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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes.

Es entspringt demnach jene Lebenserscheinung, die wir den
Güterwerth nennen, aus derselben Quelle, wie der ökonomische

an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Be-
deutungen des Wortes "Werth" aufgebaut," gelangt demnach zu keinem ein-
heitlichen Principe. -- Schäffle geht (Tübing. Universitätsschrft. 1862, Abth. 5,
S. 10,) von der Ansicht aus, "eine potentielle oder actuelle vom Menschen
mit bewusstem Wollen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersön-
lichen Aussendingen sei stets erforderlich, wenn von Wirthschaften und von
wirthschaftlichen Gütern solle die Rede sein können. Diese Beziehung lasse
sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes, als von Seite
des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objectiv sei sie die Brauchbar-
keit
, subjectiv der Werth des Gutes. Brauchbarkeit (Nützlichkeit) sei die
Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke zu dienen. Werth aber
sei die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das
ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit habe."
Auch diese Begriffsbestimmung des Werthes ist indess, wie Schäffle dadurch,
dass er in seinen spätern Schriften, (Das gesellschaftliche System, 1867, S. 6,)
den Werth als "die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringen-
den Opfer
" definirt, selbst andeutet, entschieden zu weit, denn auch die
nicht ökonomischen Güter haben Brauchbarkeit und stehen in dem obigen
Verhältnisse zum Zweckbewusstsein der Menschen, ohne doch Werth auf-
zuweisen. Durch Schäffle's ältere Begriffsbestimmung wird demnach der Werth
nicht auf die ökonomischen Güter beschränkt, obzwar der scharfsinnige Forscher,
(Tübinger Universitätsschr. 1862, a. a. O. S. 11,) sich sehr genau des
Umstandes bewusst ist, dass bei den nicht ökonomischen Gütern die Werth-
erscheinung nicht zu Tage treten könne. Die neuere Definition Schäffle's
ist dagegen entschieden zu enge, denn nichts ist sicherer, als dass es zahl-
reiche ökonomische Güter gibt, welche ohne die geringsten dafür zu bringen-
den Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (z. B. Angesch wemmtes
Land etc.), andere, welche durch ökonomische Opfer nicht erlangt werden
können (z. B. Naturanlagen). Ein wichtiges Moment der tiefern Einsicht
in das Wesen des Werthes wird aber hier bereits in das vollste Licht gestellt:
Nicht die objective Tauglichkeit an sich (Tübing, Universitätsschr. S. 11), auch
nicht der Grad der Brauchbarkeit (ibid, S. 31), sondern die Bedeutung
des Gutes für das wirthschaftende Subject macht nach Schäffle das Wesen
des Güterwerthes aus. -- Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffassung
des Werthes fördert auch Rösler (Theorie des Werthes, Hildeb. Jahrbücher
1868, IX., S. 272 ff. 406 ff.) zu Tage. Derselbe kommt zum Schlusse, "dass
die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth
unrichtig sei, und mit dem Moment des nützlichen Gebrauches der Dinge
der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass viel-
mehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögens-
Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes.

Es entspringt demnach jene Lebenserscheinung, die wir den
Güterwerth nennen, aus derselben Quelle, wie der ökonomische

