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Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1)

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133--30 IV. Zeit der Bürgerkriege. Vollständige Er-
oberung des Orbis terrarum.
133 Attalus III. von Pergamum vermacht sein Reich und seine
Schätze den Römern, woher Ti. Gracchus die Mittel zur
Durchführung seiner Reform entnehmen will. -- Aristoni-
cus, Attalus' unechter Halbbruder (?), unterstützt von den
benachbarten Königen, leistet den Römern Widerstand: das
Pergamenische Reich wird die Provinz Asia.
133--121 Gracchische Unruhen: Ausbruch des Kampfes zwischen der Volks-
partei und der Oligarchie des Senats (Optimates, Nobiles).
133 Ti. Sempronius Gracchus, Schwager des jüngeren und durch seine
Mutter Cornelia Enkel des älteren Scipio, will als Volks-
tribun den durch die Latifundienwirtschaft der Optimaten und
der Equites (Geldaristokratie) verdrängten Bauernstand durch
Erneuerung der Lex agraria Licinia Sextia von 367
wiederherstellen, veranlasst aber durch ungesetzliche Ab-
setzung des intercedierenden Tribunen M. Octavius und
seine ebenfalls ungesetzliche Wiederwahl die Opposition des
Senats unter Scipio Nasica und einen Strassenkampf, in dem
er mit 300 Anhängern fällt.
129 P. Scipio Africanus minor + plötzlich, dem Gerüchte nach
als Gegner der Gracchischen Anträge ermordet.
125 Die Römer setzen sich in Süd-Gallien fest: Gallia Narbo-
nensis.
123 C. Gracchus nimmt als Volkstribun die Pläne seines Bruders
auf, indem er zugleich die Macht des Senats brechen will.
Seine hauptsächlichsten Gesetze sind:
1) lex frumentaria: Verabreichung billigen Getreides an
das Volk;
2) lex de provinciis: die Provinzen sollen nicht vom Senate,
sondern vom Volke verteilt werden;
3) lex judiciaria: nicht aus dem Senate, sondern aus den
Equites sollen die Richter genommen werden;
4) lex agraria: Wiederaufnahme der eingestellten Acker-
verteilung und Anlage von Kolonieen (Karthago);
5) lex de civitate sociis danda: Verleihung des Bürgerrechts
an die Bundesgenossen (nicht durchgebracht).
122 C. Gracchus wiedergewählt, aber aus Rom zur Einrichtung der
Kolonie Junonia (Karthago) entfernt: sein Kollege M. Li-
Meyer, Leitfaden der Geschichte (Altertum). 6
133—30 IV. Zeit der Bürgerkriege. Vollständige Er-
oberung des Orbis terrarum.
133 Attalus III. von Pergamum vermacht sein Reich und seine
Schätze den Römern, woher Ti. Gracchus die Mittel zur
Durchführung seiner Reform entnehmen will. — Aristoni-
cus, Attalus’ unechter Halbbruder (?), unterstützt von den
benachbarten Königen, leistet den Römern Widerstand: das
Pergamenische Reich wird die Provinz Asia.
133—121 Gracchische Unruhen: Ausbruch des Kampfes zwischen der Volks-
partei und der Oligarchie des Senats (Optimates, Nobiles).
133 Ti. Sempronius Gracchus, Schwager des jüngeren und durch seine
Mutter Cornelia Enkel des älteren Scipio, will als Volks-
tribun den durch die Latifundienwirtschaft der Optimaten und
der Equites (Geldaristokratie) verdrängten Bauernstand durch
Erneuerung der Lex agraria Licinia Sextia von 367
wiederherstellen, veranlaſst aber durch ungesetzliche Ab-
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seine ebenfalls ungesetzliche Wiederwahl die Opposition des
Senats unter Scipio Nasica und einen Straſsenkampf, in dem
er mit 300 Anhängern fällt.
129 P. Scipio Africanus minor † plötzlich, dem Gerüchte nach
als Gegner der Gracchischen Anträge ermordet.
125 Die Römer setzen sich in Süd-Gallien fest: Gallia Narbo-
nensis.
123 C. Gracchus nimmt als Volkstribun die Pläne seines Bruders
