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Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665.

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Das ists eben/ was Obentraut vorhin zu Tilly sagte/ da er ihn wegen seinen empfangenen schmerzhafften wunden wolte trösten: Mangehe indisen garten/ damit man solche blumen breche.

Etwan hat es auch dessethalben vorbotten abgeben/ so man bedenken wil die Hildesheimische Jusuiter Comedi/ da es der Schwed gewunnen. Und was sich zu Wittenberg begeben/ da Tilly mit einem schlechten Comicat/ die wachten ein und das ander mal solle angesprengt haben/ aber wann man sich zur wehr gestelt/ ware der niemand da/ bis zu lezt der vermumte und personierte Tilly ohne kopff erschinen.

Im Jahr 1632. den 21. Octob. wurde in Frankreich der Herzog von Herzog von Montmoren cy hingerichtet. Montnorency nach Tholouse gefänglich weggeführet / und dem Parlement daselhst vom Könige anbefohlen/ seinethalben Kundschafft einzuziehen / und nach Befindung seines verbrechens ein Vrtheil zuschöpfen.

Dieser Herr fand seiner übertrefflichen Gaben und grosser Höffligkeit halben bej dem König viel Vorbitter/ aber keinen Erbitter. Er ward an bemeldtem Orth für Gericht gestellet/ und von den Herren/ welchem des Königs Insigel anvertraut/ under andern befragt: Ob er der Languedoker Rahtschlag underschriben? darauf er mit Ja geantwortet. Ferner: Ob der Herzog von Orleans ihm/ die Waffen zuergreiffen/ befohlen? darauff seine Antwort gewesen: Er könnte selbigem Herzog/ als seinem gnädigen Herren/ dessen keine Schuld bejmessen. Daß er aber mit ausländischen Feinden des Königs einigen Verstand solte gehabt haben/ oder wider die Krone sich empöret haben: ausbenommen/ daß er der Languedoker Frejheit beschirmen wollen/ hat jhm nicht können überwisen werden. Endlich fragte man auch: Ob er nicht vermeine/ den Tod verdient zuhaben? darauf er geantwortet: Mit seinen Sünden hab er ihn verdienet/ und wolle nichts darwider sagen.

Die Richter und Bejsizer hatten grosses mitleiden mit jhm/ seiner besondern Freundlichkeit halben: weiln er aber wider den König gesündiget/ mußte der Gerechtigkeit ihr Lauff nicht gehemmet werden: besondern man fällete ein Vrtheil über ihn/ daß er sterben solte.

Nach gefundenem sothanem Vrtheil/ ließ der König den blauen Ritters-Ordens-Band vom H. Geist/ wie auch den Marschall-Stab von jhm abfordern: befahl aber/ man solte jhn auf dem Rahthaus/ bej verschlossener Thür enthaupten: gab jhm auch die Frejheit/ seine/ sonst in dergleichen Fällen verfallene Güter/ frejes und eigenes Willens zuverschaffen.

Bej vorlesung des Vrtheils/ lag er auf den Knien/ und sagte also: Meine Herren/ bettet für mich zu Gott/ daß ich disen Tod/ welchen ihr mir angesagt/ überwinde/ und als ein guter Christ sterbe.

Das ists eben/ was Obentraut vorhin zu Tilly sagte/ da er ihn wegen seinen empfangenen schmerzhafften wunden wolte tröstẽ: Mangehe indisen garten/ damit man solche blumen breche.

Etwan hat es auch dessethalben vorbotten abgeben/ so man bedenken wil die Hildesheimische Jusuiter Comedi/ da es der Schwed gewunnen. Und was sich zu Wittenberg begeben/ da Tilly mit einem schlechten Comicat/ die wachten ein und das ander mal solle angesprengt haben/ aber wann man sich zur wehr gestelt/ ware der niemand da/ bis zu lezt der vermumte und personierte Tilly ohne kopff erschinen.

Im Jahr 1632. den 21. Octob. wurde in Frankreich der Herzog von Herzog von Montmoren cy hingerichtet. Montnorency nach Tholouse gefänglich weggeführet / und dem Parlement daselhst vom Könige anbefohlen/ seinethalben Kundschafft einzuziehen / und nach Befindung seines verbrechens ein Vrtheil zuschöpfen.

Dieser Herr fand seiner übertrefflichen Gaben und grosser Höffligkeit halben bej dem König viel Vorbitter/ aber keinen Erbitter. Er ward an bemeldtem Orth für Gericht gestellet/ und von den Herren/ welchem des Königs Insigel anvertraut/ under andern befragt: Ob er der Languedoker Rahtschlag underschriben? darauf er mit Ja geantwortet. Ferner: Ob der Herzog von Orleans ihm/ die Waffen zuergreiffen/ befohlen? darauff seine Antwort gewesen: Er könnte selbigem Herzog/ als seinem gnädigen Herren/ dessen keine Schuld bejmessen. Daß er aber mit ausländischen Feinden des Königs einigen Verstand solte gehabt haben/ oder wider die Krone sich empöret haben: ausbenommen/ daß er der Languedoker Frejheit beschirmen wollen/ hat jhm nicht können überwisen werden. Endlich fragte man auch: Ob er nicht vermeine/ den Tod verdient zuhaben? darauf er geantwortet: Mit seinen Sünden hab er ihn verdienet/ und wolle nichts darwider sagen.

