Quer über die Latten werden nun Schnuren gezogen, welche genau über den Vierungen der Mauern liegen und sowohl an der äußern als innern Kante der Mauern, so daß die Entfernungen die- ser Schnüre auf den Latten auch zugleich die Stärke der Mauern an- geben. Gewöhnlich schnürt man (besonders wenn die Fundament- mauern nur aus einer oder zwei Abständen bestehen) nur die Stärke der untersten Mauern über der Erde ab. Die Vorsprünge und Ver- breiterung der Fundamente wird dann wie im Durchschnitt Fig. 40. angegeben ist, durch Ablothen gefunden, nachdem man die erforderli- chen Maße in den Baugrund eingetragen und neue Schnuren gezogen hat. Gewöhnlich aber zieht man nur die Schnuren der oberen Mauer- stärken und sticht und lothet die Breite der Fundamentgraben und Fundamente nach diesen ab.
Verlängert man diese Abstiche, nachdem die Ablothungen vor- hergegangen, gehörig nach den Ecken des Gebäudes hin, so ergeben sich nach und nach alle Vierungen und Maße sowohl für Umfas- sungs- als Quer- und Mittelmauern, und eben so für Thüren, Fen- ster etc. Hat das Gebäude keine rechten Winkel, so verfährt man ganz in ähnlicher Art mit den schiefen Lattendreiecken, wie man bei den rechtwinkligen eben verfuhr.
Hat man nun auf diese Art die Größe der auszugrabenden Stellen bestimmt, so wird die Erdschicht so tief ausgegraben, als die Fundamente oder Kellerungen werden sollen. Sind keine Keller vor- handen, so braucht man die Fundamentgraben für schwere massive Gebäude nie tiefer zu machen als 3, höchstens 4 Fuß, da nur bis auf diese Tiefe die Witterungsverhältnisse Einfluß haben. Niedrige massive Gebäude und Fachwerksgebäude bis zu 2 Stockwerk hoch, brauchen nur eine Fundamenttiefe von 11/2 Fuß. Es wird also hier- bei schon genügen, wenn der Abraum über der festen Erdschicht, wel- cher gewöhnlich 11/2 Fuß stark liegt, fortgegraben wird. Bei 11/2 Fuß Tiefe der Fundamente wird zwar die Witterung jedenfalls durch Nässe, Frost, Hitze etc. Einfluß auf den Untergrund unter den Fun- damenten üben, da aber solche leichte Gebäude, wie die genannten, auch nur einen geringen Druck auf den Untergrund ausüben, so ist eben deswegen der Einfluß der Veränderung des Untergrundes so unbe- deutend, daß er gar nicht berücksichtigt zu werden braucht und man zur Ersparung an Fundament dieselben eben nur 11/2 Fuß tief macht. Die Fundamente noch flacher zu legen, wie leider oft genug geschieht, ist nicht thunlich; da alsdann jedenfalls aus den angeführten Gründen Senkungen entstehen müßten. Damit die Ränder der Fundamentgraben,
Quer über die Latten werden nun Schnuren gezogen, welche genau über den Vierungen der Mauern liegen und ſowohl an der äußern als innern Kante der Mauern, ſo daß die Entfernungen die- ſer Schnüre auf den Latten auch zugleich die Stärke der Mauern an- geben. Gewöhnlich ſchnürt man (beſonders wenn die Fundament- mauern nur aus einer oder zwei Abſtänden beſtehen) nur die Stärke der unterſten Mauern über der Erde ab. Die Vorſprünge und Ver- breiterung der Fundamente wird dann wie im Durchſchnitt Fig. 40. angegeben iſt, durch Ablothen gefunden, nachdem man die erforderli- chen Maße in den Baugrund eingetragen und neue Schnuren gezogen hat. Gewöhnlich aber zieht man nur die Schnuren der oberen Mauer- ſtärken und ſticht und lothet die Breite der Fundamentgraben und Fundamente nach dieſen ab.
Verlängert man dieſe Abſtiche, nachdem die Ablothungen vor- hergegangen, gehörig nach den Ecken des Gebäudes hin, ſo ergeben ſich nach und nach alle Vierungen und Maße ſowohl für Umfaſ- ſungs- als Quer- und Mittelmauern, und eben ſo für Thüren, Fen- ſter ꝛc. Hat das Gebäude keine rechten Winkel, ſo verfährt man ganz in ähnlicher Art mit den ſchiefen Lattendreiecken, wie man bei den rechtwinkligen eben verfuhr.
