Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847.bei unserm üblichen mittleren Ziegelmaaße von 10 Zoll lang, 5 Zoll breit, die Röhren des Verbandes wegen, nie volle 6 Zoll Durchmesser bekommen, sondern nur 51/2 Zoll. 3) Bei gewöhnlichen Herd- und Stubenfeuerungen werden die Wände und Zungen der Röhren 1/2 Stein stark angenommen, in außerordentlichen Fällen 1 bis 21/2 Stein dick. Alles Holzwerk muß von denselben (von den Außenflächen) drei Zoll weit ent- fernt sein. 4) Die Schleifung (das Ziehen des Schornsteines nach einer an- dern Stelle) darf nicht unter 45 Grad betragen, und kann nur auf massiven Bogen und Wangen, oder in hinlänglich dicken Mauern geschehen. Das Aufsatteln auf Holz ist nirgends erlaubt. 5) §. 5 handelt von der Stärke der Wangen freistehender Röhren. 6) Die Reinigung der Röhren geschieht durch Bürsten von der Form des Röhrenquerschnittes, die an Seilen auf- und niedergezo- gen werden (oder wie wir bereits bemerkten durch Kreuzbesen). 7) Jede Röhre ist unter und über dem obersten Dachboden (bei mehrmal veränderter Richtung auch in der Mitte) mit einer Seiten- öffnung zu versehen, die mit eisernen eingefalzten Thüren geschlossen werden. Jn der Nähe dieser Oeffnungen darf kein Holz sein, und vor denselben ist ein zwei Fuß breites Pflaster anzulegen. Die weiten wie die engen Schornsteine können entweder ganz Liegen sie in den Mittelmauern wie Tafel X. Fig. 253. und Sind die Quermauern stark genug, so daß die Röhren darin Das Ziehen oder Schleifen der Schornsteine ist auf Tafel X. bei unſerm üblichen mittleren Ziegelmaaße von 10 Zoll lang, 5 Zoll breit, die Röhren des Verbandes wegen, nie volle 6 Zoll Durchmeſſer bekommen, ſondern nur 5½ Zoll. 3) Bei gewöhnlichen Herd- und Stubenfeuerungen werden die Wände und Zungen der Röhren ½ Stein ſtark angenommen, in außerordentlichen Fällen 1 bis 2½ Stein dick. Alles Holzwerk muß von denſelben (von den Außenflächen) drei Zoll weit ent- fernt ſein. 4) Die Schleifung (das Ziehen des Schornſteines nach einer an- dern Stelle) darf nicht unter 45 Grad betragen, und kann nur auf maſſiven Bogen und Wangen, oder in hinlänglich dicken Mauern geſchehen. Das Aufſatteln auf Holz iſt nirgends erlaubt. 5) §. 5 handelt von der Stärke der Wangen freiſtehender Röhren. 6) Die Reinigung der Röhren geſchieht durch Bürſten von der Form des Röhrenquerſchnittes, die an Seilen auf- und niedergezo- gen werden (oder wie wir bereits bemerkten durch Kreuzbeſen). 7) Jede Röhre iſt unter und über dem oberſten Dachboden (bei mehrmal veränderter Richtung auch in der Mitte) mit einer Seiten- öffnung zu verſehen, die mit eiſernen eingefalzten Thüren geſchloſſen werden. Jn der Nähe dieſer Oeffnungen darf kein Holz ſein, und vor denſelben iſt ein zwei Fuß breites Pflaſter anzulegen. Die weiten wie die engen Schornſteine können entweder ganz Liegen ſie in den Mittelmauern wie Tafel X. Fig. 253. und Sind die Quermauern ſtark genug, ſo daß die Röhren darin Das Ziehen oder Schleifen der Schornſteine iſt auf Tafel X. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <list> <item><pb facs="#f0272" n="262"/> bei unſerm üblichen mittleren Ziegelmaaße von 10 Zoll lang, 5 Zoll<lb/> breit, die Röhren des Verbandes wegen, nie volle 6 Zoll Durchmeſſer<lb/> bekommen, ſondern nur 5½ Zoll.</item><lb/> <item>3) Bei gewöhnlichen Herd- und Stubenfeuerungen werden die<lb/> Wände und Zungen der Röhren ½ Stein ſtark angenommen, in<lb/> außerordentlichen Fällen 1 bis 2½ Stein dick. Alles Holzwerk<lb/> muß von denſelben (von den Außenflächen) drei Zoll weit ent-<lb/> fernt ſein.</item><lb/> <item>4) Die Schleifung (das Ziehen des Schornſteines nach einer an-<lb/> dern Stelle) darf nicht unter 45 Grad betragen, und kann nur auf<lb/> maſſiven Bogen und Wangen, oder in hinlänglich dicken Mauern<lb/> geſchehen. 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bei unſerm üblichen mittleren Ziegelmaaße von 10 Zoll lang, 5 Zoll
breit, die Röhren des Verbandes wegen, nie volle 6 Zoll Durchmeſſer
bekommen, ſondern nur 5½ Zoll.
