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Menger, Carl: Die Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien, 1884.

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der Darstellung, auch in den grundlegenden methodi-
schen Erörterungen wurden nur zu oft die Grenzen der
beiden obigen fundamental verschiedenen Richtungen
der Forschung verkannt, ja diese Verirrung als ein
epochemachender Fortschritt unserer Wissenschaft
gekennzeichnet.

Noch in einer dritten Beziehung glaubte ich in
den methodischen Grundsätzen der historischen Schule
einen Irrthum zu erkennen. Selbst diejenigen Anhänger
dieser Schule, welche die selbstständige Bedeutung der
theoretischen Volkswirthschaftslehre nicht schlechtweg
leugnen, also neben historisch-statistischen Studien und
socialpolitischen Forschungen die Berechtigung einer
Wissenschaft von den "Gesetzen" der Volkswirthschaft
zugestehen, selbst diese Anhänger der historischen
Schule deutscher Volkswirthe schienen mir von grober
Einseitigkeit in ihrer Auffassung der theoretischen
Volkswirthschaftslehre nicht völlig frei zu sein, indem
sie nicht allen dem Gebiete der Volkswirthschaft
adäquaten, sondern nur gewissen mit historisch-
statistischen Studien in engerer Beziehung stehenden
Richtungen der theoretischen Forschung (der Philoso-
phie der Wirthschaftsgeschichte u. s. f.) die Berechtigung
zuerkannten *), allen übrigen aber, darunter solchen
von der fundamentalsten Bedeutung, mit unbegründeter
Geringschätzung entgegentraten. **)

*) Vgl. hiezu die sachgemässen Ausführungen von
H. Dietzel a. a. O. S. 31 ff.
**) "Beide Richtungen (die historische und die organische),
besonders aber die historische, gewannen in Deutschland rasch
Boden und heutzutage dominiren sie die deutsche Wissenschaft
fast ganz. Die Art, in der sie ihre Herrschaft ausüben, ist,
was man nicht läugnen kann, wenig duldsam. Jede von der
herrschenden einigermassen abweichende Richtung der For-

der Darstellung, auch in den grundlegenden methodi-
schen Erörterungen wurden nur zu oft die Grenzen der
beiden obigen fundamental verschiedenen Richtungen
der Forschung verkannt, ja diese Verirrung als ein
epochemachender Fortschritt unserer Wissenschaft
gekennzeichnet.

Noch in einer dritten Beziehung glaubte ich in
den methodischen Grundsätzen der historischen Schule
einen Irrthum zu erkennen. Selbst diejenigen Anhänger
dieser Schule, welche die selbstständige Bedeutung der
theoretischen Volkswirthschaftslehre nicht schlechtweg
leugnen, also neben historisch-statistischen Studien und
socialpolitischen Forschungen die Berechtigung einer
Wissenschaft von den „Gesetzen“ der Volkswirthschaft
zugestehen, selbst diese Anhänger der historischen
Schule deutscher Volkswirthe schienen mir von grober
Einseitigkeit in ihrer Auffassung der theoretischen
Volkswirthschaftslehre nicht völlig frei zu sein, indem
sie nicht allen dem Gebiete der Volkswirthschaft
adäquaten, sondern nur gewissen mit historisch-
statistischen Studien in engerer Beziehung stehenden
Richtungen der theoretischen Forschung (der Philoso-
phie der Wirthschaftsgeschichte u. s. f.) die Berechtigung
zuerkannten *), allen übrigen aber, darunter solchen
von der fundamentalsten Bedeutung, mit unbegründeter
Geringschätzung entgegentraten. **)

*) Vgl. hiezu die sachgemässen Ausführungen von
H. Dietzel a. a. O. S. 31 ff.
**) „Beide Richtungen (die historische und die organische),
besonders aber die historische, gewannen in Deutschland rasch
Boden und heutzutage dominiren sie die deutsche Wissenschaft
fast ganz. Die Art, in der sie ihre Herrschaft ausüben, ist,
was man nicht läugnen kann, wenig duldsam. Jede von der
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[14/0030] der Darstellung, auch in den grundlegenden methodi- schen Erörterungen wurden nur zu oft die Grenzen der beiden obigen fundamental verschiedenen Richtungen der Forschung verkannt, ja diese Verirrung als ein epochemachender Fortschritt unserer Wissenschaft gekennzeichnet. Noch in einer dritten Beziehung glaubte ich in den methodischen Grundsätzen der historischen Schule einen Irrthum zu erkennen. Selbst diejenigen Anhänger dieser Schule, welche die selbstständige Bedeutung der theoretischen Volkswirthschaftslehre nicht schlechtweg leugnen, also neben historisch-statistischen Studien und socialpolitischen Forschungen die Berechtigung einer Wissenschaft von den „Gesetzen“ der Volkswirthschaft zugestehen, selbst diese Anhänger der historischen Schule deutscher Volkswirthe schienen mir von grober Einseitigkeit in ihrer Auffassung der theoretischen Volkswirthschaftslehre nicht völlig frei zu sein, indem sie nicht allen dem Gebiete der Volkswirthschaft adäquaten, sondern nur gewissen mit historisch- statistischen Studien in engerer Beziehung stehenden Richtungen der theoretischen Forschung (der Philoso- phie der Wirthschaftsgeschichte u. s. f.) die Berechtigung zuerkannten *), allen übrigen aber, darunter solchen von der fundamentalsten Bedeutung, mit unbegründeter Geringschätzung entgegentraten. **) *) Vgl. hiezu die sachgemässen Ausführungen von H. Dietzel a. a. O. S. 31 ff. **) „Beide Richtungen (die historische und die organische), besonders aber die historische, gewannen in Deutschland rasch Boden und heutzutage dominiren sie die deutsche Wissenschaft fast ganz. Die Art, in der sie ihre Herrschaft ausüben, ist, was man nicht läugnen kann, wenig duldsam. Jede von der herrschenden einigermassen abweichende Richtung der For-

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Die Irrthümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie. Wien, 1884, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_historismus_1884/30>, abgerufen am 21.11.2024.