Mendelssohn, Moses: Jerusalem oder über religiöse Macht und Judenthum. Berlin, 1783.viel, wenn und zum Besten wessen von sei- Sobald dieser Unabhängige einmal ein schehen,
viel, wenn und zum Beſten weſſen von ſei- Sobald dieſer Unabhaͤngige einmal ein ſchehen,
<TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0053" n="47"/> viel, wenn und zum Beſten weſſen von ſei-<lb/> nen Nebenmenſchen er einiges von dieſen<lb/> Guͤtern, das ihm entbehrlich iſt, ablaſſen<lb/> will. Alle ſeine Nebenmenſchen haben blos<lb/> auf ſeinen Ueberfluß ein unvollkommenes<lb/> Recht, ein <hi rendition="#fr">Recht zu</hi> bitten, und er, der<lb/> unumſchraͤnkte Herr traͤgt die <hi rendition="#fr">Gewiſſens-<lb/> pflicht</hi>, einen Theil ſeiner Guͤter dem <hi rendition="#fr">Wohl-<lb/> wollen</hi> zu widmen; ja bisweilen iſt er ver-<lb/> bunden, ſeinen <hi rendition="#fr">Eigengebrauch</hi> ſo gar dem<lb/> Wohlwollen aufzuopfern; in ſo weit die<lb/> Ausuͤbung des Wohlwollens gluͤcklicher<lb/> macht, als Eigennutz. Nur muß dieſe<lb/> Aufopferung eigenes Willens und aus<lb/> freiem Triebe geſchehen. Alles dieſes ſchei-<lb/> net keinen Zweifel mehr zu leiden. Allein<lb/> ich thue einen Schritt weiter.</p><lb/> <p>Sobald dieſer Unabhaͤngige einmal ein<lb/> Urtheil gefaͤllt hat; ſo muß es guͤltig ſeyn.<lb/> Habe ich im Stande der Natur den Fall<lb/> entſchieden, wem, wenn und wie viel ich<lb/> von dem Meinigen uͤberlaſſen will; habe<lb/> ich dieſen meinen freien Entſchluß hinlaͤng-<lb/> lich zu erkennen gegeben, und mein Naͤch-<lb/> ſter, dem zum Beſten der Ausſpruch ge-<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſchehen,</fw><lb/></p> </body> </text> </TEI> [47/0053]
viel, wenn und zum Beſten weſſen von ſei-
nen Nebenmenſchen er einiges von dieſen
Guͤtern, das ihm entbehrlich iſt, ablaſſen
will. Alle ſeine Nebenmenſchen haben blos
auf ſeinen Ueberfluß ein unvollkommenes
Recht, ein Recht zu bitten, und er, der
unumſchraͤnkte Herr traͤgt die Gewiſſens-
pflicht, einen Theil ſeiner Guͤter dem Wohl-
wollen zu widmen; ja bisweilen iſt er ver-
bunden, ſeinen Eigengebrauch ſo gar dem
Wohlwollen aufzuopfern; in ſo weit die
Ausuͤbung des Wohlwollens gluͤcklicher
macht, als Eigennutz. Nur muß dieſe
Aufopferung eigenes Willens und aus
freiem Triebe geſchehen. Alles dieſes ſchei-
net keinen Zweifel mehr zu leiden. Allein
ich thue einen Schritt weiter.
Sobald dieſer Unabhaͤngige einmal ein
Urtheil gefaͤllt hat; ſo muß es guͤltig ſeyn.
Habe ich im Stande der Natur den Fall
entſchieden, wem, wenn und wie viel ich
von dem Meinigen uͤberlaſſen will; habe
ich dieſen meinen freien Entſchluß hinlaͤng-
lich zu erkennen gegeben, und mein Naͤch-
ſter, dem zum Beſten der Ausſpruch ge-
ſchehen,
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