willkürlichkeiten begangen worden waren, was von den erwähnten Personen als eine Bestätigung aufgefaßt wurde, daß der Hingerichtete, wenn auch nicht schuldlos, doch ein Verbrecher ans Leidenschaft und heißem Blute gewesen. Als sich die Meinungen ziemlich einmüthig nach dieser Seite geneigt hatten, erhob der Müller nach längerem Stillschweigen die Stimme und sagte: Es ist schlimm, wenn es so ist; aber wäre das Gericht auch genau nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgegangen, eine Barbarei bleibt es doch, einen Menschen, und zwar einen so jungen Menschen, der kaum das zwanzigste Jahr überschritten hat, dem Henker zu überliefern. Ist denn keine Aussicht da, daß man einem Solchen durch Belehrung und Anleitung zum Besseren das Herz zurecht setze? Muß man ihm einen Trunk. Der Krämer, der Küster, der Posthalter, der Bäcker, lauter Bekannte des Müllers, traten herbei, und das Gespräch über die Hinrichtung ward allgemein. Reinbacher konnte, so unlieb es ihm war, die Ohren der brennenden Tagesfrage doch nicht verschließen und wurde zuletzt in den Strudel der Meinungen hineingerissen. Merkwürdiger Weise stellten alle älteren Leute, die den Kornergeorg als Kind gekannt haben wollten, die Ansicht auf, daß sie ihn eines Verbrechens, wie eines Raubmordes, nimmermehr fähig gehalten hätten. Dazu trat noch der Umstand ein, daß in der Führung des Processes allerlei kleine Willkürlichkeiten begangen worden waren, was von den erwähnten Personen als eine Bestätigung aufgefaßt wurde, daß der Hingerichtete, wenn auch nicht schuldlos, doch ein Verbrecher ans Leidenschaft und heißem Blute gewesen. Als sich die Meinungen ziemlich einmüthig nach dieser Seite geneigt hatten, erhob der Müller nach längerem Stillschweigen die Stimme und sagte: Es ist schlimm, wenn es so ist; aber wäre das Gericht auch genau nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgegangen, eine Barbarei bleibt es doch, einen Menschen, und zwar einen so jungen Menschen, der kaum das zwanzigste Jahr überschritten hat, dem Henker zu überliefern. Ist denn keine Aussicht da, daß man einem Solchen durch Belehrung und Anleitung zum Besseren das Herz zurecht setze? Muß man ihm <TEI> <text> <body> <div type="chapter" n="1"> <p><pb facs="#f0011"/> einen Trunk. Der Krämer, der Küster, der Posthalter, der Bäcker, lauter Bekannte des Müllers, traten herbei, und das Gespräch über die Hinrichtung ward allgemein. Reinbacher konnte, so unlieb es ihm war, die Ohren der brennenden Tagesfrage doch nicht verschließen und wurde zuletzt in den Strudel der Meinungen hineingerissen.</p><lb/> <p>Merkwürdiger Weise stellten alle älteren Leute, die den Kornergeorg als Kind gekannt haben wollten, die Ansicht auf, daß sie ihn eines Verbrechens, wie eines Raubmordes, nimmermehr fähig gehalten hätten. Dazu trat noch der Umstand ein, daß in der Führung des Processes allerlei kleine Willkürlichkeiten begangen worden waren, was von den erwähnten Personen als eine Bestätigung aufgefaßt wurde, daß der Hingerichtete, wenn auch nicht schuldlos, doch ein Verbrecher ans Leidenschaft und heißem Blute gewesen. Als sich die Meinungen ziemlich einmüthig nach dieser Seite geneigt hatten, erhob der Müller nach längerem Stillschweigen die Stimme und sagte:</p><lb/> <p>Es ist schlimm, wenn es so ist; aber wäre das Gericht auch genau nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgegangen, eine Barbarei bleibt es doch, einen Menschen, und zwar einen so jungen Menschen, der kaum das zwanzigste Jahr überschritten hat, dem Henker zu überliefern. Ist denn keine Aussicht da, daß man einem Solchen durch Belehrung und Anleitung zum Besseren das Herz zurecht setze? Muß man ihm<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [0011]
einen Trunk. Der Krämer, der Küster, der Posthalter, der Bäcker, lauter Bekannte des Müllers, traten herbei, und das Gespräch über die Hinrichtung ward allgemein. Reinbacher konnte, so unlieb es ihm war, die Ohren der brennenden Tagesfrage doch nicht verschließen und wurde zuletzt in den Strudel der Meinungen hineingerissen.
Merkwürdiger Weise stellten alle älteren Leute, die den Kornergeorg als Kind gekannt haben wollten, die Ansicht auf, daß sie ihn eines Verbrechens, wie eines Raubmordes, nimmermehr fähig gehalten hätten. Dazu trat noch der Umstand ein, daß in der Führung des Processes allerlei kleine Willkürlichkeiten begangen worden waren, was von den erwähnten Personen als eine Bestätigung aufgefaßt wurde, daß der Hingerichtete, wenn auch nicht schuldlos, doch ein Verbrecher ans Leidenschaft und heißem Blute gewesen. Als sich die Meinungen ziemlich einmüthig nach dieser Seite geneigt hatten, erhob der Müller nach längerem Stillschweigen die Stimme und sagte:
Es ist schlimm, wenn es so ist; aber wäre das Gericht auch genau nach dem Buchstaben des Gesetzes vorgegangen, eine Barbarei bleibt es doch, einen Menschen, und zwar einen so jungen Menschen, der kaum das zwanzigste Jahr überschritten hat, dem Henker zu überliefern. Ist denn keine Aussicht da, daß man einem Solchen durch Belehrung und Anleitung zum Besseren das Herz zurecht setze? Muß man ihm
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Zitationshilfe: | Meißner, Alfred: Der Müller vom Höft. In: Deutscher Novellenschatz. Hrsg. von Paul Heyse und Hermann Kurz. Bd. 6. 2. Aufl. Berlin, [1910], S. 177–274. In: Weitin, Thomas (Hrsg.): Volldigitalisiertes Korpus. Der Deutsche Novellenschatz. Darmstadt/Konstanz, 2016, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_hoeft_1910/11>, abgerufen am 16.07.2024. |