Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft. nomischen Charakter der Güter begründet, im Allgemeinen, alsoohne besondere Rücksichtsnahme auf den gegenwärtigen socialen Zustand der Menschen betrachtet. Es erübrigt uns nur noch, auf die besonderen socialen Erscheinungen hinzuweisen, welche in Folge des obigen Quantitätenverhältnisses zu Tage treten. Das Bestreben der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft, Wesentlich anders verhält sich nun dies bei jenen Gütern, Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft. nomischen Charakter der Güter begründet, im Allgemeinen, alsoohne besondere Rücksichtsnahme auf den gegenwärtigen socialen Zustand der Menschen betrachtet. Es erübrigt uns nur noch, auf die besonderen socialen Erscheinungen hinzuweisen, welche in Folge des obigen Quantitätenverhältnisses zu Tage treten. Das Bestreben der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft, Wesentlich anders verhält sich nun dies bei jenen Gütern, <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0077" n="59"/><fw place="top" type="header">Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft.</fw><lb/> nomischen Charakter der Güter begründet, im Allgemeinen, also<lb/> ohne besondere Rücksichtsnahme auf den gegenwärtigen socialen<lb/> Zustand der Menschen betrachtet. Es erübrigt uns nur noch,<lb/> auf die besonderen socialen Erscheinungen hinzuweisen, welche<lb/> in Folge des obigen Quantitätenverhältnisses zu Tage treten.</p><lb/> <p>Das Bestreben der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft,<lb/> mit Ausschluss aller übrigen Mitglieder derselben über cor-<lb/> recte Güterquantitäten zu verfügen, hat, wie wir sahen, darin<lb/> seinen Ursprung, dass die der Gesellschaft verfügbare Quan-<lb/> tität gewisser Güter geringer ist, als der Bedarf und dass<lb/> demnach, bei dem Umstande, als die vollständige Deckung des<lb/> Bedarfes aller Individuen unter dem Vorwalten eines solchen<lb/> Verhältnisses unmöglich ist, jedes einzelne Individuum den An-<lb/> trieb hat, seinen Bedarf mit Anschluss aller anderen wirth-<lb/> schaftenden Subjecte zu decken. Bei der Concurrenz sämmtlicher<lb/> Mitglieder der Gesellschaft um eine Güterquantität, die unter<lb/> allen Umständen nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse der ein-<lb/> zelnen Individuen vollständig zu befriedigen, ist aber, wie wir<lb/> sahen, eine practische Lösung des hier obwaltenden Widerspruches<lb/> der Interessen nicht anders denkbar, als dadurch, dass die einzelnen<lb/> Theilquantitäten der gesammten der Gesellschaft verfügbaren<lb/> Quantität in den Besitz der einzelnen wirthschaftenden Subjecte<lb/> gelangen und diese letzteren, bei gleichzeitigem Ausschlusse aller<lb/> übrigen wirthschaftenden Individuen, in ihrem Besitze durch die<lb/> Gesellschaft geschützt werden.</p><lb/> <p>Wesentlich anders verhält sich nun dies bei jenen Gütern,<lb/> die keinen ökonomischen Charakter haben. Hier ist die der Ge-<lb/> sellschaft verfügbare Güterquantität grösser, als ihr Bedarf, so<lb/> zwar, dass, selbst wenn alle Individuen ihre bezüglichen Bedürfnisse<lb/> vollständig befriedigen, doch noch Theilquantitäten der verfüg-<lb/> baren Gütermenge erübrigen, die völlig nutzlos für die Befrie-<lb/> digung menschlicher Bedürfnisse verloren gehen Unter solchen<lb/> Umständen liegt für kein Individuum die practische Nöthigung vor,<lb/> sich eine für die Deckung seines Bedarfes ausreichende Theilquanti-<lb/> tät sicher zu stellen, denn die blosse Erkenntniss jenes Quantitäten-<lb/> verhältnisses, das den nicht ökonomischen Charakter der be-<lb/> treffenden Güter begründet, ist ihm Bürgschaft zur Genüge,<lb/> dass, selbst wenn alle übrigen Mitglieder der Gesellschaft ihren<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [59/0077]
Ueber den Ursprung der menschlichen Wirthschaft.
nomischen Charakter der Güter begründet, im Allgemeinen, also
ohne besondere Rücksichtsnahme auf den gegenwärtigen socialen
Zustand der Menschen betrachtet. Es erübrigt uns nur noch,
auf die besonderen socialen Erscheinungen hinzuweisen, welche
in Folge des obigen Quantitätenverhältnisses zu Tage treten.
Das Bestreben der einzelnen Mitglieder einer Gesellschaft,
mit Ausschluss aller übrigen Mitglieder derselben über cor-
recte Güterquantitäten zu verfügen, hat, wie wir sahen, darin
seinen Ursprung, dass die der Gesellschaft verfügbare Quan-
tität gewisser Güter geringer ist, als der Bedarf und dass
demnach, bei dem Umstande, als die vollständige Deckung des
Bedarfes aller Individuen unter dem Vorwalten eines solchen
Verhältnisses unmöglich ist, jedes einzelne Individuum den An-
trieb hat, seinen Bedarf mit Anschluss aller anderen wirth-
schaftenden Subjecte zu decken. Bei der Concurrenz sämmtlicher
Mitglieder der Gesellschaft um eine Güterquantität, die unter
allen Umständen nicht ausreicht, um alle Bedürfnisse der ein-
zelnen Individuen vollständig zu befriedigen, ist aber, wie wir
sahen, eine practische Lösung des hier obwaltenden Widerspruches
der Interessen nicht anders denkbar, als dadurch, dass die einzelnen
Theilquantitäten der gesammten der Gesellschaft verfügbaren
Quantität in den Besitz der einzelnen wirthschaftenden Subjecte
gelangen und diese letzteren, bei gleichzeitigem Ausschlusse aller
übrigen wirthschaftenden Individuen, in ihrem Besitze durch die
Gesellschaft geschützt werden.
Wesentlich anders verhält sich nun dies bei jenen Gütern,
die keinen ökonomischen Charakter haben. Hier ist die der Ge-
sellschaft verfügbare Güterquantität grösser, als ihr Bedarf, so
zwar, dass, selbst wenn alle Individuen ihre bezüglichen Bedürfnisse
vollständig befriedigen, doch noch Theilquantitäten der verfüg-
baren Gütermenge erübrigen, die völlig nutzlos für die Befrie-
digung menschlicher Bedürfnisse verloren gehen Unter solchen
Umständen liegt für kein Individuum die practische Nöthigung vor,
sich eine für die Deckung seines Bedarfes ausreichende Theilquanti-
tät sicher zu stellen, denn die blosse Erkenntniss jenes Quantitäten-
verhältnisses, das den nicht ökonomischen Charakter der be-
treffenden Güter begründet, ist ihm Bürgschaft zur Genüge,
dass, selbst wenn alle übrigen Mitglieder der Gesellschaft ihren
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