dre hat er aus Quellen entlehnt, die man in dieser Rücksicht wenig kennt; und noch andre hat er aus ursprünglicher Weitläuftigkeit glück- lich zusammengedrängt. -- Da nun, meines Wissens, von diesem Büchlein nie eine teutsche Uebersezzung erschienen ist; da ich sogar zweifle, ob es in die vollständige Original-Sammlung aufgenommen worden; -- wenigstens habe ich es in derjenigen, die 1775 zu London erschien, und die alle übrigen gerichtlichen Schriften vom Fielding enthält, vergebens gesucht; -- so glaub' ich doch meine Zeit nicht ganz unrecht verwandt, meinen Lesern keinen Stof zu bil- liger Beschwerde gegeben zu haben, wenn ich von jenen drei und dreißig Geschichten vierzehn, die mir die merkwürdigsten schienen, hier aus- hebe. An Fieldings Ausdrücke hab' ich mich nicht allemal ängstlich gehalten; That- sachen hingegen keine einzige verändert. An- merkungen konnt' ich einigemal, (zumal bei ita- lienischer und französischer Justiz,) nur mit Mühe, -- und zwei oder dreimal auch troz solcher nicht, -- ganz zurückhalten.
dre hat er aus Quellen entlehnt, die man in dieſer Ruͤckſicht wenig kennt; und noch andre hat er aus urſpruͤnglicher Weitlaͤuftigkeit gluͤck- lich zuſammengedraͤngt. — Da nun, meines Wiſſens, von dieſem Buͤchlein nie eine teutſche Ueberſezzung erſchienen iſt; da ich ſogar zweifle, ob es in die vollſtaͤndige Original-Sammlung aufgenommen worden; — wenigſtens habe ich es in derjenigen, die 1775 zu London erſchien, und die alle uͤbrigen gerichtlichen Schriften vom Fielding enthaͤlt, vergebens geſucht; — ſo glaub' ich doch meine Zeit nicht ganz unrecht verwandt, meinen Leſern keinen Stof zu bil- liger Beſchwerde gegeben zu haben, wenn ich von jenen drei und dreißig Geſchichten vierzehn, die mir die merkwuͤrdigſten ſchienen, hier aus- hebe. An Fieldings Ausdruͤcke hab' ich mich nicht allemal aͤngſtlich gehalten; That- ſachen hingegen keine einzige veraͤndert. An- merkungen konnt' ich einigemal, (zumal bei ita- lieniſcher und franzoͤſiſcher Juſtiz,) nur mit Muͤhe, — und zwei oder dreimal auch troz ſolcher nicht, — ganz zuruͤckhalten.
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dre hat er aus Quellen entlehnt, die man in
dieſer Ruͤckſicht wenig kennt; und noch andre
hat er aus urſpruͤnglicher Weitlaͤuftigkeit gluͤck-
lich zuſammengedraͤngt. — Da nun, meines
Wiſſens, von dieſem Buͤchlein nie eine teutſche
Ueberſezzung erſchienen iſt; da ich ſogar zweifle,
ob es in die vollſtaͤndige Original-Sammlung
aufgenommen worden; — wenigſtens habe ich
es in derjenigen, die 1775 zu London erſchien,
und die alle uͤbrigen gerichtlichen Schriften vom
Fielding enthaͤlt, vergebens geſucht; — ſo
glaub' ich doch meine Zeit nicht ganz unrecht
verwandt, meinen Leſern keinen Stof zu bil-
liger Beſchwerde gegeben zu haben, wenn ich
von jenen drei und dreißig Geſchichten vierzehn,
die mir die merkwuͤrdigſten ſchienen, hier aus-
hebe. An Fieldings Ausdruͤcke hab' ich
mich nicht allemal aͤngſtlich gehalten; That-
ſachen hingegen keine einzige veraͤndert. An-
merkungen konnt' ich einigemal, (zumal bei ita-
lieniſcher und franzoͤſiſcher Juſtiz,) nur mit
Muͤhe, — und zwei oder dreimal auch troz
ſolcher nicht, — ganz zuruͤckhalten.
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Meißner, August Gottlieb: Kriminal Geschichten. Wien, 1796, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meissner_krimi_1796/341>, abgerufen am 23.11.2024.
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