Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.§. 34. Kellermauern, Erdgeschosse und Plynthen. Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne Erste Regel bei Anlage eines Kellers ist: daß die Sohle des Da nun aber sehr vielfach an solchen Orten Keller angelegt Es wird zwar ein solcher Keller im Sommer nicht so kühl und Die zweite Bedingung eines guten Kellers ist möglichst gleich- §. 34. Kellermauern, Erdgeſchoſſe und Plynthen. Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne Erſte Regel bei Anlage eines Kellers iſt: daß die Sohle des Da nun aber ſehr vielfach an ſolchen Orten Keller angelegt Es wird zwar ein ſolcher Keller im Sommer nicht ſo kühl und Die zweite Bedingung eines guten Kellers iſt möglichſt gleich- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0149" n="139"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">§. 34. Kellermauern, Erdgeſchoſſe und Plynthen.</hi> </head><lb/> <p>Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne<lb/> daß man Unterkellerungen anzulegen beabſichtigt, erforderlich wird, iſt<lb/> bereits §. 20. geſagt worden. Jſt man geſonnen Keller anzubringen,<lb/> ſo ändert ſich in dem dort angegebenen Verfahren nichts weiter, als<lb/> daß man die Fundamentmauern ſo viel tiefer in die Erde legt, um<lb/> die erzielte Kellerhöhe zu erreichen. Jn den Figuren Taf. <hi rendition="#aq">II.</hi> Fig.<lb/> 53 bis 61. ſind mehrere der gewöhnlich vorkommenden Fälle darge-<lb/> ſtellt, wobei die möglichſt bequeme Beleuchtung der Keller beſonders<lb/> berückſichtigt wird, ſo wie die Trockenlegung der Kellermauern durch<lb/> beſondere Anordnungen angedeutet iſt.</p><lb/> <p>Erſte Regel bei Anlage eines Kellers iſt: daß die Sohle des<lb/> Kellers (deſſen Fußboden) niemals vom ſogenannten Grundwaſſer erreicht<lb/> werde. Ein Keller worin Waſſer ſteht, wenn es auch nur zu gewiſ-<lb/> ſen Zeiten des Jahres der Fall wäre, iſt <hi rendition="#g">unbrauchbar,</hi> da alle<lb/> darin aufgehäuften Vorräthe, ſie mögen Namen haben wie ſie wollen,<lb/><hi rendition="#g">verderben.</hi> Es iſt alſo die für einen ſolchen unbrauchbaren Keller<lb/> gemachte Ausgabe weggeworfenes Geld.</p><lb/> <p>Da nun aber ſehr vielfach an ſolchen Orten Keller angelegt<lb/> werden ſollen, wo das Grundwaſſer nur wenige Fuß unter der Ober-<lb/> fläche des Terrains ſteht, ſo folgt, daß man die Höhe des Kellers,<lb/> welche man der Tiefe nach nicht erreichen kann, über die Erde hinaus<lb/> baut, den Keller alſo nur wenige Fuß tief (ſo tief als es das Grund-<lb/> waſſer erlaubt) in die Erde verſenkt.</p><lb/> <p>Es wird zwar ein ſolcher Keller im Sommer nicht ſo kühl und<lb/> im Winter nicht ſo warm ſein, als wenn er beinahe ganz in der Erde<lb/> läge, man wird aber doch den weſentlichen Vortheil erreichen, daß der-<lb/> ſelbe waſſerfrei ſein wird.</p><lb/> <p>Die zweite Bedingung eines guten Kellers iſt möglichſt gleich-<lb/> mäßige Temperatur zu allen Jahreszeiten. Um dieſe zu erreichen iſt<lb/> es zweckmäßig, den Keller ſo tief in die Erde zu legen als nur irgend<lb/> möglich. Ferner müſſen zwar Fenſter angebracht werden, ſie ſind<lb/> aber mehr dazu da, um in dem Keller eine geſunde Luft zu erhalten,<lb/> als um viel Licht hinein zu ſchaffen, was namentlich von Wein- und<lb/> Bierkellern gilt. Viel Licht erzeugt auch nach Umſtänden viel Wärme<lb/> im Sommer, welche vermieden werden ſoll. Große und viele Fenſter-<lb/> flächen ſind bei Kälte ebenfalls ſtarke Leiter derſelben, es wird alſo<lb/> ein mit vielen größeren Fenſtern angelegter Keller im Winter kälter<lb/> fein, als wenn er nur kleinere Fenſter, oder weniger dergleichen ge-<lb/> habt hätte.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [139/0149]
§. 34. Kellermauern, Erdgeſchoſſe und Plynthen.
