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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
werden. Steigt der voraussichtliche Werth eines Gutes niederer
Ordnung in einem kommenden Zeitraume, so steigt auch unter
sonst gleichen Verhältnissen der Werth derjenigen Güter höherer
Ordnung, deren Besitz uns die Verfügung über die obigen Güter
in dem in Rede stehenden Zeitraume sichert, während das Steigen
oder Fallen des Werthes eines Gutes niederer Ordnung in der
Gegenwart in keinem nothwendigen ursächlichen Zusammenhange
mit dem Steigen oder Fallen des Werthes der entsprechenden
uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung steht.

Es ist demnach auch nicht der Werth der Güter niederer
Ordnung in der Gegenwart, wornach sich der Werth der ent-
sprechenden Güter höherer Ordnung richtet, sondern vielmehr
unter allen Umständen der voraussichtliche Werth des Productes,
welcher das massgebende Princip des Werthes der bezüglichen
Güter höherer Ordnung ist *).


*) Zunächst und unmittelbar hat nur die Befriedigung unserer Bedürf-
nisse für uns eine Bedeutung, und findet diese letztere in jedem concreten
Falle ihr Mass in der Wichtigkeit der bezüglichen Bedürfnissbefriedigung für
unser Leben und unsere Wohlfahrt. Diese Bedeutung, und zwar in ihrer
quantitativen Bestimmtheit, übertragen wir zunächst auf jene concreten Güter,
von welchen wir, in der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse un-
mittelbar abhängig zu sein, uns bewusst sind, das ist auf die ökonomischen
Güter erster Ordnung, nach den im vorigen Abschnitte dargelegten Grund-
sätzen. Wo immer aber unser Bedarf durch Güter erster Ordnung nicht, oder
nicht vollständig gedeckt ist, das ist in allen Fällen, wo die Güter erster
Ordnung eben Werth für uns erlangen, greifen wir in dem Bestreben unsere
Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen nach den entsprechenden
Gütern der nächst höheren Ordnung und übertragen den Werth der Güter
erster Ordnung, fortschreitend auf die Güter zweiter, dritter und höherer
Ordnung überall dort, wo auch diese letztern den ökonomischen Charakter
aufweisen. Auch der Werth der Güter höherer Ordnung ist demnach in
letzter Reihe nichts anderes, als eine besondere Erscheinungsform jener Be-
deutung, welche wir unserem eigenen Leben und unserer Wohlfahrt beimessen,
und das massgebende Moment desselben, gleichwie bei den Gütern erster Ord-
nung, in letzter Reihe lediglich die Bedeutung, welche jene Bedürfnissbefrie-
digungen für uns haben, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung über
die Güter höherer Ordnung, deren Werth in Frage ist, abhängig zu sein uns
bewusst sind. Der Causalnexus der Güter bewirkt indess, dass der Werth der
Güter höherer Ordnung sein Mass nicht unmittelbar in der voraussichtlichen
Bedeutung der endlichen Bedürfnissbefriedigung, sondern zunächst in dem
voraussichtlichen Werthe der entsprechenden Güter niederer Ordnung findet.

Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt.
werden. Steigt der voraussichtliche Werth eines Gutes niederer
Ordnung in einem kommenden Zeitraume, so steigt auch unter
sonst gleichen Verhältnissen der Werth derjenigen Güter höherer
Ordnung, deren Besitz uns die Verfügung über die obigen Güter
in dem in Rede stehenden Zeitraume sichert, während das Steigen
oder Fallen des Werthes eines Gutes niederer Ordnung in der
Gegenwart in keinem nothwendigen ursächlichen Zusammenhange
mit dem Steigen oder Fallen des Werthes der entsprechenden
uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung steht.

Es ist demnach auch nicht der Werth der Güter niederer
Ordnung in der Gegenwart, wornach sich der Werth der ent-
sprechenden Güter höherer Ordnung richtet, sondern vielmehr
unter allen Umständen der voraussichtliche Werth des Productes,
welcher das massgebende Princip des Werthes der bezüglichen
Güter höherer Ordnung ist *).