3) Bei gewöhnlichen Herd- und Stubenfeuerungen werden die
Wände und Zungen der Röhren ½ Stein ſtark angenommen, in
außerordentlichen Fällen 1 bis 2½ Stein dick. Alles Holzwerk
muß von denſelben (von den Außenflächen) drei Zoll weit ent-
fernt ſein.
4) Die Schleifung (das Ziehen des Schornſteines nach einer an-
dern Stelle) darf nicht unter 45 Grad betragen, und kann nur auf
maſſiven Bogen und Wangen, oder in hinlänglich dicken Mauern
geſchehen. Das Aufſatteln auf Holz iſt nirgends erlaubt.
5) §. 5 handelt von der Stärke der Wangen freiſtehender Röhren.
6) Die Reinigung der Röhren geſchieht durch Bürſten von der
Form des Röhrenquerſchnittes, die an Seilen auf- und niedergezo-
gen werden (oder wie wir bereits bemerkten durch Kreuzbeſen).
7) Jede Röhre iſt unter und über dem oberſten Dachboden (bei
mehrmal veränderter Richtung auch in der Mitte) mit einer Seiten-
öffnung zu verſehen, die mit eiſernen eingefalzten Thüren geſchloſſen
werden. Jn der Nähe dieſer Oeffnungen darf kein Holz ſein, und
vor denſelben iſt ein zwei Fuß breites Pflaſter anzulegen.
Die weiten wie die engen Schornſteine können entweder ganz
in den Mauern liegen, oder ¼ ½ ¾ weit daraus vorſtehen.
Liegen ſie in den Mittelmauern wie Tafel X. Fig. 253. und
es kommen mehrere Röhren zuſammen, ſo müſſen die Balken auf
den Punkten, wo die Röhren liegen, ausgewechſelt werden. Auch
müſſen die Balken auf den Punkten, wo ſie die Röhren berühren
würden, wie bei aaa. noch ausgeſchnitten werden.
Sind die Quermauern ſtark genug, ſo daß die Röhren darin
liegen können, ſo iſt dies noch bequemer, weil man in dieſem Falle
gar nicht zu wechſeln braucht. Aus dieſem Grunde legt man enge
Röhren, welche gewöhnlich auch in den Quermauern noch Platz finden,
gern in dieſe hinein wie in Fig. 235. und Fig. 238.
Das Ziehen oder Schleifen der Schornſteine iſt auf Tafel X.
vorgeſtellt wie es nur ſtattfinden kann. Fig. 242. ſtellt den Grund-
riß und Aufriß eines Schornſteins vor, welcher von dem Punkte
a. bis b. gezogen werden ſoll. Dies darf nur geſchehen, wenn man
ihn in der Richtung ab. (Fig. 242), welche mindeſtens einen Winkel
von 45 Grad betragen muß, auf einen maſſiven Pfeiler abc. herü-
berzieht und dann ſenkrecht hinaufgehen läßt. Unter keiner Bedin-
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