Was bei gewöhnlicher Gründung auf gutem Baugrunde, ohne
daß man Unterkellerungen anzulegen beabſichtigt, erforderlich wird, iſt
bereits §. 20. geſagt worden. Jſt man geſonnen Keller anzubringen,
ſo ändert ſich in dem dort angegebenen Verfahren nichts weiter, als
daß man die Fundamentmauern ſo viel tiefer in die Erde legt, um
die erzielte Kellerhöhe zu erreichen. Jn den Figuren Taf. II. Fig.
53 bis 61. ſind mehrere der gewöhnlich vorkommenden Fälle darge-
ſtellt, wobei die möglichſt bequeme Beleuchtung der Keller beſonders
berückſichtigt wird, ſo wie die Trockenlegung der Kellermauern durch
beſondere Anordnungen angedeutet iſt.
Erſte Regel bei Anlage eines Kellers iſt: daß die Sohle des
Kellers (deſſen Fußboden) niemals vom ſogenannten Grundwaſſer erreicht
werde. Ein Keller worin Waſſer ſteht, wenn es auch nur zu gewiſ-
ſen Zeiten des Jahres der Fall wäre, iſt unbrauchbar, da alle
darin aufgehäuften Vorräthe, ſie mögen Namen haben wie ſie wollen,
verderben. Es iſt alſo die für einen ſolchen unbrauchbaren Keller
gemachte Ausgabe weggeworfenes Geld.
Da nun aber ſehr vielfach an ſolchen Orten Keller angelegt
werden ſollen, wo das Grundwaſſer nur wenige Fuß unter der Ober-
fläche des Terrains ſteht, ſo folgt, daß man die Höhe des Kellers,
welche man der Tiefe nach nicht erreichen kann, über die Erde hinaus
baut, den Keller alſo nur wenige Fuß tief (ſo tief als es das Grund-
waſſer erlaubt) in die Erde verſenkt.
Es wird zwar ein ſolcher Keller im Sommer nicht ſo kühl und
im Winter nicht ſo warm ſein, als wenn er beinahe ganz in der Erde
läge, man wird aber doch den weſentlichen Vortheil erreichen, daß der-
ſelbe waſſerfrei ſein wird.
Die zweite Bedingung eines guten Kellers iſt möglichſt gleich-
mäßige Temperatur zu allen Jahreszeiten. Um dieſe zu erreichen iſt
es zweckmäßig, den Keller ſo tief in die Erde zu legen als nur irgend
möglich. Ferner müſſen zwar Fenſter angebracht werden, ſie ſind
aber mehr dazu da, um in dem Keller eine geſunde Luft zu erhalten,
als um viel Licht hinein zu ſchaffen, was namentlich von Wein- und
Bierkellern gilt. Viel Licht erzeugt auch nach Umſtänden viel Wärme
im Sommer, welche vermieden werden ſoll. Große und viele Fenſter-
flächen ſind bei Kälte ebenfalls ſtarke Leiter derſelben, es wird alſo
ein mit vielen größeren Fenſtern angelegter Keller im Winter kälter
fein, als wenn er nur kleinere Fenſter, oder weniger dergleichen ge-
habt hätte.
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