Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches. ein solcher dadurch in Rücksicht auf die bezüglichen wirth-schaftenden Subjecte und Güter ökonomisch ausgeschlossen. §. 2. Die Grenzen des ökonomischen Tausches. Würden die einzelnen wirthschaftenden Subjecte von jeder Anders verhält es sich überall dort, wo sich Quantitäten Setzen wir den Fall, A, ein amerikanischer Blockhaus- Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches. ein solcher dadurch in Rücksicht auf die bezüglichen wirth-schaftenden Subjecte und Güter ökonomisch ausgeschlossen. §. 2. Die Grenzen des ökonomischen Tausches. Würden die einzelnen wirthschaftenden Subjecte von jeder Anders verhält es sich überall dort, wo sich Quantitäten Setzen wir den Fall, A, ein amerikanischer Blockhaus- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0178" n="160"/><fw place="top" type="header">Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches.</fw><lb/> ein solcher dadurch in Rücksicht auf die bezüglichen wirth-<lb/> schaftenden Subjecte und Güter ökonomisch ausgeschlossen.</p> </div><lb/> <div n="2"> <head>§. 2.<lb/> Die Grenzen des ökonomischen Tausches.</head><lb/> <p>Würden die einzelnen wirthschaftenden Subjecte von jeder<lb/> Güterart nur über je ein einzelnes, im Hinblick auf seine Güter-<lb/> qualität untheilbares Gut verfügen, so böte die Erforschung der<lb/> Grenze, bis zu welcher dieselben in jedem gegebenen Falle die<lb/> Tauschoperationen vorzunehmen haben würden, um sich den<lb/> höchsten ökonomischen Nutzen zuzuwenden, welcher sich unter<lb/> den obwaltenden Verhältnissen erzielen liesse, keinerlei Schwierig-<lb/> keit. Setzen wir den Fall, A besitze einen gläsernen Becher und<lb/> B einen Schmuckgegenstand aus dem gleichen Stoffe und sowohl<lb/> der erstere, als auch der letztere würde über kein weiteres<lb/> Gut derselben Art verfügen, so wären nach dem, was wir im<lb/> vorhergehenden Capitel sagten, nur zwei Eventualitäten denk-<lb/> bar: Entweder würden in Rücksicht auf die beiden obigen Güter<lb/> die Grundlagen für einen ökonomischen Tausch zwischen den<lb/> beiden in Rede stehenden Subjecten vorhanden sein, oder sie<lb/> würden mangeln. In dem letzteren Falle würde ein Austausch<lb/> jener Güter vom ökonomischen Standpunkte aus gar nicht in<lb/> Frage kommen, im ersteren aber ebensowenig ein Zweifel<lb/> darüber entstehen können, dass mit dem thatsächlich erfolgten<lb/> Austausche der beiden obigen Güter jedem weiteren Austausche<lb/> von Gütern derselben Art zwischen A und B eine natürliche<lb/> Grenze gesetzt wäre.</p><lb/> <p>Anders verhält es sich überall dort, wo sich <hi rendition="#g">Quantitäten</hi><lb/> von Gütern in der Verfügung verschiedener Personen befinden,<lb/> die sich in beliebige Theilquantitäten sondern lassen, oder aber<lb/> aus <hi rendition="#g">mehreren</hi> wenngleich auch ihrer Natur oder Bestimmung<lb/> nach untheilbaren concreten Stücken bestehen.</p><lb/> <p>Setzen wir den Fall, A, ein amerikanischer Blockhaus-<lb/> besitzer, verfüge über mehrere Pferde, besässe aber keine Kuh,<lb/> während B, ein Nachbar desselben, eine Anzahl von Kühen, aber<lb/> kein Pferd besässe. Dass in einem solchen Falle, wofern A einen<lb/> Bedarf an Milch und Milchproducten und B einen solchen an<lb/> Zugthieren hat, die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [160/0178]
Die Grundlagen und die Grenzen des ökonomischen Tausches.
ein solcher dadurch in Rücksicht auf die bezüglichen wirth-
schaftenden Subjecte und Güter ökonomisch ausgeschlossen.
§. 2.
Die Grenzen des ökonomischen Tausches.
Würden die einzelnen wirthschaftenden Subjecte von jeder
Güterart nur über je ein einzelnes, im Hinblick auf seine Güter-
qualität untheilbares Gut verfügen, so böte die Erforschung der
Grenze, bis zu welcher dieselben in jedem gegebenen Falle die
Tauschoperationen vorzunehmen haben würden, um sich den
höchsten ökonomischen Nutzen zuzuwenden, welcher sich unter
den obwaltenden Verhältnissen erzielen liesse, keinerlei Schwierig-
keit. Setzen wir den Fall, A besitze einen gläsernen Becher und
B einen Schmuckgegenstand aus dem gleichen Stoffe und sowohl
der erstere, als auch der letztere würde über kein weiteres
Gut derselben Art verfügen, so wären nach dem, was wir im
vorhergehenden Capitel sagten, nur zwei Eventualitäten denk-
bar: Entweder würden in Rücksicht auf die beiden obigen Güter
die Grundlagen für einen ökonomischen Tausch zwischen den
beiden in Rede stehenden Subjecten vorhanden sein, oder sie
würden mangeln. In dem letzteren Falle würde ein Austausch
jener Güter vom ökonomischen Standpunkte aus gar nicht in
Frage kommen, im ersteren aber ebensowenig ein Zweifel
darüber entstehen können, dass mit dem thatsächlich erfolgten
Austausche der beiden obigen Güter jedem weiteren Austausche
von Gütern derselben Art zwischen A und B eine natürliche
Grenze gesetzt wäre.
Anders verhält es sich überall dort, wo sich Quantitäten
von Gütern in der Verfügung verschiedener Personen befinden,
die sich in beliebige Theilquantitäten sondern lassen, oder aber
aus mehreren wenngleich auch ihrer Natur oder Bestimmung
nach untheilbaren concreten Stücken bestehen.
Setzen wir den Fall, A, ein amerikanischer Blockhaus-
besitzer, verfüge über mehrere Pferde, besässe aber keine Kuh,
während B, ein Nachbar desselben, eine Anzahl von Kühen, aber
kein Pferd besässe. Dass in einem solchen Falle, wofern A einen
Bedarf an Milch und Milchproducten und B einen solchen an
Zugthieren hat, die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen
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