Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.sie gefunden. Noch gehören vielleicht Jahrhun- die "Absicht hat, ist eine Gesellschaft, der der Lan-
"desherr Schutz und Gerechtigkeit schuldig ist. "Ihnen diese versagen, um auch die beste Re- "ligion zu begünstigen, wäre wider den Geist "der wahren Gottseligkeit." "In Rücksicht auf die bürgerlichen Rechte "sind alle Religionsgenossen einander gleich, "diejenigen allein ausgenommen, deren Meinun- "gen den Grundsätzen der menschlichen und der "bürgerlichen Pflichten zuwider laufen. Eine "solche Religion kann in dem Staate auf keine "Rechte Anspruch machen. Diejenigen, welche "das Unglück haben, ihr zugethan zu seyn, kön- "nen nur Duldung erwarten, so lange sie nicht "durch ungerechte und schädliche Handlungen "die gesellschaftliche Ordnung stöhren. Wenn sie "dieses thun, müssen sie gestraft werden, nicht "für ihre Meinungen; sondern für ihre "Thaten." Was aber im vorhergebenden (Seite 423) von einer falschen Meinung, in Absicht auf die Zwischenhände in der Handlung, gesagt wird, die ich dem Verf. der Ephemeriden mit Unrecht zuschreiben soll, verhält sich in Wahrheit ganz anders. Nicht Hr. Iselin; sondern ein anderer, sonst einsichtsvoller Schriftsteller, hat in den Ephe- ſie gefunden. Noch gehoͤren vielleicht Jahrhun- die „Abſicht hat, iſt eine Geſellſchaft, der der Lan-
„desherr Schutz und Gerechtigkeit ſchuldig iſt. „Ihnen dieſe verſagen, um auch die beſte Re- „ligion zu beguͤnſtigen, waͤre wider den Geiſt „der wahren Gottſeligkeit.“ „In Ruͤckſicht auf die buͤrgerlichen Rechte „ſind alle Religionsgenoſſen einander gleich, „diejenigen allein ausgenommen, deren Meinun- „gen den Grundſaͤtzen der menſchlichen und der „buͤrgerlichen Pflichten zuwider laufen. Eine „ſolche Religion kann in dem Staate auf keine „Rechte Anſpruch machen. Diejenigen, welche „das Ungluͤck haben, ihr zugethan zu ſeyn, koͤn- „nen nur Duldung erwarten, ſo lange ſie nicht „durch ungerechte und ſchaͤdliche Handlungen „die geſellſchaftliche Ordnung ſtoͤhren. Wenn ſie „dieſes thun, muͤſſen ſie geſtraft werden, nicht „für ihre Meinungen; ſondern für ihre „Thaten.“ Was aber im vorhergebenden (Seite 423) von einer falſchen Meinung, in Abſicht auf die Zwiſchenhaͤnde in der Handlung, geſagt wird, die ich dem Verf. der Ephemeriden mit Unrecht zuſchreiben ſoll, verhaͤlt ſich in Wahrheit ganz anders. Nicht Hr. Iſelin; ſondern ein anderer, ſonſt einſichtsvoller Schriftſteller, hat in den Ephe- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0110" n="8"/> ſie gefunden. Noch gehoͤren vielleicht Jahrhun-<lb/> derte von Cultur und Vorbereitung dazu, bevor<lb/> <fw place="bottom" type="catch">die</fw><lb/><note next="#seg2pn_6_4" xml:id="seg2pn_6_3" prev="#seg2pn_6_2" place="foot" n="*)"><p>„Abſicht hat, iſt eine Geſellſchaft, der der Lan-<lb/> „desherr Schutz und Gerechtigkeit ſchuldig iſt.<lb/> „Ihnen dieſe verſagen, um auch die beſte Re-<lb/> „ligion zu beguͤnſtigen, waͤre wider den Geiſt<lb/> „der wahren Gottſeligkeit.“</p><lb/><p>„In Ruͤckſicht auf die buͤrgerlichen Rechte<lb/> „ſind alle Religionsgenoſſen einander gleich,<lb/> „diejenigen allein ausgenommen, deren Meinun-<lb/> „gen den Grundſaͤtzen der menſchlichen und der<lb/> „buͤrgerlichen Pflichten zuwider laufen. Eine<lb/> „ſolche Religion kann in dem Staate auf keine<lb/> „Rechte Anſpruch machen. Diejenigen, welche<lb/> „das Ungluͤck haben, ihr zugethan zu ſeyn, koͤn-<lb/> „nen nur Duldung erwarten, ſo lange ſie nicht<lb/> „durch ungerechte und ſchaͤdliche Handlungen<lb/> „die geſellſchaftliche Ordnung ſtoͤhren. Wenn ſie<lb/> „dieſes thun, muͤſſen ſie geſtraft werden, nicht<lb/> „<hi rendition="#fr">für ihre Meinungen; ſondern für ihre<lb/> „Thaten</hi>.“ Was aber im vorhergebenden (Seite<lb/> 423) von einer falſchen Meinung, in Abſicht auf<lb/> die Zwiſchenhaͤnde in der Handlung, geſagt wird,<lb/> die ich dem Verf. der Ephemeriden mit Unrecht<lb/> zuſchreiben ſoll, verhaͤlt ſich in Wahrheit ganz<lb/> anders. Nicht Hr. Iſelin; ſondern ein anderer,<lb/> ſonſt einſichtsvoller Schriftſteller, hat in den</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Ephe-</fw></note><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [8/0110]
ſie gefunden. Noch gehoͤren vielleicht Jahrhun-
derte von Cultur und Vorbereitung dazu, bevor
die
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*) „Abſicht hat, iſt eine Geſellſchaft, der der Lan-
„desherr Schutz und Gerechtigkeit ſchuldig iſt.
„Ihnen dieſe verſagen, um auch die beſte Re-
„ligion zu beguͤnſtigen, waͤre wider den Geiſt
„der wahren Gottſeligkeit.“
„In Ruͤckſicht auf die buͤrgerlichen Rechte
„ſind alle Religionsgenoſſen einander gleich,
„diejenigen allein ausgenommen, deren Meinun-
„gen den Grundſaͤtzen der menſchlichen und der
„buͤrgerlichen Pflichten zuwider laufen. Eine
„ſolche Religion kann in dem Staate auf keine
„Rechte Anſpruch machen. Diejenigen, welche
„das Ungluͤck haben, ihr zugethan zu ſeyn, koͤn-
„nen nur Duldung erwarten, ſo lange ſie nicht
„durch ungerechte und ſchaͤdliche Handlungen
„die geſellſchaftliche Ordnung ſtoͤhren. Wenn ſie
„dieſes thun, muͤſſen ſie geſtraft werden, nicht
„für ihre Meinungen; ſondern für ihre
„Thaten.“ Was aber im vorhergebenden (Seite
423) von einer falſchen Meinung, in Abſicht auf
die Zwiſchenhaͤnde in der Handlung, geſagt wird,
die ich dem Verf. der Ephemeriden mit Unrecht
zuſchreiben ſoll, verhaͤlt ſich in Wahrheit ganz
anders. Nicht Hr. Iſelin; ſondern ein anderer,
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