Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches. schütten könnte, ohne in der Befriedigung seiner Bedürfnissegeschädigt zu werden, nehmen wir vielmehr an, dass jeder der beiden Landleute die ganze seiner Verfügung unterstehende Quantität des betreffenden Gutes doch irgendwie nutzbringend für sich und sein Hauswesen verwenden könnte. Setzen wir z. B. den Fall, dass der erstere Landwirth seinen Die allgemeinste Fassung jenes Verhältnisses, das wir hier Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches. schütten könnte, ohne in der Befriedigung seiner Bedürfnissegeschädigt zu werden, nehmen wir vielmehr an, dass jeder der beiden Landleute die ganze seiner Verfügung unterstehende Quantität des betreffenden Gutes doch irgendwie nutzbringend für sich und sein Hauswesen verwenden könnte. Setzen wir z. B. den Fall, dass der erstere Landwirth seinen Die allgemeinste Fassung jenes Verhältnisses, das wir hier <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0175" n="157"/><fw place="top" type="header">Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches.</fw><lb/> schütten könnte, ohne in der Befriedigung seiner Bedürfnisse<lb/> geschädigt zu werden, nehmen wir vielmehr an, dass jeder der<lb/> beiden Landleute die ganze seiner Verfügung unterstehende<lb/> Quantität des betreffenden Gutes doch irgendwie nutzbringend<lb/> für sich und sein Hauswesen verwenden könnte.</p><lb/> <p>Setzen wir z. B. den Fall, dass der erstere Landwirth seinen<lb/> ganzen Vorrath an Getreide dadurch nutzbringend machen<lb/> könnte, dass er nach der vollständigen Vorsorge für die Be-<lb/> friedigung seiner wichtigeren Be<supplied>d</supplied>ürfnisse nach diesem Gute,<lb/> eine gewisse Quantität hievon zur Mästung seines Viehes ver-<lb/> wenden würde, während der zweite Landwirth nicht einen so<lb/> grossen Ueberfluss an Wein hätte, dass er etwa einen Theil<lb/> hievon wegschütten müsste, vielmehr die ihm verfügbare Quan-<lb/> tität dieses Gutes nur eben noch ausreichen würde, um Theil-<lb/> quantitäten hievon an seine Sclaven zur Anreizung ihrer Arbeits-<lb/> kraft zu verabfolgen: so ist kein Zweifel, dass ein bestimmtes<lb/> Quantum, z. B. ein Metzen Getreide für den ersten, ein be-<lb/> stimmtes Quantum, z. B. ein Eimer Wein für den zweiten<lb/> Landwirth, zwar nur einen geringen, aber doch immerhin irgend<lb/> einen Werth hätte, weil in mittelbarer oder unmittelbarer Weise<lb/> von einem solchen Quantum in beiden Fällen eine gewisse Be-<lb/> dürfnissbefriedigung der beiden Landleute abhängen würde. Hat<lb/> nun aber in einem solchen Falle für den ersten Landwirth eine<lb/> bestimmte Quantität, z. B. ein Metzen Getreide, einen gewissen<lb/> Werth, so ist dadurch doch keineswegs ausgeschlossen, dass eine<lb/> bestimmte Quantität, z. B. ein Eimer Wein, für ihn nicht einen<lb/> höheren Werth hätte, (indem die Genüsse, die er sich hiedurch<lb/> zu verschaffen vermöchte, für ihn eine viel höhere Bedeutung<lb/> haben würden, als die mehr oder minder reichliche Mästung<lb/> seines Viehes mit Getreide;) während wiederum für den zweiten<lb/> Landwirth ein Eimer Wein zwar gleichfalls einen gewissen Werth<lb/> hat, damit aber durchaus nicht ausgeschlossen ist, dass ein<lb/> Metzen Getreide für ihn nicht einen viel höheren Werth haben<lb/> kann, indem derselbe ihm und seiner Familie eine reichlichere<lb/> Ernährung, vielleicht gar die Vermeidung der Qualen des Hungers<lb/> sichert.</p><lb/> <p>Die allgemeinste Fassung jenes Verhältnisses, das wir hier<lb/> als die wichtigste Grundlage alles menschlichen Güterverkehres<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [157/0175]
Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches.
schütten könnte, ohne in der Befriedigung seiner Bedürfnisse
geschädigt zu werden, nehmen wir vielmehr an, dass jeder der
beiden Landleute die ganze seiner Verfügung unterstehende
Quantität des betreffenden Gutes doch irgendwie nutzbringend
für sich und sein Hauswesen verwenden könnte.
Setzen wir z. B. den Fall, dass der erstere Landwirth seinen
ganzen Vorrath an Getreide dadurch nutzbringend machen
könnte, dass er nach der vollständigen Vorsorge für die Be-
friedigung seiner wichtigeren Bedürfnisse nach diesem Gute,
eine gewisse Quantität hievon zur Mästung seines Viehes ver-
wenden würde, während der zweite Landwirth nicht einen so
grossen Ueberfluss an Wein hätte, dass er etwa einen Theil
hievon wegschütten müsste, vielmehr die ihm verfügbare Quan-
tität dieses Gutes nur eben noch ausreichen würde, um Theil-
quantitäten hievon an seine Sclaven zur Anreizung ihrer Arbeits-
kraft zu verabfolgen: so ist kein Zweifel, dass ein bestimmtes
Quantum, z. B. ein Metzen Getreide für den ersten, ein be-
stimmtes Quantum, z. B. ein Eimer Wein für den zweiten
Landwirth, zwar nur einen geringen, aber doch immerhin irgend
einen Werth hätte, weil in mittelbarer oder unmittelbarer Weise
von einem solchen Quantum in beiden Fällen eine gewisse Be-
dürfnissbefriedigung der beiden Landleute abhängen würde. Hat
nun aber in einem solchen Falle für den ersten Landwirth eine
bestimmte Quantität, z. B. ein Metzen Getreide, einen gewissen
Werth, so ist dadurch doch keineswegs ausgeschlossen, dass eine
bestimmte Quantität, z. B. ein Eimer Wein, für ihn nicht einen
höheren Werth hätte, (indem die Genüsse, die er sich hiedurch
zu verschaffen vermöchte, für ihn eine viel höhere Bedeutung
haben würden, als die mehr oder minder reichliche Mästung
seines Viehes mit Getreide;) während wiederum für den zweiten
Landwirth ein Eimer Wein zwar gleichfalls einen gewissen Werth
hat, damit aber durchaus nicht ausgeschlossen ist, dass ein
Metzen Getreide für ihn nicht einen viel höheren Werth haben
kann, indem derselbe ihm und seiner Familie eine reichlichere
Ernährung, vielleicht gar die Vermeidung der Qualen des Hungers
sichert.
Die allgemeinste Fassung jenes Verhältnisses, das wir hier
als die wichtigste Grundlage alles menschlichen Güterverkehres
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