Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Gebrauchswerth und Tauschwerth. jecte dadurch erlangen, dass diese letztern in der Befriedigung ihrerBedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig zu sein sich bewusst sind. Was aber der Erscheinung des Werthes in jedem der beiden Fälle einen besonderen Charakter verleiht, das ist der Umstand, dass die Güter für die wirthschaftenden Sub- jecte, welche über dieselben verfügen, in dem ersten Falle mit Rücksicht auf ihre directe, im zweiten Falle mit Rücksicht auf ihre indirecte Verwendung jene Bedeutung erlangen, welche wir den Güterwerth nennen, ein Unterschied, der indess für das Leben und nicht minder für unsere Wissenschaft wichtig genug ist, um die Nothwendigkeit einer besonderen Bezeichnung dieser beiden Formen der Einen allgemeinen Wertherscheinung hervortreten zu lassen und so nennen wir denn den Werth in dem ersten Falle Gebrauchswerth, im letzteren aber Tauschwerth*). *) Bernhardi sagt (Versuch einer Kritik der Gründe etc., 1849,
S. 79): Es sei in neuerer Zeit mehrfach hervorgehoben worden, dass schon Aristoteles (Pol. I, 6) den Unterschied zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe gekannt hätte; A. Smith habe dieselben indess un- abhängig vom griechischen Weisen scharf gesondert. Dagegen ist nun zu bemerken, dass der grössere Theil der berühmt gewordenen Stelle A. Smith's (Wealth. of Nat. I, Ch. IV; Vol. I, p. 42, Basil, 1801) mit einer Stelle Law's (Consideration sur le nummeraire, Chap. I, p. 443 ff., ed. Daire) fast wörtlich übereinstimmt und Turgot (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., Daire) den Ge- brauchswerth und Tauschwerth (valeur estimative und valeur commercable) nicht nur scharf gesondert, sondern auch bereits eingehend behandelt hat. Von dogmengeschichtlichem Interesse ist auch eine Stelle aus den Werken des schottischen Moralphilosophen Hutcheson, des berühmten Lehrers A. Smith's (System of moral philosophy 1755, II, p. 53 ff.), in welcher sich die Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth, wenn auch noch nicht die von A. Smith gebrauchte Terminologie bereits vorfindet. (Vgl. auch Locke: Considerations of the lowering of interest ect. Works, II, p. 20 ff. und Le Trosne: De l'interet social (1777) Chap. I, §. 3.) -- Von Neueren haben ausser den bereits oben (S. 78) Genannten: Friedländer Knies, Schäffle, Rösler, welche die Theorie des Werthes gleichwie Michaelis (Vierteljahrschrift für Volksw., 1863, I, S. 1) und Lindwurm (Hildebrand's Jahrbücher, IV, 1865, S. 165 ff.) zum Gegenstande von Special- forschungen machten, den Unterschied zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth eingehend behandelt: Soden: Nationalökonomie, 1805, I, §. 42 ff. u. IV, §. 52 ff.; Hufeland: N. Grundlegung, 1807, I, §. 30 ff.; Storch: Cours Gebrauchswerth und Tauschwerth. jecte dadurch erlangen, dass diese letztern in der Befriedigung ihrerBedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig zu sein sich bewusst sind. Was aber der Erscheinung des Werthes in jedem der beiden Fälle einen besonderen Charakter verleiht, das ist der Umstand, dass die Güter für die wirthschaftenden Sub- jecte, welche über dieselben verfügen, in dem ersten Falle mit Rücksicht auf ihre directe, im zweiten Falle mit Rücksicht auf ihre indirecte Verwendung jene Bedeutung erlangen, welche wir den Güterwerth nennen, ein Unterschied, der indess für das Leben und nicht minder für unsere Wissenschaft wichtig genug ist, um die Nothwendigkeit einer besonderen Bezeichnung dieser beiden Formen der Einen allgemeinen Wertherscheinung hervortreten zu lassen und so nennen wir denn den Werth in dem ersten Falle Gebrauchswerth, im letzteren aber Tauschwerth*). *) Bernhardi sagt (Versuch einer Kritik der Gründe etc., 1849,