*) Zunächst und unmittelbar hat nur die Befriedigung unserer Bedürf-
nisse für uns eine Bedeutung, und findet diese letztere in jedem concreten
Falle ihr Mass in der Wichtigkeit der bezüglichen Bedürfnissbefriedigung für
unser Leben und unsere Wohlfahrt. Diese Bedeutung, und zwar in ihrer
quantitativen Bestimmtheit, übertragen wir zunächst auf jene concreten Güter,
von welchen wir, in der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse un-
mittelbar abhängig zu sein, uns bewusst sind, das ist auf die ökonomischen
Güter erster Ordnung, nach den im vorigen Abschnitte dargelegten Grund-
sätzen. Wo immer aber unser Bedarf durch Güter erster Ordnung nicht, oder
nicht vollständig gedeckt ist, das ist in allen Fällen, wo die Güter erster
Ordnung eben Werth für uns erlangen, greifen wir in dem Bestreben unsere
Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen nach den entsprechenden
Gütern der nächst höheren Ordnung und übertragen den Werth der Güter
erster Ordnung, fortschreitend auf die Güter zweiter, dritter und höherer
Ordnung überall dort, wo auch diese letztern den ökonomischen Charakter
aufweisen. Auch der Werth der Güter höherer Ordnung ist demnach in
letzter Reihe nichts anderes, als eine besondere Erscheinungsform jener Be-
deutung, welche wir unserem eigenen Leben und unserer Wohlfahrt beimessen,
und das massgebende Moment desselben, gleichwie bei den Gütern erster Ord-
nung, in letzter Reihe lediglich die Bedeutung, welche jene Bedürfnissbefrie-
digungen für uns haben, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung über
die Güter höherer Ordnung, deren Werth in Frage ist, abhängig zu sein uns
bewusst sind. Der Causalnexus der Güter bewirkt indess, dass der Werth der
Güter höherer Ordnung sein Mass nicht unmittelbar in der voraussichtlichen
Bedeutung der endlichen Bedürfnissbefriedigung, sondern zunächst in dem
voraussichtlichen Werthe der entsprechenden Güter niederer Ordnung findet.
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[126/0144] Die Gesetze, nach welchen sich der Werth der Güter regelt. werden. Steigt der voraussichtliche Werth eines Gutes niederer Ordnung in einem kommenden Zeitraume, so steigt auch unter sonst gleichen Verhältnissen der Werth derjenigen Güter höherer Ordnung, deren Besitz uns die Verfügung über die obigen Güter in dem in Rede stehenden Zeitraume sichert, während das Steigen oder Fallen des Werthes eines Gutes niederer Ordnung in der Gegenwart in keinem nothwendigen ursächlichen Zusammenhange mit dem Steigen oder Fallen des Werthes der entsprechenden uns in der Gegenwart verfügbaren Güter höherer Ordnung steht. Es ist demnach auch nicht der Werth der Güter niederer Ordnung in der Gegenwart, wornach sich der Werth der ent- sprechenden Güter höherer Ordnung richtet, sondern vielmehr unter allen Umständen der voraussichtliche Werth des Productes, welcher das massgebende Princip des Werthes der bezüglichen Güter höherer Ordnung ist *). *) Zunächst und unmittelbar hat nur die Befriedigung unserer Bedürf- nisse für uns eine Bedeutung, und findet diese letztere in jedem concreten Falle ihr Mass in der Wichtigkeit der bezüglichen Bedürfnissbefriedigung für unser Leben und unsere Wohlfahrt. Diese Bedeutung, und zwar in ihrer quantitativen Bestimmtheit, übertragen wir zunächst auf jene concreten Güter, von welchen wir, in der Befriedigung der betreffenden Bedürfnisse un- mittelbar abhängig zu sein, uns bewusst sind, das ist auf die ökonomischen Güter erster Ordnung, nach den im vorigen Abschnitte dargelegten Grund- sätzen. Wo immer aber unser Bedarf durch Güter erster Ordnung nicht, oder nicht vollständig gedeckt ist, das ist in allen Fällen, wo die Güter erster Ordnung eben Werth für uns erlangen, greifen wir in dem Bestreben unsere Bedürfnisse möglichst vollständig zu befriedigen nach den entsprechenden Gütern der nächst höheren Ordnung und übertragen den Werth der Güter erster Ordnung, fortschreitend auf die Güter zweiter, dritter und höherer Ordnung überall dort, wo auch diese letztern den ökonomischen Charakter aufweisen. Auch der Werth der Güter höherer Ordnung ist demnach in letzter Reihe nichts anderes, als eine besondere Erscheinungsform jener Be- deutung, welche wir unserem eigenen Leben und unserer Wohlfahrt beimessen, und das massgebende Moment desselben, gleichwie bei den Gütern erster Ord- nung, in letzter Reihe lediglich die Bedeutung, welche jene Bedürfnissbefrie- digungen für uns haben, rücksichtlich welcher wir von der Verfügung über die Güter höherer Ordnung, deren Werth in Frage ist, abhängig zu sein uns bewusst sind. Der Causalnexus der Güter bewirkt indess, dass der Werth der Güter höherer Ordnung sein Mass nicht unmittelbar in der voraussichtlichen Bedeutung der endlichen Bedürfnissbefriedigung, sondern zunächst in dem voraussichtlichen Werthe der entsprechenden Güter niederer Ordnung findet.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/144>, abgerufen am 21.11.2024.