die Kanäle ee. frische Luft hinein zu lassen. Bei den gedachten Schiebern ist schon vorher erwähnt worden, daß selbige durch das Herabfallen des Feuers sehr erhitzt werden, und daß aus gleicher Ur- sache auch die Hitze in den übrigen Kanälen sehr gepreßt, dadurch aber eben so gut benutzt wird. Die gepreßte Hitze wirkt zugleich auf das von ihr betroffene Mauerwerk sehr zerstörend, so daß, bei nicht gehö- riger Vorsicht, manche Steine in kurzer Zeit erneuert werden müssen. Auch der Boden der Pfanne leidet da am mehrsten von der Hitze; indeß ist dies nicht zu ändern. Ein wesentliches Erforderniß ist es daher, dergleichen Feuerungen von den besten feuerfesten Steinen, und, wie sich von selbst versteht, mit Lehm aufzumauern, besonders aber solche feste Steine zum Herde und seiner nächsten Umgebung, so wie zu dem Pfeiler d. (Fig. 282.) und in der Gegend der Schieber ee. anzuwenden. (Chamottesteine §. 15.)
Noch ist zu merken, daß die Wange, welche die Kanäle mm. (Fig. 282.) vom Herde trennt, oberhalb 3 Zoll breit ist, worauf die Pfanne steht. Die Breite der Kanäle mm. von 5 Zoll, und deren äußere Einschließungswange von 5 Zoll, machen die ganze Mauerstärke von 10 Zoll zu beiden Seiten der Pfanne. Die Stirnmauer, in wel- cher die 6 Zoll weiten Kanäle ee. liegen, und mit einer 10 Zoll starken äußern Einschließungsmauer umgeben sind, ist überhaupt also 16 Zoll stark. Gegen die Brandmauer steht die Pfanne dicht an; da aber ihr eiserner Ring und die Umlegung ihres Randes ungefähr 2 Zoll von der Mauer abträgt, so ist das Mauerwerk um eine jede Pfanne, welche auf diese Art mit Seitenkanälen eingemauert ist, alle- mal 20 Zoll breiter und 18 Zoll länger, als die Pfanne im Lichten ist.
Die Höhe der Pfanne über dem Fußboden des Brauhauses rich- tet sich darnach, ob die Feuerung von außen oder im Brauhause selbst geschieht, und im letzten Falle, ob der Aschenfall in den Fußboden versenkt angelegt wird, welches jedoch nicht tiefer, als bis höchstens zur Oberfläche des Rostes geschehen darf, so muß vor demselben eine eben so tiefe und hinlänglich geräumige Oeffnung sich befinden, um nach dem Aschenfalle gelangen zu können; diese Oeffnung wird am besten mit einer eisernen gegossenen Platte bedeckt.
Wenn aber die Heizung der Pfanne von außen geschieht, so kann die Pfanne ziemlich niedrig gegen den Fußboden des Brauhau- ses zu stehen kommen. Dessen ungeachtet wird in der Höhe bis zum Boden der Pfanne ein 16 bis 18 Zoll breiter Tritt oder Banquet um die 3 freien Seiten der Pfanne angelegt, nicht allein um bei dem
die Kanäle ee. friſche Luft hinein zu laſſen. Bei den gedachten Schiebern iſt ſchon vorher erwähnt worden, daß ſelbige durch das Herabfallen des Feuers ſehr erhitzt werden, und daß aus gleicher Ur- ſache auch die Hitze in den übrigen Kanälen ſehr gepreßt, dadurch aber eben ſo gut benutzt wird. Die gepreßte Hitze wirkt zugleich auf das von ihr betroffene Mauerwerk ſehr zerſtörend, ſo daß, bei nicht gehö- riger Vorſicht, manche Steine in kurzer Zeit erneuert werden müſſen. Auch der Boden der Pfanne leidet da am mehrſten von der Hitze; indeß iſt dies nicht zu ändern. Ein weſentliches Erforderniß iſt es daher, dergleichen Feuerungen von den beſten feuerfeſten Steinen, und, wie ſich von ſelbſt verſteht, mit Lehm aufzumauern, beſonders aber ſolche feſte Steine zum Herde und ſeiner nächſten Umgebung, ſo wie zu dem Pfeiler d. (Fig. 282.) und in der Gegend der Schieber ee. anzuwenden. (Chamotteſteine §. 15.)
Noch iſt zu merken, daß die Wange, welche die Kanäle mm. (Fig. 282.) vom Herde trennt, oberhalb 3 Zoll breit iſt, worauf die Pfanne ſteht. Die Breite der Kanäle mm. von 5 Zoll, und deren äußere Einſchließungswange von 5 Zoll, machen die ganze Mauerſtärke von 10 Zoll zu beiden Seiten der Pfanne. Die Stirnmauer, in wel- cher die 6 Zoll weiten Kanäle ee. liegen, und mit einer 10 Zoll ſtarken äußern Einſchließungsmauer umgeben ſind, iſt überhaupt alſo 16 Zoll ſtark. Gegen die Brandmauer ſteht die Pfanne dicht an; da aber ihr eiſerner Ring und die Umlegung ihres Randes ungefähr 2 Zoll von der Mauer abträgt, ſo iſt das Mauerwerk um eine jede Pfanne, welche auf dieſe Art mit Seitenkanälen eingemauert iſt, alle- mal 20 Zoll breiter und 18 Zoll länger, als die Pfanne im Lichten iſt.