S. 79): Es sei in neuerer Zeit mehrfach hervorgehoben worden, dass schon Aristoteles (Pol. I, 6) den Unterschied zwischen dem Gebrauchswerthe und dem Tauschwerthe gekannt hätte; A. Smith habe dieselben indess un- abhängig vom griechischen Weisen scharf gesondert. Dagegen ist nun zu bemerken, dass der grössere Theil der berühmt gewordenen Stelle A. Smith’s (Wealth. of Nat. I, Ch. IV; Vol. I, p. 42, Basil, 1801) mit einer Stelle Law’s (Considération sur le nummeraire, Chap. I, p. 443 ff., ed. Daire) fast wörtlich übereinstimmt und Turgot (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., Daire) den Ge- brauchswerth und Tauschwerth (valeur estimative und valeur commerçable) nicht nur scharf gesondert, sondern auch bereits eingehend behandelt hat. Von dogmengeschichtlichem Interesse ist auch eine Stelle aus den Werken des schottischen Moralphilosophen Hutcheson, des berühmten Lehrers A. Smith’s (System of moral philosophy 1755, II, p. 53 ff.), in welcher sich die Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth, wenn auch noch nicht die von A. Smith gebrauchte Terminologie bereits vorfindet. (Vgl. auch Locke: Considérations of the lowering of interest ect. Works, II, p. 20 ff. und Le Trosne: De l’interêt social (1777) Chap. I, §. 3.) — Von Neueren haben ausser den bereits oben (S. 78) Genannten: Friedländer Knies, Schäffle, Rösler, welche die Theorie des Werthes gleichwie Michaelis (Vierteljahrschrift für Volksw., 1863, I, S. 1) und Lindwurm (Hildebrand’s Jahrbücher, IV, 1865, S. 165 ff.) zum Gegenstande von Special- forschungen machten, den Unterschied zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth eingehend behandelt: Soden: Nationalökonomie, 1805, I, §. 42 ff. u. IV, §. 52 ff.; Hufeland: N. 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Gebrauchswerth und Tauschwerth.
jecte dadurch erlangen, dass diese letztern in der Befriedigung ihrer
Bedürfnisse von der Verfügung über dieselben abhängig zu sein
sich bewusst sind. Was aber der Erscheinung des Werthes in
jedem der beiden Fälle einen besonderen Charakter verleiht, das
ist der Umstand, dass die Güter für die wirthschaftenden Sub-
jecte, welche über dieselben verfügen, in dem ersten Falle mit
Rücksicht auf ihre directe, im zweiten Falle mit Rücksicht
auf ihre indirecte Verwendung jene Bedeutung erlangen,
welche wir den Güterwerth nennen, ein Unterschied, der indess
für das Leben und nicht minder für unsere Wissenschaft wichtig
genug ist, um die Nothwendigkeit einer besonderen Bezeichnung
dieser beiden Formen der Einen allgemeinen Wertherscheinung
hervortreten zu lassen und so nennen wir denn den Werth in
dem ersten Falle Gebrauchswerth, im letzteren aber
Tauschwerth *).
*) Bernhardi sagt (Versuch einer Kritik der Gründe etc., 1849,
S. 79): Es sei in neuerer Zeit mehrfach hervorgehoben worden, dass schon
Aristoteles (Pol. I, 6) den Unterschied zwischen dem Gebrauchswerthe
und dem Tauschwerthe gekannt hätte; A. Smith habe dieselben indess un-
abhängig vom griechischen Weisen scharf gesondert. Dagegen ist nun zu
bemerken, dass der grössere Theil der berühmt gewordenen Stelle A. Smith’s
(Wealth. of Nat. I, Ch. IV; Vol. I, p. 42, Basil, 1801) mit einer Stelle Law’s
(Considération sur le nummeraire, Chap. I, p. 443 ff., ed. Daire) fast wörtlich
übereinstimmt und Turgot (Valeurs et monnaies, S. 79 ff., Daire) den Ge-
brauchswerth und Tauschwerth (valeur estimative und valeur commerçable)
nicht nur scharf gesondert, sondern auch bereits eingehend behandelt hat.
Von dogmengeschichtlichem Interesse ist auch eine Stelle aus den Werken
des schottischen Moralphilosophen Hutcheson, des berühmten Lehrers
A. Smith’s (System of moral philosophy 1755, II, p. 53 ff.), in welcher sich
die Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth, wenn auch
noch nicht die von A. Smith gebrauchte Terminologie bereits vorfindet. (Vgl.
auch Locke: Considérations of the lowering of interest ect. Works, II,
p. 20 ff. und Le Trosne: De l’interêt social (1777) Chap. I, §. 3.) — Von
Neueren haben ausser den bereits oben (S. 78) Genannten: Friedländer
Knies, Schäffle, Rösler, welche die Theorie des Werthes gleichwie
Michaelis (Vierteljahrschrift für Volksw., 1863, I, S. 1) und Lindwurm
(Hildebrand’s Jahrbücher, IV, 1865, S. 165 ff.) zum Gegenstande von Special-
forschungen machten, den Unterschied zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth
eingehend behandelt: Soden: Nationalökonomie, 1805, I, §. 42 ff. u. IV,
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