Hat man nun auf dieſe Art die Größe der auszugrabenden Stellen beſtimmt, ſo wird die Erdſchicht ſo tief ausgegraben, als die Fundamente oder Kellerungen werden ſollen. Sind keine Keller vor- handen, ſo braucht man die Fundamentgraben für ſchwere maſſive Gebäude nie tiefer zu machen als 3, höchſtens 4 Fuß, da nur bis auf dieſe Tiefe die Witterungsverhältniſſe Einfluß haben. Niedrige maſſive Gebäude und Fachwerksgebäude bis zu 2 Stockwerk hoch, brauchen nur eine Fundamenttiefe von 1½ Fuß. Es wird alſo hier- bei ſchon genügen, wenn der Abraum über der feſten Erdſchicht, wel- cher gewöhnlich 1½ Fuß ſtark liegt, fortgegraben wird. Bei 1½ Fuß Tiefe der Fundamente wird zwar die Witterung jedenfalls durch Näſſe, Froſt, Hitze ꝛc. Einfluß auf den Untergrund unter den Fun- damenten üben, da aber ſolche leichte Gebäude, wie die genannten, auch nur einen geringen Druck auf den Untergrund ausüben, ſo iſt eben deswegen der Einfluß der Veränderung des Untergrundes ſo unbe- deutend, daß er gar nicht berückſichtigt zu werden braucht und man zur Erſparung an Fundament dieſelben eben nur 1½ Fuß tief macht. Die Fundamente noch flacher zu legen, wie leider oft genug geſchieht, iſt nicht thunlich; da alsdann jedenfalls aus den angeführten Gründen Senkungen entſtehen müßten. Damit die Ränder der Fundamentgraben,
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Quer über die Latten werden nun Schnuren gezogen, welche
genau über den Vierungen der Mauern liegen und ſowohl an der
äußern als innern Kante der Mauern, ſo daß die Entfernungen die-
ſer Schnüre auf den Latten auch zugleich die Stärke der Mauern an-
geben. Gewöhnlich ſchnürt man (beſonders wenn die Fundament-
mauern nur aus einer oder zwei Abſtänden beſtehen) nur die Stärke
der unterſten Mauern über der Erde ab. Die Vorſprünge und Ver-
breiterung der Fundamente wird dann wie im Durchſchnitt Fig. 40.
angegeben iſt, durch Ablothen gefunden, nachdem man die erforderli-
chen Maße in den Baugrund eingetragen und neue Schnuren gezogen
hat. Gewöhnlich aber zieht man nur die Schnuren der oberen Mauer-
ſtärken und ſticht und lothet die Breite der Fundamentgraben und
Fundamente nach dieſen ab.
Verlängert man dieſe Abſtiche, nachdem die Ablothungen vor-
hergegangen, gehörig nach den Ecken des Gebäudes hin, ſo ergeben
ſich nach und nach alle Vierungen und Maße ſowohl für Umfaſ-
ſungs- als Quer- und Mittelmauern, und eben ſo für Thüren, Fen-
ſter ꝛc. Hat das Gebäude keine rechten Winkel, ſo verfährt man ganz
in ähnlicher Art mit den ſchiefen Lattendreiecken, wie man bei den
rechtwinkligen eben verfuhr.
Hat man nun auf dieſe Art die Größe der auszugrabenden
Stellen beſtimmt, ſo wird die Erdſchicht ſo tief ausgegraben, als die
Fundamente oder Kellerungen werden ſollen. Sind keine Keller vor-
handen, ſo braucht man die Fundamentgraben für ſchwere maſſive
Gebäude nie tiefer zu machen als 3, höchſtens 4 Fuß, da nur bis
auf dieſe Tiefe die Witterungsverhältniſſe Einfluß haben. Niedrige
maſſive Gebäude und Fachwerksgebäude bis zu 2 Stockwerk hoch,
brauchen nur eine Fundamenttiefe von 1½ Fuß. Es wird alſo hier-
bei ſchon genügen, wenn der Abraum über der feſten Erdſchicht, wel-
cher gewöhnlich 1½ Fuß ſtark liegt, fortgegraben wird. Bei 1½ Fuß
Tiefe der Fundamente wird zwar die Witterung jedenfalls durch
Näſſe, Froſt, Hitze ꝛc. Einfluß auf den Untergrund unter den Fun-
damenten üben, da aber ſolche leichte Gebäude, wie die genannten, auch
nur einen geringen Druck auf den Untergrund ausüben, ſo iſt eben
deswegen der Einfluß der Veränderung des Untergrundes ſo unbe-
deutend, daß er gar nicht berückſichtigt zu werden braucht und man
zur Erſparung an Fundament dieſelben eben nur 1½ Fuß tief macht.
Die Fundamente noch flacher zu legen, wie leider oft genug geſchieht,
iſt nicht thunlich; da alsdann jedenfalls aus den angeführten Gründen
Senkungen entſtehen müßten. Damit die Ränder der Fundamentgraben,
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Menzel, Carl August (Hrsg.): Der praktische Maurer. Halle, 1847, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menzel_maurer_1847/92>, abgerufen am 27.11.2024.
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