Die Richter und Bejsizer hatten grosses mitleiden mit jhm/ seiner besondern Freundlichkeit halben: weiln er aber wider den König gesündiget/ mußte der Gerechtigkeit ihr Lauff nicht gehemmet werden: besondern man fällete ein Vrtheil über ihn/ daß er sterben solte.

Nach gefundenem sothanem Vrtheil/ ließ der König den blauen Ritters-Ordens-Band vom H. Geist/ wie auch den Marschall-Stab von jhm abfordern: befahl aber/ man solte jhn auf dem Rahthaus/ bej verschlossener Thür enthaupten: gab jhm auch die Frejheit/ seine/ sonst in dergleichen Fällen verfallene Güter/ frejes und eigenes Willens zuverschaffen.

Bej vorlesung des Vrtheils/ lag er auf den Knien/ und sagte also: Meine Herren/ bettet für mich zu Gott/ daß ich disen Tod/ welchen ihr mir angesagt/ überwinde/ und als ein guter Christ sterbe.

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        <p>Die Richter und Bejsizer hatten grosses mitleiden mit jhm/ seiner besondern            Freundlichkeit halben: weiln er aber wider den König gesündiget/ mußte der Gerechtigkeit            ihr Lauff nicht gehemmet werden: besondern man fällete ein Vrtheil über ihn/ daß er            sterben solte.</p>
        <p>Nach gefundenem sothanem Vrtheil/ ließ der König den blauen Ritters-Ordens-Band vom H.            Geist/ wie auch den Marschall-Stab von jhm abfordern: befahl aber/ man solte jhn auf dem            Rahthaus/ bej verschlossener Thür enthaupten: gab jhm auch die Frejheit/ seine/ sonst            in dergleichen Fällen verfallene Güter/ frejes und eigenes Willens zuverschaffen.</p>
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[372/0410] Das ists eben/ was Obentraut vorhin zu Tilly sagte/ da er ihn wegen seinen empfangenen schmerzhafften wunden wolte tröstẽ: Mangehe indisen garten/ damit man solche blumen breche. Etwan hat es auch dessethalben vorbotten abgeben/ so man bedenken wil die Hildesheimische Jusuiter Comedi/ da es der Schwed gewunnen. Und was sich zu Wittenberg begeben/ da Tilly mit einem schlechten Comicat/ die wachten ein und das ander mal solle angesprengt haben/ aber wann man sich zur wehr gestelt/ ware der niemand da/ bis zu lezt der vermumte und personierte Tilly ohne kopff erschinen. Im Jahr 1632. den 21. Octob. wurde in Frankreich der Herzog von Montnorency nach Tholouse gefänglich weggeführet / und dem Parlement daselhst vom Könige anbefohlen/ seinethalben Kundschafft einzuziehen / und nach Befindung seines verbrechens ein Vrtheil zuschöpfen. Herzog von Montmoren cy hingerichtet. Dieser Herr fand seiner übertrefflichen Gaben und grosser Höffligkeit halben bej dem König viel Vorbitter/ aber keinen Erbitter. Er ward an bemeldtem Orth für Gericht gestellet/ und von den Herren/ welchem des Königs Insigel anvertraut/ under andern befragt: Ob er der Languedoker Rahtschlag underschriben? darauf er mit Ja geantwortet. Ferner: Ob der Herzog von Orleans ihm/ die Waffen zuergreiffen/ befohlen? darauff seine Antwort gewesen: Er könnte selbigem Herzog/ als seinem gnädigen Herren/ dessen keine Schuld bejmessen. Daß er aber mit ausländischen Feinden des Königs einigen Verstand solte gehabt haben/ oder wider die Krone sich empöret haben: ausbenommen/ daß er der Languedoker Frejheit beschirmen wollen/ hat jhm nicht können überwisen werden. Endlich fragte man auch: Ob er nicht vermeine/ den Tod verdient zuhaben? darauf er geantwortet: Mit seinen Sünden hab er ihn verdienet/ und wolle nichts darwider sagen. Die Richter und Bejsizer hatten grosses mitleiden mit jhm/ seiner besondern Freundlichkeit halben: weiln er aber wider den König gesündiget/ mußte der Gerechtigkeit ihr Lauff nicht gehemmet werden: besondern man fällete ein Vrtheil über ihn/ daß er sterben solte. Nach gefundenem sothanem Vrtheil/ ließ der König den blauen Ritters-Ordens-Band vom H. Geist/ wie auch den Marschall-Stab von jhm abfordern: befahl aber/ man solte jhn auf dem Rahthaus/ bej verschlossener Thür enthaupten: gab jhm auch die Frejheit/ seine/ sonst in dergleichen Fällen verfallene Güter/ frejes und eigenes Willens zuverschaffen. Bej vorlesung des Vrtheils/ lag er auf den Knien/ und sagte also: Meine Herren/ bettet für mich zu Gott/ daß ich disen Tod/ welchen ihr mir angesagt/ überwinde/ und als ein guter Christ sterbe.

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Zitationshilfe: Meyer, Leonhardt: Theatrum Historicvm [...] Erzehlung der fürnemsten und nuzlichsten Historien und Geschichten. Schaffhausen, 1665, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/meyer_theatrum_1665/410>, abgerufen am 23.11.2024.