an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Be-
deutungen des Wortes „Werth“ aufgebaut,“ gelangt demnach zu keinem ein-
heitlichen Principe. — Schäffle geht (Tübing. Universitätsschrft. 1862, Abth. 5,
S. 10,) von der Ansicht aus, „eine potentielle oder actuelle vom Menschen
mit bewusstem Wollen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersön-
lichen Aussendingen sei stets erforderlich, wenn von Wirthschaften und von
wirthschaftlichen Gütern solle die Rede sein können. Diese Beziehung lasse
sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes, als von Seite
des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objectiv sei sie die Brauchbar-
keit
, subjectiv der Werth des Gutes. Brauchbarkeit (Nützlichkeit) sei die
Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke zu dienen. Werth aber
sei die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das
ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit habe.“
Auch diese Begriffsbestimmung des Werthes ist indess, wie Schäffle dadurch,
dass er in seinen spätern Schriften, (Das gesellschaftliche System, 1867, S. 6,)
den Werth als „die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringen-
den Opfer
“ definirt, selbst andeutet, entschieden zu weit, denn auch die
nicht ökonomischen Güter haben Brauchbarkeit und stehen in dem obigen
Verhältnisse zum Zweckbewusstsein der Menschen, ohne doch Werth auf-
zuweisen. Durch Schäffle’s ältere Begriffsbestimmung wird demnach der Werth
nicht auf die ökonomischen Güter beschränkt, obzwar der scharfsinnige Forscher,
(Tübinger Universitätsschr. 1862, a. a. O. S. 11,) sich sehr genau des
Umstandes bewusst ist, dass bei den nicht ökonomischen Gütern die Werth-
erscheinung nicht zu Tage treten könne. Die neuere Definition Schäffle’s
ist dagegen entschieden zu enge, denn nichts ist sicherer, als dass es zahl-
reiche ökonomische Güter gibt, welche ohne die geringsten dafür zu bringen-
den Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (z. B. Angesch wemmtes
Land etc.), andere, welche durch ökonomische Opfer nicht erlangt werden
können (z. B. Naturanlagen). Ein wichtiges Moment der tiefern Einsicht
in das Wesen des Werthes wird aber hier bereits in das vollste Licht gestellt:
Nicht die objective Tauglichkeit an sich (Tübing, Universitätsschr. S. 11), auch
nicht der Grad der Brauchbarkeit (ibid, S. 31), sondern die Bedeutung
des Gutes für das wirthschaftende Subject macht nach Schäffle das Wesen
des Güterwerthes aus. — Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffassung
des Werthes fördert auch Rösler (Theorie des Werthes, Hildeb. Jahrbücher
1868, IX., S. 272 ff. 406 ff.) zu Tage. Derselbe kommt zum Schlusse, „dass
die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth
unrichtig sei, und mit dem Moment des nützlichen Gebrauches der Dinge
der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass viel-
mehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögens-
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[79/0097] Ueber das Wesen und den Ursprung des Güterwerthes. Es entspringt demnach jene Lebenserscheinung, die wir den Güterwerth nennen, aus derselben Quelle, wie der ökonomische *) *) an einzelnen Stellen thatsächlich im Ganzen auf die Combination beider Be- deutungen des Wortes „Werth“ aufgebaut,“ gelangt demnach zu keinem ein- heitlichen Principe. — Schäffle geht (Tübing. Universitätsschrft. 1862, Abth. 5, S. 10,) von der Ansicht aus, „eine potentielle oder actuelle vom Menschen mit bewusstem Wollen gestaltete Beziehung zwischen Person und unpersön- lichen Aussendingen sei stets erforderlich, wenn von Wirthschaften und von wirthschaftlichen Gütern solle die Rede sein können. Diese Beziehung lasse sich nun sowohl von Seite des wirthschaftlichen Objectes, als von Seite des wirthschaftlichen Subjectes auffassen. Objectiv sei sie die Brauchbar- keit, subjectiv der Werth des Gutes. Brauchbarkeit (Nützlichkeit) sei die Tauglichkeit der Sache, einem menschlichen Zwecke zu dienen. Werth aber sei die Bedeutung, welche das Gut vermöge seiner Brauchbarkeit für das ökonomische Zweckbewusstsein der wirthschaftlichen Persönlichkeit habe.“ Auch diese Begriffsbestimmung des Werthes ist indess, wie Schäffle dadurch, dass er in seinen spätern Schriften, (Das gesellschaftliche System, 1867, S. 6,) den Werth als „die Bedeutung eines Gutes, um der dafür zu bringen- den Opfer“ definirt, selbst andeutet, entschieden zu weit, denn auch die nicht ökonomischen Güter haben Brauchbarkeit und stehen in dem obigen Verhältnisse zum Zweckbewusstsein der Menschen, ohne doch Werth auf- zuweisen. Durch Schäffle’s ältere Begriffsbestimmung wird demnach der Werth nicht auf die ökonomischen Güter beschränkt, obzwar der scharfsinnige Forscher, (Tübinger Universitätsschr. 1862, a. a. O. S. 11,) sich sehr genau des Umstandes bewusst ist, dass bei den nicht ökonomischen Gütern die Werth- erscheinung nicht zu Tage treten könne. Die neuere Definition Schäffle’s ist dagegen entschieden zu enge, denn nichts ist sicherer, als dass es zahl- reiche ökonomische Güter gibt, welche ohne die geringsten dafür zu bringen- den Opfer in die Verfügung der Menschen gelangen (z. B. Angesch wemmtes Land etc.), andere, welche durch ökonomische Opfer nicht erlangt werden können (z. B. Naturanlagen). Ein wichtiges Moment der tiefern Einsicht in das Wesen des Werthes wird aber hier bereits in das vollste Licht gestellt: Nicht die objective Tauglichkeit an sich (Tübing, Universitätsschr. S. 11), auch nicht der Grad der Brauchbarkeit (ibid, S. 31), sondern die Bedeutung des Gutes für das wirthschaftende Subject macht nach Schäffle das Wesen des Güterwerthes aus. — Einen interessanten Beitrag zur richtigen Auffassung des Werthes fördert auch Rösler (Theorie des Werthes, Hildeb. Jahrbücher 1868, IX., S. 272 ff. 406 ff.) zu Tage. Derselbe kommt zum Schlusse, „dass die herkömmliche Unterscheidung zwischen Gebrauchswerth und Tauschwerth unrichtig sei, und mit dem Moment des nützlichen Gebrauches der Dinge der Begriff des Werthes absolut nicht verbunden werden könne; dass viel- mehr der Begriff des Werthes nur ein einheitlicher sei, die Vermögens-

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/97>, abgerufen am 21.11.2024.