auf, indem er zugleich die Macht des Senats brechen will.
Seine hauptsächlichsten Gesetze sind:
1) lex frumentaria: Verabreichung billigen Getreides an
das Volk;
2) lex de provinciis: die Provinzen sollen nicht vom Senate,
sondern vom Volke verteilt werden;
3) lex judiciaria: nicht aus dem Senate, sondern aus den
Equites sollen die Richter genommen werden;
4) lex agraria: Wiederaufnahme der eingestellten Acker-
verteilung und Anlage von Kolonieen (Karthago);
5) lex de civitate sociis danda: Verleihung des Bürgerrechts
an die Bundesgenossen (nicht durchgebracht).
122 C. Gracchus wiedergewählt, aber aus Rom zur Einrichtung der
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[— 81 —/0091] 133—30 IV. Zeit der Bürgerkriege. Vollständige Er- oberung des Orbis terrarum. 133 Attalus III. von Pergamum vermacht sein Reich und seine Schätze den Römern, woher Ti. Gracchus die Mittel zur Durchführung seiner Reform entnehmen will. — Aristoni- cus, Attalus’ unechter Halbbruder (?), unterstützt von den benachbarten Königen, leistet den Römern Widerstand: das Pergamenische Reich wird die Provinz Asia. 133—121 Gracchische Unruhen: Ausbruch des Kampfes zwischen der Volks- partei und der Oligarchie des Senats (Optimates, Nobiles). 133 Ti. Sempronius Gracchus, Schwager des jüngeren und durch seine Mutter Cornelia Enkel des älteren Scipio, will als Volks- tribun den durch die Latifundienwirtschaft der Optimaten und der Equites (Geldaristokratie) verdrängten Bauernstand durch Erneuerung der Lex agraria Licinia Sextia von 367 wiederherstellen, veranlaſst aber durch ungesetzliche Ab- setzung des intercedierenden Tribunen M. Octavius und seine ebenfalls ungesetzliche Wiederwahl die Opposition des Senats unter Scipio Nasica und einen Straſsenkampf, in dem er mit 300 Anhängern fällt. 129 P. Scipio Africanus minor † plötzlich, dem Gerüchte nach als Gegner der Gracchischen Anträge ermordet. 125 Die Römer setzen sich in Süd-Gallien fest: Gallia Narbo- nensis. 123 C. Gracchus nimmt als Volkstribun die Pläne seines Bruders auf, indem er zugleich die Macht des Senats brechen will. Seine hauptsächlichsten Gesetze sind: 1) lex frumentaria: Verabreichung billigen Getreides an das Volk; 2) lex de provinciis: die Provinzen sollen nicht vom Senate, sondern vom Volke verteilt werden; 3) lex judiciaria: nicht aus dem Senate, sondern aus den Equites sollen die Richter genommen werden; 4) lex agraria: Wiederaufnahme der eingestellten Acker- verteilung und Anlage von Kolonieen (Karthago); 5) lex de civitate sociis danda: Verleihung des Bürgerrechts an die Bundesgenossen (nicht durchgebracht). 122 C. Gracchus wiedergewählt, aber aus Rom zur Einrichtung der Kolonie Junonia (Karthago) entfernt: sein Kollege M. Li- Meyer, Leitfaden der Geschichte (Altertum). 6

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-09-18T07:46:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Maret Keller, Christian Wachter, Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-09-18T07:46:00Z)

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Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: ignoriert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet; i/j in Fraktur: wie Vorlage; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: wie Vorlage; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Meyer, Edmund: Alte Geschichte. Berlin, 1890 (= Leitfaden der Geschichte in Tabellenform, Bd. 1), S. — 81 —. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_geschichte_1890/91>, abgerufen am 04.12.2024.