Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796.von Elsassischer wenigstens zum Scheine; von Elſaſſiſcher wenigſtens zum Scheine; <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0302" n="294"/> von Elſaſſiſcher wenigſtens zum Scheine;<lb/> denn das erſte, aͤltere Recht jener Regierung<lb/> auf den Verbrecher war wohl unleugbar. Bald<lb/> wich daher auch dieſer Widerſpruch. R. wur-<lb/> de in Ketten und Banden nach ſeiner Vater-<lb/> ſtadt abgefuͤhrt. — Jn einem Stuͤcke hatte<lb/> man doch bei dieſem Verfahren merklich ge-<lb/> fehlt! Haͤtte man R. gleich bei ſeiner Ver-<lb/> haftung <hi rendition="#g">genau</hi> verhoͤrt; uͤber alle Umſtaͤnde<lb/> ſeiner That puͤnktlich befragt, haarklein wuͤrde<lb/> er damals alles geſtanden, und alles noch un-<lb/> bekante ſelbſt angezeigt haben. Doch jenesVer-<lb/> hoͤr war nur ein ſogenanntes <hi rendition="#g">vorlaͤufiges</hi><lb/> geweſen. Sobald er geſtanden, daß erR. heiße,<lb/> aus N—g gebuͤrtig, wegen Ermordung jener<lb/> Witwe fluͤchtig, und Entwender von einem an-<lb/> ſehnlichen Theil ihres Vermoͤgens ſei; ſobald<lb/> hatte man abgebrochen; hatte geglaubt, man<lb/> wiſſe nun genug; das Weitere werde man ſchon<lb/> Zeit genug zuN—g ſelbſt ihm abfragen. Einige<lb/> Wochen waren ſeitdem mit Schreibereien hin<lb/> und her nuzlos zugebracht worden. Jn ſei-<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [294/0302]
von Elſaſſiſcher wenigſtens zum Scheine;
denn das erſte, aͤltere Recht jener Regierung
auf den Verbrecher war wohl unleugbar. Bald
wich daher auch dieſer Widerſpruch. R. wur-
de in Ketten und Banden nach ſeiner Vater-
ſtadt abgefuͤhrt. — Jn einem Stuͤcke hatte
man doch bei dieſem Verfahren merklich ge-
fehlt! Haͤtte man R. gleich bei ſeiner Ver-
haftung genau verhoͤrt; uͤber alle Umſtaͤnde
ſeiner That puͤnktlich befragt, haarklein wuͤrde
er damals alles geſtanden, und alles noch un-
bekante ſelbſt angezeigt haben. Doch jenesVer-
hoͤr war nur ein ſogenanntes vorlaͤufiges
geweſen. Sobald er geſtanden, daß erR. heiße,
aus N—g gebuͤrtig, wegen Ermordung jener
Witwe fluͤchtig, und Entwender von einem an-
ſehnlichen Theil ihres Vermoͤgens ſei; ſobald
hatte man abgebrochen; hatte geglaubt, man
wiſſe nun genug; das Weitere werde man ſchon
Zeit genug zuN—g ſelbſt ihm abfragen. Einige
Wochen waren ſeitdem mit Schreibereien hin
und her nuzlos zugebracht worden. Jn ſei-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |