Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1)
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594 — 500 3) Einführung und Befestigung der Demokratie.
594 Solon alleiniger Archont zur Abfassung neuer Gesetze, nach-
dem er sich verdient gemacht hat:
1) durch Wiedereroberung des von Theagenes von Megara
besetzten Salamis;
2) durch Beendigung des ersten Heiligen Krieges
gegen Kirrha und Krisa zur Sühne des Delphischen
Heiligtums;
3) durch Entfernung der mit dem Fluch des Kylonischen
Frevels belasteten Alkmäoniden aus Athen und Ent-
sühnung der Stadt durch Epimenides aus Kreta.
Solons Verfassung Timokratie, d. h. Verfassung nach dem Ver-
mögen oder Census (_ ). Seine Einrichtungen:
a) Seisachthie (_ ), Beseitigung der Schulden durch Her-
absetzung des Münzfuſses und Beseitigung des Wuchers zur
Wiederherstellung des wirtschaftlichen Wohlstandes.
b) Beseitigung der aristokratischen Ständeverfassung durch Ein-
teilung der Bürger in 4 Vermögensklassen, nach welchen sich
Rechte und Pflichten bestimmen.
1) Pentakosiomedimner: Bürger mit Landbesitz von mindestens
500 Scheffel Ertrag; berechtigt zum Archontat; ver-
pflichtet zu Liturgieen und Trierarchieen und zum Dienst
zu Pferde.
2) Triakosiomedimner oder Ritter (_ ): Bürger mit Land-
besitz von 300—500 Scheffel Ertrag; berechtigt zu allen
Ämtern auſser dem Archontat; verpflichtet zum Kriegs-
dienst zu Pferde.
3) Zeugiten: d. h. Bürger, die zur Bestellung ihres Landes
nur 1 Gespann brauchen und 150—300 Scheffel Ertrag
haben; berechtigt wie die 2. Klasse, verpflichtet zum
Dienst als Hopliten.
4) Thetes: Bürger mit Landbesitz von weniger als 150 Scheffel
Ertrag oder ohne Landbesitz: berechtigt zur Teil-
nahme an der Volksversammlung und zum Sitz in den
Geschworenengerichten; verpflichtet gegen Sold zum
Dienst als Leichtbewaffnete und auf der Flotte.
5) Neben den Bürgern Metöken, freie Schutzverwandte ohne
politische Rechte, aber zu Steuern und zum Kriegsdienst
verpflichtet, und Sklaven (sehr milde gehalten.)
c) Äuſsere Form der Verfassung:
1) Beibehaltung der 9 Archonten, die auch mit richterlichen
Funktionen betraut wurden.
2) Volksversammlung (_ ), zu der alle Bürger berechtigt
sind.
3) Senat (_ ) aus 400 Mitgliedern, aus jeder Phyle 100, mit
dem Rechte des _ .
4) Areopag, aus Archonten bestehend, die ihr Amt tadellos
geführt: Oberaufsichtsbehörde über den ganzen Staat.
Senat und Areopag nannte Solon die ‘Anker’ des Staates. — Der
Areopag war ursprünglich ein Gerichtshof, der über Mord und Brand-
stiftung erkannte.
5) Rechtspflege durch die Archonten und das aus Bürgern
aller Klassen besetzte Geschworenengericht der Heliäa
(zweite Instanz in Civil-, einzige in Kriminalsachen).
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