Die Höhe der Pfanne über dem Fußboden des Brauhauſes rich- tet ſich darnach, ob die Feuerung von außen oder im Brauhauſe ſelbſt geſchieht, und im letzten Falle, ob der Aſchenfall in den Fußboden verſenkt angelegt wird, welches jedoch nicht tiefer, als bis höchſtens zur Oberfläche des Roſtes geſchehen darf, ſo muß vor demſelben eine eben ſo tiefe und hinlänglich geräumige Oeffnung ſich befinden, um nach dem Aſchenfalle gelangen zu können; dieſe Oeffnung wird am beſten mit einer eiſernen gegoſſenen Platte bedeckt.
Wenn aber die Heizung der Pfanne von außen geſchieht, ſo kann die Pfanne ziemlich niedrig gegen den Fußboden des Brauhau- ſes zu ſtehen kommen. Deſſen ungeachtet wird in der Höhe bis zum Boden der Pfanne ein 16 bis 18 Zoll breiter Tritt oder Banquet um die 3 freien Seiten der Pfanne angelegt, nicht allein um bei dem
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die Kanäle ee. friſche Luft hinein zu laſſen. Bei den gedachten
Schiebern iſt ſchon vorher erwähnt worden, daß ſelbige durch das
Herabfallen des Feuers ſehr erhitzt werden, und daß aus gleicher Ur-
ſache auch die Hitze in den übrigen Kanälen ſehr gepreßt, dadurch aber
eben ſo gut benutzt wird. Die gepreßte Hitze wirkt zugleich auf das
von ihr betroffene Mauerwerk ſehr zerſtörend, ſo daß, bei nicht gehö-
riger Vorſicht, manche Steine in kurzer Zeit erneuert werden müſſen.
Auch der Boden der Pfanne leidet da am mehrſten von der Hitze;
indeß iſt dies nicht zu ändern. Ein weſentliches Erforderniß iſt es
daher, dergleichen Feuerungen von den beſten feuerfeſten Steinen, und,
wie ſich von ſelbſt verſteht, mit Lehm aufzumauern, beſonders aber
ſolche feſte Steine zum Herde und ſeiner nächſten Umgebung, ſo wie
zu dem Pfeiler d. (Fig. 282.) und in der Gegend der Schieber ee.
anzuwenden. (Chamotteſteine §. 15.)
Noch iſt zu merken, daß die Wange, welche die Kanäle mm.
(Fig. 282.) vom Herde trennt, oberhalb 3 Zoll breit iſt, worauf die
Pfanne ſteht. Die Breite der Kanäle mm. von 5 Zoll, und deren
äußere Einſchließungswange von 5 Zoll, machen die ganze Mauerſtärke
von 10 Zoll zu beiden Seiten der Pfanne. Die Stirnmauer, in wel-
cher die 6 Zoll weiten Kanäle ee. liegen, und mit einer 10 Zoll
ſtarken äußern Einſchließungsmauer umgeben ſind, iſt überhaupt alſo
16 Zoll ſtark. Gegen die Brandmauer ſteht die Pfanne dicht an;
da aber ihr eiſerner Ring und die Umlegung ihres Randes ungefähr
2 Zoll von der Mauer abträgt, ſo iſt das Mauerwerk um eine jede
Pfanne, welche auf dieſe Art mit Seitenkanälen eingemauert iſt, alle-
mal 20 Zoll breiter und 18 Zoll länger, als die Pfanne im
Lichten iſt.
Die Höhe der Pfanne über dem Fußboden des Brauhauſes rich-
tet ſich darnach, ob die Feuerung von außen oder im Brauhauſe ſelbſt
geſchieht, und im letzten Falle, ob der Aſchenfall in den Fußboden
verſenkt angelegt wird, welches jedoch nicht tiefer, als bis höchſtens
zur Oberfläche des Roſtes geſchehen darf, ſo muß vor demſelben eine
eben ſo tiefe und hinlänglich geräumige Oeffnung ſich befinden, um
nach dem Aſchenfalle gelangen zu können; dieſe Oeffnung wird am
beſten mit einer eiſernen gegoſſenen Platte bedeckt.
Wenn aber die Heizung der Pfanne von außen geſchieht, ſo
kann die Pfanne ziemlich niedrig gegen den Fußboden des Brauhau-
ſes zu ſtehen kommen. Deſſen ungeachtet wird in der Höhe bis zum
Boden der Pfanne ein 16 bis 18 Zoll breiter Tritt oder Banquet
um die 3 freien Seiten der Pfanne angelegt, nicht allein um bei dem
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/334>, abgerufen am 24.11.2024.
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