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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.

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du Moulin wollte der Verdacht (wenigstens
bei vielen im Volk) noch nicht verschwinden.
Daß jene später Verhafteten schuldig wären,
zweifelte man keinesweges; aber daß die An-
klage gegen sie blos angestellt worden sei, um
den eben so schuldigen du Moulin zu retten,
glaubte man allerdings. Den Umstand, daß
man falsches Gold nicht nur zerstreut, son-
dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange-
troffen, konnte er noch zur Noth durch den
Vorwand entkräften: daß er es in Geldzah-
lungen von Unbekannten, an welche er sich nicht
mehr zu halten wisse, empfangen, und nach-
her ausgeklaubt habe. Doch der üble Um-
stand, daß man Stempel und andre Präg-
werkzeuge bei ihm so wohl verwahrt gefun-
den, konnte durch seine, immer im allgemein-
sten Ausdruck gemachte Versicherung: daß er
nicht wisse noch begreifen könne, wo sie her-
gekommen? nicht widerlegt werden. Auch
hatte man von der Betrügerei seines Bedien-
ten immer noch kein recht gültiges Zeugniß.

du Moulin wollte der Verdacht (wenigſtens
bei vielen im Volk) noch nicht verſchwinden.
Daß jene ſpaͤter Verhafteten ſchuldig waͤren,
zweifelte man keinesweges; aber daß die An-
klage gegen ſie blos angeſtellt worden ſei, um
den eben ſo ſchuldigen du Moulin zu retten,
glaubte man allerdings. Den Umſtand, daß
man falſches Gold nicht nur zerſtreut, ſon-
dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange-
troffen, konnte er noch zur Noth durch den
Vorwand entkraͤften: daß er es in Geldzah-
lungen von Unbekannten, an welche er ſich nicht
mehr zu halten wiſſe, empfangen, und nach-
her ausgeklaubt habe. Doch der uͤble Um-
ſtand, daß man Stempel und andre Praͤg-
werkzeuge bei ihm ſo wohl verwahrt gefun-
den, konnte durch ſeine, immer im allgemein-
ſten Ausdruck gemachte Verſicherung: daß er
nicht wiſſe noch begreifen koͤnne, wo ſie her-
gekommen? nicht widerlegt werden. Auch
hatte man von der Betruͤgerei ſeines Bedien-
ten immer noch kein recht guͤltiges Zeugniß.

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[189/0197] du Moulin wollte der Verdacht (wenigſtens bei vielen im Volk) noch nicht verſchwinden. Daß jene ſpaͤter Verhafteten ſchuldig waͤren, zweifelte man keinesweges; aber daß die An- klage gegen ſie blos angeſtellt worden ſei, um den eben ſo ſchuldigen du Moulin zu retten, glaubte man allerdings. Den Umſtand, daß man falſches Gold nicht nur zerſtreut, ſon- dern auch in ganzen Haufen bei ihm ange- troffen, konnte er noch zur Noth durch den Vorwand entkraͤften: daß er es in Geldzah- lungen von Unbekannten, an welche er ſich nicht mehr zu halten wiſſe, empfangen, und nach- her ausgeklaubt habe. Doch der uͤble Um- ſtand, daß man Stempel und andre Praͤg- werkzeuge bei ihm ſo wohl verwahrt gefun- den, konnte durch ſeine, immer im allgemein- ſten Ausdruck gemachte Verſicherung: daß er nicht wiſſe noch begreifen koͤnne, wo ſie her- gekommen? nicht widerlegt werden. Auch hatte man von der Betruͤgerei ſeines Bedien- ten immer noch kein recht guͤltiges Zeugniß.

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Zitationshilfe: Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/197>, abgerufen am 23.11.2024.