Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.Nun sind die Eltern zwar auch im Stan- Wer ein zur Glückseligkeit fähiges We- in C 4
Nun ſind die Eltern zwar auch im Stan- Wer ein zur Gluͤckſeligkeit faͤhiges We- in C 4
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Nun ſind die Eltern zwar auch im Stan-
de der Natur gegen ihre Kinder zu gewiſſen
Dingen aͤuſſerlich verpflichtet, und koͤnte
man glauben, daß dieſes eine poſitive Pflicht
ſey, die ohne allen Vertrag, nach den ewi-
gen Geſetzen der Weisheit und Guͤte er-
zwungen werden koͤnnte. Allein mich duͤnkt,
das Zwangsrecht zur Erziehung der Kin-
der komme im Stande der Natur blos
den Eltern ſelbſt, einem gegen den an-
dern, keinem dritten aber zu, der ſich
etwa der Kinder annehmen und die Er-
ziehung von den Eltern erpreſſen wollte.
Niemand iſt im Stande der Natur be-
ſugt, die Eltern zur Erziehung ihrer Kin-
der mit Gewalt anzuhalten. Daß aber die
Eltern ſelbſt gegen einander dieſes Zwangs-
recht haben, fließet aus der Verabre-
dung, die ſie, obſchon nicht in Worten,
doch durch die Handlung ſelbſt, getroffen
zu haben, vorausgeſetzt wird.
Wer ein zur Gluͤckſeligkeit faͤhiges We-
ſen hervorbringen hilft, iſt nach dem Geſetze
der Natur verbunden, die Gluͤckſeligkeit
deſſelben zu befoͤrdern, ſo lange es ſelbſt noch
in
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